Echte Und Unechte Unterlassungsdelikte

Okay, mal ehrlich, wer hat nicht schon mal was verpennt? Einen Anruf vergessen, die Mülltonne nicht rausgestellt, oder (ganz schlimm!) den Geburtstag der Schwiegermutter? Wir alle sind mal "Unterlasser". Aber juristisch wird's erst interessant, wenn's um echte und unechte Unterlassungsdelikte geht. Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir machen das jetzt alltagstauglich.
Echte Unterlassungsdelikte: Die "Pflicht-ist-Pflicht" Nummer
Stellt euch vor, ihr geht am See spazieren und seht, wie jemand ins Wasser fällt und um Hilfe schreit. Ihr seid der einzige Mensch weit und breit. Wenn es ein echtes Unterlassungsdelikt wäre, dann hättet ihr eine gesetzliche Pflicht zu helfen! Und wenn ihr das nicht tut, obwohl ihr könntet (ihr seid ja schließlich nicht selbst in Gefahr!), dann macht ihr euch strafbar. Das ist ein echtes Unterlassungsdelikt. Denkt an § 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung.
Das ist wie der Feuerwehrmann, der im Dienst ist und wegschaut, wenn ein Haus brennt. Oder die Krankenschwester, die eine Patientin ignoriert, die um Hilfe fleht. Sie haben eine klare gesetzliche Pflicht zu handeln. Tut man es nicht, gibt's Ärger. Das ist der Stoff aus dem Alpträume (oder zumindest unangenehme Gespräche mit dem Chef) gemacht sind.
Wichtig: Es geht hier um Situationen, in denen ihr rechtlich verpflichtet seid, etwas zu tun. Es ist keine Frage der Moral (obwohl die natürlich auch eine Rolle spielt!), sondern des Gesetzes.
Unechte Unterlassungsdelikte: Wenn "Nicht-Tun" aktiv schadet
Jetzt wird's etwas kniffliger. Stellt euch vor, ihr seid der Babysitter und das Kind, das ihr betreut, klettert auf den Wohnzimmerschrank. Ihr seht das, sagt aber nichts und tut nichts, weil ihr gerade total im Chat mit eurer/m Liebsten vertieft seid. Zack! Kind fällt runter und bricht sich den Arm. Auweia!
Hier kommt das unechte Unterlassungsdelikt ins Spiel. Ihr hattet eine Garantenstellung! Was bedeutet das? Im Grunde, dass ihr für das Wohl des Kindes verantwortlich wart. Ihr hattet die Pflicht, das Kind vor Schaden zu bewahren. Durch euer "Nicht-Tun" habt ihr aktiv dazu beigetragen, dass das Kind sich verletzt hat. Quasi so, als hättet ihr den Schrank selbst umgestoßen.
Andere Beispiele: Der Bademeister, der pennt und ein Kind ertrinkt. Oder die Eltern, die ihr Kind vernachlässigen und es dadurch zu Schaden kommt. Es geht darum, dass ihr aufgrund einer bestimmten Beziehung (Eltern-Kind, Babysitter-Kind, Bademeister-Schwimmer) oder einer vertraglichen Vereinbarung (Arbeitsvertrag als Bademeister) eine besondere Verantwortung habt.
Der Clou: Beim unechten Unterlassungsdelikt wird euer "Nicht-Tun" so behandelt, als hättet ihr aktiv etwas getan. Das ist, als würde man euch sagen: "Du hast das Kind nicht nur nicht gerettet, du hast es quasi selbst ins Wasser geschubst!". Hart, aber gerecht (in manchen Fällen jedenfalls).
Der Unterschied? Alles eine Frage der Rolle!
Der Hauptunterschied liegt also in eurer Rolle. Beim echten Unterlassungsdelikt hat jeder die Pflicht zu helfen (im Rahmen des Zumutbaren natürlich!). Beim unechten Unterlassungsdelikt seid ihr in einer besonderen Position, die euch zu einem Garanten macht. Ihr seid quasi der "Schutzengel" für jemanden oder etwas.
Denkt an den Bergführer, der seine Gruppe absichtlich in eine Lawine führt, um seine Versicherungssumme zu kassieren. Extrembeispiel, klar, aber es verdeutlicht das Prinzip. Er hat durch sein Tun (oder eben Nicht-Tun im entscheidenden Moment) aktiv eine Gefahr herbeigeführt, die er als Garant hätte verhindern müssen.
Also, das nächste Mal, wenn ihr am See spazieren geht oder einen Babysitter engagiert, denkt daran: Verantwortung ist wichtig! Und manchmal ist "Nicht-Tun" eben doch "Tun" – zumindest vor dem Gesetz.



