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Darf Der Gerichtsvollzieher Sachen Pfänden Die Mir Nicht Gehören


Darf Der Gerichtsvollzieher Sachen Pfänden Die Mir Nicht Gehören

Kennst du das Gefühl, wenn du in der Wohnung deiner WG stehst und denkst: "Boah, hoffentlich kommt jetzt nicht der Gerichtsvollzieher…weil die Stereoanlage gehört ja eigentlich meinem Mitbewohner?" Ja, das ist ein Gedanke, der uns alle mal streift. Und darum geht's heute: Darf der Gerichtsvollzieher einfach alles mitnehmen, was nicht niet- und nagelfest ist? Kurz gesagt: Nicht unbedingt! Aber es ist komplizierter als ein Ikea-Regal ohne Anleitung.

Stell dir vor, du hast dir von deiner Oma ihre alte Nähmaschine geliehen. Die steht jetzt in deinem Wohnzimmer und verstaubt vor sich hin (sorry, Oma!). Wenn jetzt der Gerichtsvollzieher klingelt, weil du irgendwo Schulden hast, dann denkt der sich ja nicht automatisch: "Ah, eine Nähmaschine! Die gehört bestimmt der Schuldnerin!" Er guckt sich erstmal um und fragt vielleicht sogar nach.

Das A und O: Eigentumsnachweis

Hier kommt das Zauberwort: Eigentumsnachweis. Wenn du beweisen kannst, dass dir die Nähmaschine nicht gehört, dann darf der Gerichtsvollzieher sie auch nicht pfänden. Das kann z.B. ein Kaufbeleg sein, ein Leihvertrag von Oma oder sogar eine eidesstattliche Versicherung von ihr. Stell dir vor, Oma kommt persönlich vorbei und sagt: "Halt! Die Nähmaschine ist mein Heiligtum! Finger weg!" Das wäre episch!

Wichtig: Es ist deine Aufgabe, nachzuweisen, dass die Sachen dir nicht gehören. Der Gerichtsvollzieher muss dir nicht glauben, nur weil du sagst: "Äh, das ist von meinem Freund…irgendwo…der ist gerade im Urlaub."

Wenn's knifflig wird: Die Vermutung des Eigentums

Es gibt da aber so eine fiese Regelung, die sich "Vermutung des Eigentums" nennt. Die besagt im Grunde, dass erst mal alles, was in deiner Wohnung steht, auch dir gehört. Klingt logisch, oder? Aber eben auch potenziell unfair. Stell dir vor, du hast deinen Kumpel für ein paar Wochen einziehen lassen, weil seine Wohnung renoviert wird. Plötzlich stehen da zwei Gitarren, ein riesiger Fernseher und eine Sammlung seltener Briefmarken rum. Und dann kommt der Gerichtsvollzieher. Autsch!

In so einem Fall musst du beweisen, dass die Sachen deinem Kumpel gehören. Und das am besten bevor der Gerichtsvollzieher irgendwas mitnimmt. Sonst wird's nämlich kompliziert und du musst hinterher versuchen, die Sachen wieder rauszuklagen.

Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?

Ruhe bewahren! Auch wenn's schwerfällt. Und dann:

  • Freundlich sein: Hilft oft mehr als man denkt.
  • Erklären: Sag dem Gerichtsvollzieher, welche Sachen dir nicht gehören und warum.
  • Belege vorlegen: Kaufbelege, Leihverträge, eidesstattliche Versicherungen – alles, was hilft.
  • Protokoll prüfen: Lass dir das Protokoll zeigen und lies es genau durch. Wenn was nicht stimmt, sofort widersprechen!
  • Rechtzeitig handeln: Wenn der Gerichtsvollzieher Sachen mitnimmt, die dir nicht gehören, sofort Widerspruch einlegen und ggf. einen Anwalt einschalten.

Denk dran: Der Gerichtsvollzieher macht auch nur seinen Job. Er will ja niemanden absichtlich ärgern (meistens zumindest). Aber er muss sich eben an die Regeln halten. Und du auch.

Also: Sorg für Ordnung in deinen Eigentumsverhältnissen. Und wenn du dir was leihst, mach am besten gleich einen kleinen Vertrag. Dann bist du auf der sicheren Seite. Und kannst beruhigt die WG-Party schmeißen, ohne Angst vor ungebetenen Gästen mit Pfändungsbeschluss zu haben.

Und falls doch mal was schiefgeht: Kopf hoch! Auch das geht vorbei. Irgendwann.

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