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Jemanden Nachträglich Ins Grundbuch Eintragen Lassen Kosten


Jemanden Nachträglich Ins Grundbuch Eintragen Lassen Kosten

Stellt euch vor, ihr habt euch endlich euren kleinen Traum vom Eigenheim erfüllt! Herzlichen Glückwunsch! Aber was passiert, wenn sich die Lebensumstände ändern? Vielleicht heiratet ihr, bekommt Kinder, oder zieht mit dem besten Freund zusammen, der sich finanziell beteiligt. Plötzlich steht die Frage im Raum: Wie bekommt man jemanden nachträglich ins Grundbuch? Und natürlich die brennende Frage: Was kostet der Spaß?

Lasst uns das Thema mal ganz entspannt angehen. Das Grundbuch, das ist quasi die offizielle Visitenkarte eurer Immobilie. Hier steht, wem sie gehört, wer Rechte daran hat (zum Beispiel eine Bank wegen eines Kredits), und ob es irgendwelche Lasten gibt (zum Beispiel ein Wegerecht für den Nachbarn). Jemanden nachträglich eintragen zu lassen, bedeutet, diese Visitenkarte zu aktualisieren.

Warum sollte man das überhaupt tun? Nun, stellen wir uns Lisa und Max vor. Sie haben gemeinsam ein Haus gekauft, aber nur Max steht im Grundbuch. Klingt erstmal nicht schlimm, oder? Aber was passiert, wenn Max etwas zustößt? Lisa hätte zwar wahrscheinlich erbrechtliche Ansprüche, aber die Abwicklung wäre unnötig kompliziert und zeitaufwendig. Steht Lisa aber von Anfang an mit im Grundbuch, ist die Sache glasklar und unkompliziert. Das gibt Sicherheit, und zwar für alle Beteiligten.

Was kostet die nachträgliche Eintragung?

Kommen wir zum Knackpunkt: dem Preis. Die Kosten für die nachträgliche Eintragung setzen sich hauptsächlich aus zwei Teilen zusammen: den Notarkosten und den Gerichtskosten. Beide richten sich nach dem Wert des Anteils, der übertragen wird. Je höher der Wert, desto höher die Kosten.

Kleines Beispiel: Ihr wollt euren Partner mit 50% ins Grundbuch eintragen lassen, und der Verkehrswert eurer Immobilie liegt bei 400.000 Euro. Dann berechnet sich die Gebühr anhand von 50% von 400.000 Euro, also 200.000 Euro.

Die Notarkosten entstehen für die Beurkundung des Übertragungsvertrages. Der Notar ist quasi der neutrale Schiedsrichter, der sicherstellt, dass alles rechtens abläuft und alle Beteiligten die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen. Die genauen Gebühren sind in der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) festgelegt. Keine Sorge, der Notar erklärt euch das alles ganz genau!

Die Gerichtskosten fallen für die Eintragung im Grundbuch selbst an. Das Grundbuchamt prüft den Antrag und nimmt die Eintragung vor. Auch hier gilt: Die Gebühren richten sich nach dem Wert des übertragenen Anteils.

Also, was kommt da unterm Strich raus? Eine pauschale Summe zu nennen, ist schwierig, da es vom Einzelfall abhängt. Aber grob gesagt, könnt ihr bei einem Immobilienwert von 400.000 Euro und einer Übertragung von 50% mit Kosten im Bereich von etwa 1.000 bis 2.000 Euro rechnen. Es ist immer ratsam, sich vorab ein konkretes Angebot vom Notar einzuholen.

Wo kann man sparen?

Gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu senken? Nicht wirklich, aber man kann sich gut informieren und vorbereiten, um unnötige Fehler zu vermeiden. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Nerven, und manchmal auch Geld. Klärt im Vorfeld alle Fragen mit dem Notar, bringt alle notwendigen Unterlagen mit und seid euch einig, wie die Eintragung genau aussehen soll.

Ein weiterer Tipp: Manchmal ist es sinnvoll, die Eintragung im Zusammenhang mit anderen notariellen Tätigkeiten zu erledigen. Wenn ihr beispielsweise sowieso einen Ehevertrag aufsetzen lasst, könnt ihr die Grundbucheintragung gleich mit erledigen. Das kann die Kosten reduzieren.

Fazit: Lieber sicher als unsicher

Auch wenn die nachträgliche Eintragung ins Grundbuch mit Kosten verbunden ist, ist sie oft eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Sie schafft Klarheit, Sicherheit und vermeidet unnötigen Stress im Falle der Fälle. Denkt daran: Das Grundbuch ist die offizielle Visitenkarte eurer Immobilie. Sorgt dafür, dass sie immer auf dem neuesten Stand ist!

Und hey, betrachtet es doch mal so: Eine gute Absicherung ist wie eine Hausratversicherung fürs Leben. Man hofft, sie nie zu brauchen, aber wenn doch, ist man froh, sie zu haben.

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