Ab Wie Viel Promille Ist Man Unzurechnungsfähig

Na, mein Freund, lass uns mal über ein Thema quatschen, das so manchen von uns schon mal beschäftigt hat (oder zumindest beschäftigen sollte): Ab wann ist man eigentlich so richtig "nicht mehr ganz knusper"? Oder, wissenschaftlicher ausgedrückt: Ab wann ist man unzurechnungsfähig nach dem Genuss von alkoholischen Getränken?
Ist ja klar, dass man nicht gleich nach dem ersten Bier anfängt, mit Eichhörnchen Russisch zu diskutieren. Aber wo genau liegt diese magische Grenze, ab der man für seine Taten nicht mehr voll verantwortlich gemacht wird?
Die Sache mit dem Promille
Zuerst mal: Wir reden hier natürlich von Promille. Das ist die Einheit, die angibt, wie viel Alkohol sich im Blut befindet. Je höher der Wert, desto "lustiger" (oder eben auch nicht so lustig) wird's.
Die Sache ist aber, dass es keine absolute, universelle Zahl gibt, ab der *jeder* Mensch unzurechnungsfähig ist. Jeder Körper reagiert anders. Stell dir vor, du und dein bester Kumpel trinkt die gleiche Menge Bier. Du fängst an, Gedichte zu rezitieren (mehr oder weniger gelungen), während er schon unter dem Tisch liegt und mit den Stuhlbeinen Freundschaft schliesst. Unterschiedliche Menschen, unterschiedliche Reaktionen! Genetik, Gewicht, Geschlecht, was du vorher gegessen hast – all das spielt eine Rolle.
ABER (ja, es gibt ein Aber!), es gibt natürlich Richtwerte und Gesetze, an denen man sich orientieren kann. Und die solltest du kennen, denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.
Die magische Grenze? Nicht ganz so magisch...
In Deutschland gilt im Strafrecht ein Richtwert von 2,0 Promille. Ab diesem Wert kann die Zurechnungsfähigkeit *erheblich vermindert* oder sogar *aufgehoben* sein. Das bedeutet, dass man im Falle einer Straftat (z.B. Körperverletzung) unter Umständen milder bestraft wird oder sogar ganz ungeschoren davonkommt, wenn man nachweisen kann, dass man aufgrund des Alkohols nicht mehr wusste, was man tut.
ABER (schon wieder ein Aber!), das Gericht prüft das immer im Einzelfall. Nur weil du 2,1 Promille hattest, heisst das noch lange nicht, dass du automatisch freigesprochen wirst. Es wird geprüft, ob du die Tat tatsächlich in einem Zustand der vollen oder teilweisen Unzurechnungsfähigkeit begangen hast. Warst du vielleicht doch noch klar genug, um zu wissen, dass du gerade deinem Nachbarn die Gartenzwerge klaust? Dann sieht die Sache schon wieder anders aus.
Und Achtung: Im Straßenverkehr gelten deutlich strengere Regeln! Hier kann schon ab 0,5 Promille ein Bußgeld fällig werden. Und ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Das bedeutet Führerscheinentzug und möglicherweise auch eine Freiheitsstrafe. Also, lass den Schlüssel lieber stecken, wenn du getrunken hast. Ist wirklich nicht wert, das Risiko einzugehen!
Was bedeutet das jetzt für dich?
Im Grunde bedeutet das, dass du dich nie darauf verlassen solltest, dass du "ab X Promille" automatisch unzurechnungsfähig bist und somit für deine Taten nicht mehr belangt werden kannst. Das ist ein gefährlicher Trugschluss!
Viel wichtiger ist es, seine eigenen Grenzen zu kennen und verantwortungsbewusst mit Alkohol umzugehen. Trink nicht, um dich zu betrinken, sondern um den Geschmack zu genießen (und vielleicht ein bisschen lockerer zu werden). Und hör auf, bevor du anfängst, komische Sachen zu machen, die du am nächsten Tag bereust. Denn mal ehrlich: Wer will schon mit einem Kater UND einem schlechten Gewissen aufwachen?
Also, heb dein Glas (aber mit Bedacht!), genieß den Abend und bleib cool. Und denk dran: Ein bisschen Spaß ist okay, aber übertreib's nicht. Denn am Ende des Tages ist es doch viel schöner, sich an einen schönen Abend mit Freunden zu erinnern, anstatt sich zu fragen, warum man am nächsten Morgen mit einem Flamingo im Garten aufwacht.
In diesem Sinne: Prost! Aber mit Köpfchen!



