Durchlauferhitzer Kaputt Wer Zahlt Mieter Oder Vermieter

Oh je, der Durchlauferhitzer hat den Geist aufgegeben! Plötzlich kaltes Wasser beim Duschen? Das ist kein Spaß, sondern ein handfestes Problem. Aber jetzt kommt die große Frage: Wer muss eigentlich für die Reparatur oder gar einen neuen Durchlauferhitzer aufkommen? Mieter oder Vermieter? Klingt trocken? Finden wir nicht! Denn hinter dieser Frage verstecken sich jede Menge lustige Anekdoten und potenziell hitzige Diskussionen.
Stellen wir uns vor: Familie Müller steht bibbernd unter der Dusche. Das warme Wasser? Fehlanzeige! Papa Müller ruft panisch den Vermieter an. Der Vermieter, Herr Krause, ist aber auch nicht begeistert. "Das ist doch Mietersache!", brummt er. Und schon beginnt das Verwirrspiel. Wer hat Recht? Und wer muss am Ende blechen?
Die Antwort ist, wie so oft im Leben, nicht ganz einfach. Es kommt auf den Mietvertrag an. Steht dort etwas Konkretes zum Thema Durchlauferhitzer? Oftmals ist der Durchlauferhitzer Teil der Mietsache. Das bedeutet: Der Vermieter ist grundsätzlich für die Instandhaltung verantwortlich. Aber Achtung! Es gibt Ausnahmen.
Was steht im Mietvertrag?
Der Mietvertrag ist das A und O. Steht dort explizit, dass der Mieter für Kleinreparaturen zuständig ist? Und ist der Durchlauferhitzer unter diese Kleinreparaturklausel gefallen? Dann könnte es knifflig werden. Denn Kleinreparaturen sind Reparaturen an Dingen, die der Mieter häufig nutzt und die nicht allzu teuer sind. Typischerweise sind das tropfende Wasserhähne oder eben – der Durchlauferhitzer.
Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Eine Kleinreparaturklausel ist nicht unendlich weit gefasst. Es gibt eine Höchstgrenze pro Reparatur und auch eine jährliche Obergrenze. Wenn die Reparatur des Durchlauferhitzers diese Grenzen sprengt, muss der Vermieter trotzdem zahlen.
"Das ist ja wie ein Krimi!", ruft Oma Hildegard, die alles genau verfolgt. Und sie hat Recht. Es ist ein Krimi mit ungewissem Ausgang und potenziell hohen Kosten.
Die Beweislast: Wer war's?
Nehmen wir an, der Durchlauferhitzer ist kaputtgegangen, weil er verkalkt ist. Wer ist schuld? War es die mangelnde Wartung durch den Mieter? Oder ist das Wasser in der Gegend einfach extrem kalkhaltig? Hier kommt die Beweislast ins Spiel. Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat. Das ist oft gar nicht so einfach.
Und was, wenn der Durchlauferhitzer einfach schon uralt ist und altersbedingt den Geist aufgegeben hat? Dann liegt die Verantwortung ganz klar beim Vermieter. Er muss für einen funktionierenden Durchlauferhitzer sorgen. Punkt.
Es gibt auch Fälle, in denen der Mieter den Durchlauferhitzer selbst eingebaut hat. Dann sieht die Sache wieder anders aus. Hier ist es ratsam, sich vorab mit dem Vermieter abzustimmen. Wer trägt die Kosten im Falle eines Defekts?
Lustige Anekdoten aus dem wahren Leben
Wir haben von einem Fall gehört, da hat der Mieter versucht, den Durchlauferhitzer selbst zu reparieren. Mit fatalen Folgen! Am Ende war nicht nur der Durchlauferhitzer kaputt, sondern auch noch die halbe Badezimmerwand. Wer dafür zahlen musste, können Sie sich wahrscheinlich denken...
Und dann gab es noch den Vermieter, der dem Mieter vorgeschlagen hat, einfach kalt zu duschen. "Das härtet ab!", war sein Kommentar. Der Mieter war wenig begeistert und hat sich juristischen Rat geholt. Am Ende musste der Vermieter natürlich doch für einen neuen Durchlauferhitzer sorgen.
Diese Geschichten zeigen: Das Thema Durchlauferhitzer kann für jede Menge Gesprächsstoff sorgen. Und es ist immer gut, sich vorher zu informieren, wer im Falle eines Falles zahlen muss. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, lesen Sie Ihren Mietvertrag genau durch und holen Sie sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat. Dann können Sie dem kalten Duscherlebnis hoffentlich entgehen.
Also, bevor Sie das nächste Mal bibbernd unter der Dusche stehen, checken Sie lieber mal den Mietvertrag! Und wer weiß, vielleicht haben Sie ja auch bald eine lustige Durchlauferhitzer-Anekdote zu erzählen.
Merke: Ein kaputter Durchlauferhitzer ist zwar ärgerlich, aber mit der richtigen Vorbereitung und ein bisschen Humor lässt sich auch diese Situation meistern. Und wer weiß, vielleicht lernen Sie ja sogar Ihren Vermieter von einer ganz neuen Seite kennen!
Denn eins ist sicher: Das Thema Durchlauferhitzer ist alles andere als langweilig! Es ist ein spannendes Kapitel im großen Buch des Mietrechts. Und wer weiß, vielleicht erwartet uns ja bald die nächste Fortsetzung...



