Bekomme Ich Bafög Wenn Ich Mit Meinem Freund Zusammen Wohne

Hey du! Stehst du auch gerade vor der Frage, wie du dein Studium finanzieren sollst? Und wohnt da vielleicht auch noch ein ganz besonderer Mensch in deinem Leben, mit dem du am liebsten zusammenziehen würdest? Dann bist du hier genau richtig! Wir klären heute eine Frage, die viele Studierende umtreibt: Bekomme ich BAföG, wenn ich mit meinem Freund oder meiner Freundin zusammenwohne?
Klar, der Gedanke an die erste gemeinsame Wohnung ist aufregend! Endlich dein eigener Kühlschrank (ohne fragwürdige Experimente der Mitbewohner), Netflix-Abende ohne Kompromisse und einfach das Gefühl von Zuhause. Aber was, wenn das BAföG plötzlich flöten geht? Keine Panik, wir tauchen ein in die Details!
Die Sache mit dem Bedarf: Was BAföG eigentlich bezahlt
BAföG ist ja im Grunde eine Unterstützung, die dir helfen soll, deinen Lebensunterhalt während des Studiums zu sichern. Das umfasst Miete, Essen, Lernmaterialien – eben alles, was du so brauchst. Das BAföG-Amt schaut sich also genau an, wie viel du zum Leben brauchst (dein Bedarf) und wie viel du selbst hast (dein Einkommen und Vermögen). Und jetzt kommt der Knackpunkt: Wie beeinflusst das Zusammenleben mit deinem Partner oder deiner Partnerin diesen Bedarf?
Kurz gesagt: Es kommt drauf an! (Ja, ich weiß, diese Antwort ist so typisch Deutsch, aber es ist nun mal so!).
Die Wohngemeinschaft vs. die Bedarfsgemeinschaft: Ein wichtiger Unterschied
Hier ist der Unterschied, der den Unterschied macht: Handelt es sich um eine Wohngemeinschaft (WG) oder eine Bedarfsgemeinschaft?
Wohngemeinschaft: Ihr seid Mitbewohner, teilt euch vielleicht Bad und Küche, aber wirtschaftlich seid ihr getrennt. Jeder wirtschaftet für sich. In diesem Fall wird das BAföG in der Regel nicht gekürzt, weil dein Partner/deine Partnerin nicht für deinen Lebensunterhalt aufkommt.
Bedarfsgemeinschaft: Das ist etwas komplizierter. Eine Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn ihr wirtschaftlich füreinander einsteht. Das bedeutet, ihr habt ein gemeinsames Konto, zahlt alle Kosten zusammen und betrachtet euch als eine wirtschaftliche Einheit. Hier kann es zu einer Kürzung des BAföGs kommen, da das Einkommen deines Partners/deiner Partnerin angerechnet wird. Das BAföG-Amt geht dann davon aus, dass dein Partner/deine Partnerin dich finanziell unterstützt.
Also, frag dich ehrlich: Teilt ihr wirklich alles? Oder lebt ihr eher wie in einer WG, nur halt in einer Zweier-WG?
Faktoren, die das BAföG-Amt berücksichtigt
Das BAföG-Amt schaut sich noch ein paar andere Dinge an, um zu entscheiden, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt:
- Dauer der Beziehung: Je länger ihr zusammen seid, desto eher wird eine Bedarfsgemeinschaft angenommen.
- Gemeinsame Kinder: Habt ihr Kinder, ist die Sache klar. Dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
- Gemeinsame Konten/Versicherungen: Habt ihr gemeinsame Konten oder Versicherungen? Das deutet auf eine wirtschaftliche Verflechtung hin.
- Finanzielle Unterstützung: Bekommst du regelmäßig Geld von deinem Partner/deiner Partnerin?
Wichtig: Sei ehrlich! Falsche Angaben können zu Rückforderungen führen, und das will ja niemand.
Was du tun kannst: Tipps und Tricks
Was kannst du also tun, um das Beste aus der Situation zu machen?
- Offene Kommunikation: Sprich mit deinem Partner/deiner Partnerin offen über eure finanzielle Situation und wie ihr das Zusammenleben gestalten wollt.
- Getrennte Konten: Wenn ihr euer BAföG behalten wollt, sind getrennte Konten ratsam.
- Kostenaufteilung klar regeln: Legt klar fest, wer welchen Anteil an der Miete und den Nebenkosten zahlt. Am besten schriftlich festhalten!
- BAföG-Antrag sorgfältig ausfüllen: Gib alle relevanten Informationen an, aber eben auch nicht mehr als nötig.
- Beratung in Anspruch nehmen: Die Studentenwerke bieten kostenlose BAföG-Beratung an. Nutze dieses Angebot!
Denk daran: Jede Situation ist individuell. Was für das eine Paar funktioniert, muss nicht unbedingt für das andere gelten. Es geht darum, eine Lösung zu finden, die für euch beide passt und euch trotzdem ermöglicht, euer Studium zu finanzieren.
Wichtig: Das hier ist nur eine allgemeine Information. Die BAföG-Bestimmungen sind komplex und können sich ändern. Informiere dich immer aktuell beim zuständigen BAföG-Amt oder beim Studentenwerk.
Fazit: Zusammenleben und BAföG – Kein Ding der Unmöglichkeit!
Siehst du, es ist gar nicht so kompliziert, wie du vielleicht gedacht hast! Mit ein bisschen Planung und Offenheit könnt ihr eure gemeinsame Wohnung genießen und trotzdem euer BAföG behalten. Das Leben soll schließlich Spaß machen, und ein finanziell abgesichertes Studium ist da natürlich Gold wert.
Also, Kopf hoch, informiere dich gründlich und lass dich nicht entmutigen! Dein Traum von der ersten gemeinsamen Wohnung muss nicht an deinem BAföG scheitern. Nutze die Möglichkeiten, die du hast, und gestalte deine Zukunft so, wie du sie dir vorstellst!
Neugierig geworden? Dann informiere dich am besten direkt beim BAföG-Amt oder beim Studentenwerk deiner Hochschule. Sie helfen dir gerne weiter und beantworten all deine Fragen! Pack es an!



