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Kein Anspruch Auf Hartz 4 Weil Partner Zuviel Verdient


Kein Anspruch Auf Hartz 4 Weil Partner Zuviel Verdient

Na, grüß dich! Lass uns mal über ein Thema quatschen, das so manchem den Feierabend vermiesen kann: Hartz IV (oder Bürgergeld, wie es jetzt heißt) und der liebe Partner, der einfach *zu viel* verdient. Stell dir vor, du stehst am Herd, kochst dir gerade eine Tütensuppe (weil, Budget!), und denkst: "Ach, wenigstens das Bürgergeld gleicht das aus..." Und dann kommt der Brief! "Abgelehnt! Partner verdient zu gut!" Argh! Frust pur, oder?

Okay, keine Panik. Atme tief durch. Wir klären das mal ganz entspannt. Denn das deutsche Sozialsystem ist zwar manchmal so undurchsichtig wie ein vernebelter Waldweg, aber wir versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Die Situation: Wenn's dem Partner gut geht...

Der Knackpunkt ist die Bedarfsgemeinschaft. Stell dir das vor wie ein WG-Leben, nur dass das Jobcenter mitredet. Wenn du mit deinem Partner zusammenwohnst und wirtschaftlich füreinander einsteht (also quasi den Kühlschrank teilt), dann werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Das bedeutet: Dein Anspruch auf Bürgergeld wird *auch* anhand des Einkommens und Vermögens deines Partners geprüft.

Und ja, das ist manchmal echt doof. Du könntest denken: "Hey, sein Geld ist sein Geld, mein Geld ist mein Geld!" Aber so einfach ist es leider nicht. Der Staat geht davon aus, dass ihr euch gegenseitig unterstützt. Romantik und Sozialrecht, zwei Welten prallen aufeinander, sag ich dir!

Was heißt "zu viel"? Das ist natürlich die Millionen-Euro-Frage (im wahrsten Sinne des Wortes, wenn dein Partner Multimillionär ist, dürfte die Sache klar sein... 😉). Es gibt keine pauschale Summe. Es kommt auf verschiedene Faktoren an:

  • Euer gemeinsamer Bedarf: Was braucht ihr beide zum Leben? Miete, Heizung, Essen, Kleidung, die obligatorische Netflix-Dauerberieselung...
  • Das Einkommen deines Partners: Brutto oder Netto? Freibeträge berücksichtigt? Alle diese Fragen werden vom Jobcenter genau unter die Lupe genommen.
  • Euer Vermögen: Habt ihr noch Erspartes auf dem Konto? Aktien? Goldbarren unter dem Kopfkissen? Auch das wird gecheckt.

Wichtig: Es gibt Freibeträge! Das bedeutet, dass ein Teil des Einkommens deines Partners nicht angerechnet wird. Also, nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, nur weil der Kontostand deines Liebsten nicht ganz so leer ist wie deiner. Recherchiere oder lass dich beraten, welche Freibeträge in eurem Fall gelten.

Was du tun kannst (außer die Nerven zu verlieren)

Okay, angenommen, du bist in der Situation: Brief vom Jobcenter, Partner verdient zu viel, Welt geht unter. Was jetzt?

  1. Ruhe bewahren! (Ich weiß, leichter gesagt als getan).
  2. Bescheid prüfen: Ist der Bescheid überhaupt korrekt? Wurden alle Freibeträge berücksichtigt? Oft lohnt es sich, genauer hinzuschauen.
  3. Widerspruch einlegen: Wenn du glaubst, dass der Bescheid fehlerhaft ist, lege Widerspruch ein. Am besten schriftlich und mit Begründung.
  4. Beratung suchen: Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale... Es gibt viele Stellen, die kostenlose oder günstige Sozialberatung anbieten. Lass dich helfen!
  5. Über Alternativen nachdenken: Gibt es andere Möglichkeiten, dein Einkommen aufzubessern? Minijob? Selbstständigkeit? Vielleicht eine Weiterbildung, die deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert?

Denk dran: Du bist nicht allein! Viele Menschen sind in ähnlichen Situationen. Es ist okay, sich Hilfe zu suchen und sich nicht unterkriegen zu lassen.

Manchmal, ja, manchmal ist das System echt zum Haare raufen. Aber lass dich nicht entmutigen! Es gibt immer Wege und Möglichkeiten. Und selbst wenn es gerade hart ist, denk daran: Du bist wertvoll und verdienst ein gutes Leben. Auch ohne Bürgergeld!

Und hey, vielleicht gewinnt dein Partner ja bald im Lotto. Dann hat sich das Problem von selbst erledigt! 😉 Bis dahin: Kopf hoch, Brust raus und lächeln! Es wird besser, versprochen!

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