Feuerwehr Im Einsatz Schild Sonnenblende Beleuchtet Erlaubt

Ich saß neulich im Stau, mal wieder. Die Sonne knallte runter, die Klimaanlage kämpfte tapfer, aber aussichtslos. Vor mir ein Feuerwehrauto. Und da fiel es mir auf: Hinter der Windschutzscheibe, gut sichtbar, leuchtete ein Schild: "Feuerwehr Im Einsatz". Ich dachte: "Cool! Aber ist das eigentlich erlaubt? Und wie machen die das, dass das so leuchtet?" Fragen über Fragen, die einen so beschäftigen, wenn man im Stau steht. Kennt ihr das?
Die Sache mit der Feuerwehr im Einsatz Beschilderung ist nämlich gar nicht so trivial, wie man vielleicht denkt. Klar, wir alle wollen, dass die Feuerwehr schnell zum Einsatzort kommt. Und so ein leuchtendes Schild, das signalisiert: "Achtung, hier kommt die Feuerwehr, Platz machen!", ist da natürlich hilfreich. Aber gibt's da auch rechtliche Rahmenbedingungen?
Die Sache mit dem "Erlaubt"
Genau das ist der springende Punkt. Nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch erlaubt. Im deutschen Straßenverkehr gibt es schließlich Regeln für alles. Und die Frage ist: Darf die Feuerwehr einfach so ein leuchtendes Schild hinter die Sonnenblende klemmen?
Die Antwort ist, wie so oft im Leben: Es kommt drauf an! (Typisch deutsch, oder? 😉)
Das "Im Einsatz" Schild
Das Schild selbst ist erstmal unproblematisch. Es dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer auf die Einsatzfahrt hinzuweisen. Aber die Art und Weise, *wie* es angebracht und *wie* es beleuchtet wird, das ist entscheidend. Hier kommt die StVZO, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, ins Spiel. Klingt kompliziert, ist es auch ein bisschen. Aber keine Sorge, wir machen's verständlich!
Die Sache mit der Beleuchtung
Beleuchtete Schilder sind im Straßenverkehr grundsätzlich erstmal nicht erlaubt, es sei denn, sie haben eine spezielle Genehmigung. Stell dir vor, jeder würde sich blinkende oder leuchtende Dinger ins Auto bauen – Chaos pur! Und genau da liegt das Problem. Die Beleuchtung des "Feuerwehr Im Einsatz" Schildes muss also den Vorschriften entsprechen.
Oft handelt es sich um LED-Leuchten, die aber so angebracht sein müssen, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden oder ablenken. Die Helligkeit muss also stimmen, und die Leuchte darf nur in bestimmten Farben leuchten. Blau und Gelb sind da oft im Spiel, aber auch hier gibt es genaue Vorgaben.
Die Sonnenblende und der Sichtbereich
Die Sonnenblende ist auch so eine Sache. Sie darf natürlich nicht so angebracht sein, dass sie die Sicht des Fahrers behindert. Sonst gibt es Ärger mit dem Gesetz. Das Schild darf also nicht zu groß sein und die Sicht einschränken. Es muss sicher befestigt sein, damit es bei einer Vollbremsung nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Sicher ist sicher!
Also, was ist erlaubt?
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein "Feuerwehr Im Einsatz" Schild ist grundsätzlich erlaubt, wenn es dazu dient, andere Verkehrsteilnehmer auf die Einsatzfahrt aufmerksam zu machen. Die Beleuchtung des Schildes muss aber den Vorschriften der StVZO entsprechen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden oder abzulenken. Und die Anbringung, zum Beispiel an der Sonnenblende, darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Klingt kompliziert, ist es auch, aber es dient der Sicherheit aller.
Am Ende des Tages geht es darum, dass die Feuerwehr schnell und sicher zum Einsatzort kommt, ohne dabei andere zu gefährden. Und da ist ein gut sichtbares, aber regelkonformes "Feuerwehr Im Einsatz" Schild eine tolle Sache.
Bleibt nur noch die Frage: Was mach ich jetzt gegen diesen Stau? Vielleicht sollte ich mir auch so ein Schild basteln... (Scherz! Natürlich nicht! 😉)



