4 Absatz 4a Estg Hilfe Zum Begriff Anzeigen

Hey Leute, habt ihr schon mal von § 4 Absatz 4a EStG gehört? Klingt erstmal nach einem total trockenen Paragraphen, oder? Steuerrecht – brrr! Aber keine Sorge, wir machen das hier heute locker und schauen mal, was sich hinter dieser kryptischen Bezeichnung versteckt. Und ich verspreche euch, es ist gar nicht so schlimm, wie es klingt! 😉
Also, was ist das Ding überhaupt? Kurz gesagt: § 4 Absatz 4a EStG regelt die Behandlung von Betriebsausgaben, die mit einem häuslichen Arbeitszimmer zusammenhängen. Ja, genau, euer Homeoffice! Und warum ist das interessant? Weil es bares Geld wert sein kann! Denkt mal drüber nach: Ihr arbeitet von zu Hause aus, nutzt einen Raum dafür – das kostet ja auch was, oder? Strom, Heizung, Miete… Und genau hier kommt der Paragraph ins Spiel.
Das häusliche Arbeitszimmer: Ein kleines Steuerparadies?
Stellt euch vor, euer Arbeitszimmer ist wie ein kleines Steuerparadies innerhalb eurer Wohnung. Ihr könnt bestimmte Kosten, die damit verbunden sind, von der Steuer absetzen! Aber Achtung, es gibt da ein paar Regeln zu beachten, damit das Finanzamt auch mitspielt. Es ist nicht so, dass ihr einfach irgendeinen Raum zum Arbeitszimmer erklären könnt und zack, alles absetzen dürft. Nein, so einfach ist es leider nicht. 😔
Der wichtigste Punkt ist: Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt eurer beruflichen Tätigkeit sein. Also, wenn ihr den ganzen Tag im Büro arbeitet und nur ab und zu zu Hause Mails checkt, dann wird’s schwierig. Aber wenn ihr Freiberufler seid, selbstständig arbeitet oder euer Arbeitgeber euch keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, dann stehen die Chancen gut!
Denkt an einen Koch: Für den ist die Küche sein Arbeitszimmer. Ohne Küche kann er nicht kochen, richtig? Genauso muss euer Arbeitszimmer unentbehrlich für eure Tätigkeit sein.
Was könnt ihr denn nun absetzen?
Das ist die Millionen-Euro-Frage, oder? 😉 Grob gesagt könnt ihr einen Teil der Miete, der Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser), der Grundsteuer und der Abschreibung für Möbel absetzen. Aber eben nur den Teil, der auf das Arbeitszimmer entfällt. Wie berechnet man das? Ganz einfach: Nehmt die Fläche eures Arbeitszimmers und teilt sie durch die Gesamtfläche eurer Wohnung. Der Prozentsatz, der dabei rauskommt, ist der Anteil, den ihr absetzen könnt.
Ein Beispiel: Euer Arbeitszimmer ist 20 qm groß, eure Wohnung insgesamt 100 qm. Dann könnt ihr 20/100 = 20% der genannten Kosten absetzen. Ist doch eigentlich ganz logisch, oder?
Wichtig: Bis zum Jahr 2022 gab es eine Höchstgrenze für den Abzug. Die lag bei 1.250 Euro. Aber seit 2023 hat sich das geändert! Jetzt gibt es die Möglichkeit, eine Tagespauschale von 6 Euro pro Tag anzusetzen, an dem ihr zu Hause arbeitet. Das ist super, wenn ihr kein separates Arbeitszimmer habt, sondern zum Beispiel am Küchentisch arbeitet! Die Tagespauschale ist auf 1.260 Euro pro Jahr begrenzt (also maximal 210 Tage Homeoffice). Das ist doch mal was!
§ 4 Absatz 4a EStG und die "arbeitstägliche Tätigkeit"
Das klingt kompliziert, ist es aber gar nicht. Es geht darum, dass euer Arbeitszimmer hauptsächlich für eure berufliche oder betriebliche Tätigkeit genutzt werden muss. Wenn ihr also den Schreibtisch abends zum Basteln oder für andere Hobbies nutzt, kann das Finanzamt kritisch werden. Es muss schon überwiegend der Arbeit dienen.
Stellt euch das so vor: Euer Arbeitszimmer ist wie ein Formel-1-Rennwagen. Der ist auch nur für Rennen da, nicht für den Supermarkt-Einkauf. Wenn ihr ihn für beides nutzt, wird's komisch, oder?
Und was bedeutet "arbeitstägliche Tätigkeit" genau? Das bedeutet, dass ihr dort regelmäßig und wiederkehrend arbeitet. Also nicht nur einmal im Monat, sondern eben mehrmals pro Woche.
Fazit: Lohnt sich der ganze Aufwand?
Absolut! Auch wenn das Steuerrecht manchmal etwas unübersichtlich sein kann, lohnt es sich, sich mit § 4 Absatz 4a EStG auseinanderzusetzen. Gerade wenn ihr viel im Homeoffice arbeitet, könnt ihr dadurch bares Geld sparen. Und mal ehrlich, wer mag das nicht? 😉
Also, informiert euch, sprecht mit eurem Steuerberater und holt euch das Geld zurück, das euch zusteht! Es ist euer gutes Recht! Und wer weiß, vielleicht gönnt ihr euch von dem gesparten Geld ja einen neuen Bürostuhl oder eine schicke Zimmerpflanze für euer Arbeitszimmer. Das hätte es doch verdient, oder? 😊
Und denkt daran: Steuererklärung machen muss nicht langweilig sein! Mit ein bisschen Wissen und der richtigen Einstellung kann es sogar Spaß machen! (Okay, vielleicht nicht wirklich Spaß, aber zumindest nicht so schlimm, wie man denkt! 😄)



