Falsa Demonstratio Non Nocet Grundstück

Na, schon wieder am Jurabüffet zugeschlagen? Keine Sorge, ich auch! Aber lass uns mal was leicht Verdauliches besprechen: "Falsa demonstratio non nocet". Klingt erstmal nach 'nem lateinischen Zungenbrecher, oder? Aber keine Panik, ist gar nicht so schlimm, wie's klingt. Versprochen!
Im Grunde bedeutet es: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Häh? Was soll das denn heißen, fragst du dich jetzt wahrscheinlich. Stell dir vor, du kaufst ein Grundstück… und genau darum geht’s hier.
Stell dir vor, du unterschreibst einen Kaufvertrag für ein *Grundstück* namens "Sonnenhang". Klingt idyllisch, oder? Aber dann stellt sich heraus: Das Ding liegt im Schatten, ist total morastig und heißt eigentlich "Sumpfloch". Autsch!
Also, ist der Kaufvertrag jetzt ungültig, weil der Name falsch war?
Hier kommt die gute Nachricht: Nein, ist er nicht, eben dank falsa demonstratio non nocet!
Grundstücksgeschichten und das kleine Latinum
Die Sache ist die: Wenn alle Parteien (also du und der Verkäufer) **genau wussten**, welches Grundstück gemeint war, dann ist der falsche Name egal. Hauptsache, ihr wart euch einig, um welches Stück Land es ging, richtig? Denn das ist ja eigentlich das Wichtigste, findest du nicht auch?
Denk mal drüber nach: Ihr habt euch das Grundstück zusammen angeguckt, ihr habt drüber verhandelt, ihr habt vielleicht sogar schon den Bauplan für dein Traumhaus im Kopf. Da ist es doch wurscht, ob im Vertrag "Sonnenhang" oder "Sumpfloch" steht, oder? Solange **klar** ist, dass ihr beide genau *dieses* Stück Erde im Blick hattet.
Aber Achtung! Bevor du jetzt jubelst und denkst, du könntest jeden Vertragsfehler ignorieren: Es gibt natürlich Ausnahmen! Wäre ja auch zu einfach, nicht wahr?
Wann's doch brenzlig wird
Wenn die falsche Bezeichnung **Verwirrung stiftet**, dann kann die Sache knifflig werden. Was ist, wenn der Verkäufer mehrere Grundstücke hat, die alle irgendwie ähnlich aussehen? Und im Vertrag steht "Am Ententeich", obwohl es zwei Teiche mit Enten gibt? Na, dann viel Spaß beim Streit vor Gericht!
In solchen Fällen muss man **genau** prüfen, ob wirklich klar war, welches Grundstück gemeint ist. Gibt es Zeugen? Gibt es andere Dokumente, die Klarheit schaffen? Je mehr Beweise, desto besser!
Und noch ein wichtiger Punkt: Falsa demonstratio non nocet gilt nicht, wenn die falsche Bezeichnung *absichtlich* verwendet wurde, um jemanden zu täuschen. Also, wenn der Verkäufer wusste, dass das Grundstück eigentlich "Feuchtgebiet" heißt und dich absichtlich mit dem Namen "Sonnenhang" gelockt hat, dann sieht die Sache ganz anders aus. Betrug ist schließlich kein Kavaliersdelikt!
Also, was lernen wir daraus?
Erstens: Ein bisschen Latein kann nie schaden! Wer weiß, wann dir das mal den Hintern rettet, oder?
Zweitens: Falsa demonstratio non nocet ist ein nützliches Prinzip, aber kein Freifahrtschein für schlampige Verträge. Am besten ist es natürlich, wenn alles von Anfang an korrekt ist. Lieber einmal mehr nachprüfen, als sich später ärgern.
Drittens: Wenn du ein Grundstück kaufst, schau es dir **genau** an! Lass dich nicht von einem schönen Namen blenden. Und wenn du dir unsicher bist, hol dir einen Experten dazu. Ein Anwalt oder ein Notar kann dir helfen, Fallstricke zu vermeiden. Das ist zwar vielleicht erstmal teurer, aber im Endeffekt sparst du dir jede Menge Ärger und vielleicht sogar Geld. Wer will schon ein "Sumpfloch", wenn er einen "Sonnenhang" erwartet, oder?
So, genug Jura für heute! Brauchen wir noch einen Kaffee? Ich zahle! Aber nur, wenn du mir versprichst, beim nächsten Grundstückskauf an falsa demonstratio non nocet zu denken. Und, dass du mich zur Einweihungsparty auf deinem "Sonnenhang" einlädst, egal ob er nun im Schatten liegt oder nicht!

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