Beidseitig Zu Vertretende Unmöglichkeit

Okay, Freunde, mal ehrlich. Habt ihr schon mal was von "Beidseitig zu vertretender Unmöglichkeit" gehört? Klingt nach 'ner neuen Netflix-Serie, oder? Irgendwas mit internationalen Spionen und unmöglichen Missionen… Naja, fast. Aber keine Sorge, es ist viel bodenständiger und passiert uns allen öfter, als wir denken. Lasst uns das mal aufdröseln.
Im Grunde geht's darum, dass *beide* Parteien eines Vertrags etwas versprechen, was *unmöglich* geworden ist. Und zwar so, dass *beide* schuld sind. Nicht so ganz krass schuld, eher so "Ups, da ist was schiefgelaufen und keiner konnte was machen"-schuld. Stell dir vor, du willst einen Kuchen backen, aber der Bäcker hat alle Eier verkauft und der Supermarkt hat geschlossen. Beidseitig zu vertretende Unmöglichkeit in der Küche!
Das Missgeschick mit dem Mietwagen
Denk mal an folgenden Fall: Du hast dir einen schicken roten Flitzer gemietet. Dein Vermieter hat ihn dir versprochen, aber dann passiert's: Ein Meteorit schlägt ein (okay, vielleicht war's auch nur ein Baum, der umgefallen ist) und der Wagen ist Schrott. Du kannst ihn nicht bekommen, der Vermieter kann ihn dir nicht geben. Beide sind machtlos! Und hier kommt der Clou: Beide haben vielleicht ein bisschen Mist gebaut. Vielleicht hat der Vermieter den Wagen *trotz* Unwetterwarnung draußen stehen lassen und du hast es verpasst, ihn rechtzeitig abzuholen. Dann sind *beide* "schuld" (oder eben: beide "verantwortlich" für die Unmöglichkeit der Leistung).
Ist das wie 'ne WG, in der keiner den Müll runterbringt? Irgendwie schon! Keiner hat's explizit verursacht, aber *beide* haben's schleifen lassen.
Die Sache mit dem Kunstwerk
Nehmen wir an, du kaufst ein sündhaft teures Gemälde von einem Künstler. Der Künstler verspricht dir, es zu liefern. Du versprichst, zu zahlen. Dummerweise bricht im Atelier ein Feuer aus und das Bild verbrennt. Tragisch! Aber was, wenn der Künstler leichtfertig mit brennbaren Materialien hantiert hat und du hast deine Anzahlung nicht rechtzeitig überwiesen? *Boom!* Beidseitig zu vertretende Unmöglichkeit. Keiner kriegt, was er will, und irgendwie ist's beider Schuld.
Merke: Es geht nicht um reine Unschuld. Es geht darum, dass beide Parteien einen Beitrag zur Unmöglichkeit geleistet haben.
Was passiert denn jetzt?
Na, jetzt wird's knifflig. Das Gesetz sagt: *Nicht so einfach, mein Freund!* Es kommt drauf an. Wie groß war der jeweilige "Mistanteil"? Wer hat mehr verbockt? Wer hätte was besser machen können?
Meistens läuft es darauf hinaus, dass die Leistungspflichten anteilig entfallen. Also, wenn du schon einen Teil bezahlt hast, kriegst du vielleicht was zurück, aber nicht alles. Und der Künstler kriegt vielleicht einen Teil des Geldes, weil er ja auch Arbeit hatte, bevor das Feuer ausbrach. Alles Verhandlungssache, quasi.
Die Moral von der Geschicht'?
Die Moral ist: Verträge sind super, aber manchmal passieren blöde Sachen. Und wenn *beide* Parteien ein bisschen dazu beigetragen haben, dass etwas unmöglich wird, dann muss man gucken, wer wie viel Schuld hat. Oder, um es ganz einfach zu sagen: Sei vorsichtig und lies das Kleingedruckte!
Und das nächste Mal, wenn dir was total Blödes passiert und du denkst, "Das gibt's doch nicht!", denk dran: Vielleicht ist es einfach nur beidseitig zu vertretende Unmöglichkeit. Und damit bist du nicht allein!
Zum Schluss noch ein kleiner Tipp: Wenn du in so eine Situation gerätst, such dir am besten einen guten Anwalt. Der kennt sich aus und kann dir helfen, das Chaos zu entwirren. Und vergiss nicht: Humor ist, wenn man trotzdem lacht!



