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Für Wen Gilt Das Jugendarbeitsschutzgesetz


Für Wen Gilt Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Okay, mal ehrlich: Wer hat sich noch nie gefragt, für wen dieses ominöse Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz: JArbSchG) eigentlich gilt? Klingt wichtig, ist es auch, aber so richtig greifbar... irgendwie nicht immer, oder?

Wir reden hier ja von dem Gesetz, das eigentlich alle unter 18 schützen soll, die jobben. Klar, logisch. Aber ist das wirklich so einfach?

Die Offensichtlichen: Alle unter 18! Oder?

Japp, grundsätzlich erstmal alle. Egal ob Ferienjob, Ausbildung, Minijob oder was auch immer. Das JArbSchG will sicherstellen, dass du nicht ausgebeutet wirst, deine Gesundheit nicht flöten geht und du noch Zeit für Freunde, Freizeit und Netflix hast. Wichtig!

Aber… jetzt kommt das "aber", das immer kommt, oder? Ich finde ja, es gibt da so ein paar Grauzonen, über die man mal nachdenken könnte.

Der 17-jährige Überflieger: Braucht der wirklich noch den Babysitter-Status?

Mal angenommen, du bist 17, superreif, hast deinen Schulabschluss in der Tasche und planst dein Gap Year mit einem Job zu finanzieren. Brauchst du dann wirklich noch die gleichen Schutzbestimmungen wie ein 15-jähriger Ferienjobber, der zum ersten Mal überhaupt arbeitet?

Unpopuläre Meinung: Vielleicht könnte man da differenzieren. Jemand, der kurz vor der Volljährigkeit steht und schon viel Eigenverantwortung zeigt, könnte man ja fast schon wie einen jungen Erwachsenen behandeln, oder? Ich weiß, ich weiß, das Gesetz ist zum Schutz da. Aber manchmal… manchmal fühlt es sich an, als würde es ein bisschen zu weit gehen.

Klar, die langen Arbeitszeiten sind wichtig. Niemand will, dass du dich kaputt arbeitest. Und die gefährlichen Aufgaben? Absolut richtig, da muss man aufpassen. Aber diese ganzen kleinen Regelungen… manchmal sind die schon ein bisschen… naja… übertrieben, oder?

"Die Welt ist nicht schwarz und weiß. Warum sollten Gesetze es sein?" – Irgendwer, irgendwo, irgendwann (wahrscheinlich gerade ich).

Und was ist mit den Super-Motivierten?

Nehmen wir an, du brennst für deinen Ausbildungsberuf. Du willst alles lernen, alles wissen, alles können. Bist total motiviert und willst auch mal länger bleiben, um was zu Ende zu bringen. Das JArbSchG sagt: Nö! Feierabend! Egal wie motiviert du bist. Find ich manchmal schade.

Unpopuläre Meinung Nr. 2: Vielleicht könnte man mit Einverständnis der Eltern und in Absprache mit dem Ausbilder Ausnahmen zulassen. Natürlich nicht für jeden und nicht ständig. Aber für Ausnahmesituationen, in denen der Azubi wirklich Feuer und Flamme ist? Wäre das nicht eine Option?

Die Aufsichtspflicht: Wer passt auf die Aufpasser auf?

Das JArbSchG schreibt vor, dass du bei bestimmten Arbeiten eine Aufsichtsperson brauchst. Klar, Sicherheit geht vor. Aber wer kontrolliert eigentlich, ob diese Aufsichtsperson ihren Job richtig macht? Und was, wenn die Aufsichtsperson selbst keine Ahnung hat?

Unpopuläre Meinung Nr. 3: Statt stur auf die Anwesenheit einer Aufsichtsperson zu pochen, sollte man vielleicht mehr Wert auf die Qualifikation legen. Jemand, der sich wirklich auskennt und Verantwortung übernimmt, ist besser als jemand, der nur anwesend ist, um die Quote zu erfüllen.

Fazit: Das JArbSchG ist wichtig, aber…

Keine Frage, das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument, um junge Menschen vor Ausbeutung und Gefahren zu schützen. Aber vielleicht sollte man von Zeit zu Zeit mal hinterfragen, ob es noch zeitgemäß ist und ob es nicht Raum für Verbesserungen gibt. Vor allem, wenn es um die supermotivierten und fast-volljährigen geht.

Vielleicht bin ich ja auch einfach nur ein Rebell. Aber ich finde, es lohnt sich, darüber nachzudenken. Und jetzt bin ich gespannt: Was ist eure Meinung dazu?

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