Kündigungsfrist 25 Jahre Betriebszugehörigkeit

Hey, stell dir vor, du arbeitest schon 25 Jahre an ein und demselben Ort! Wahnsinn, oder? Da kennst du wahrscheinlich jeden Winkel, jeden Kollegen und wahrscheinlich auch schon die Kaffeemaschine beim Vornamen. Aber was passiert eigentlich, wenn du dann irgendwann doch mal den Absprung wagen willst? Da kommt die Kündigungsfrist ins Spiel, und die kann bei so einer langen Betriebszugehörigkeit ganz schön tricky sein.
Keine Sorge, ich erkläre dir das mal ganz easy. Stell dir vor, die Kündigungsfrist ist wie eine Art Vorwarnzeit, die du deinem Arbeitgeber geben musst, bevor du einfach so "Ciao, Kakao!" sagst und deinen Schreibtisch leerst. Und je länger du dabei warst, desto länger ist diese Vorwarnzeit normalerweise. Ist ja auch logisch, oder? Nach 25 Jahren muss der Chef ja erstmal jemanden finden, der deine Expertise ersetzen kann. Vielleicht muss er sogar einen Klon von dir anfertigen lassen (Achtung, Spaß!).
Was genau bedeutet "Kündigungsfrist 25 Jahre Betriebszugehörigkeit"?
Okay, jetzt wird's ein bisschen konkreter. In Deutschland ist die Kündigungsfrist gesetzlich geregelt. Und zwar im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. § 622 BGB, um genau zu sein. Aber keine Panik, du musst jetzt nicht gleich den Gesetzestext wälzen. Ich fasse es dir ja zusammen!
Die Grundregel ist: Je länger du im Unternehmen bist, desto länger ist die Kündigungsfrist. Das gilt sowohl für dich als Arbeitnehmer als auch für deinen Arbeitgeber. Bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit sieht das Ganze dann so aus:
Wenn dein Arbeitgeber dich kündigen will, muss er eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats einhalten. Das bedeutet, er muss dir mindestens sechs Monate im Voraus sagen, dass er dich loswerden will. Autsch!
Wenn du selbst kündigen möchtest, bist du aber nicht ganz so lange gebunden. Für dich gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das ist deutlich kürzer, aber immer noch genug Zeit, um deine Sachen zu packen und vielleicht noch ein paar Tränen von den Kollegen abzufangen (oder auch nicht, je nachdem, wie gut ihr euch versteht!).
Ausnahmen bestätigen die Regel (und verwirren manchmal auch ein bisschen)
Wie immer im Leben gibt es auch hier Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn in deinem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag andere Kündigungsfristen vereinbart wurden. Die können kürzer oder auch länger sein als die gesetzlichen Fristen. Also, unbedingt mal einen Blick in deine Unterlagen werfen!
Und dann gibt es natürlich noch die berühmte außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt. Die ist aber nur in ganz besonderen Fällen möglich, zum Beispiel, wenn es schwerwiegende Gründe gibt, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Aber das ist ein ganz anderes Thema und würde jetzt hier den Rahmen sprengen. Wir wollen ja schließlich nicht in Paragraphen ertrinken, oder?
Wichtig: Wenn du dir unsicher bist, was in deinem Fall gilt, solltest du dich unbedingt von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle beraten lassen. Die kennen sich aus und können dir helfen, den Dschungel der Kündigungsfristen zu durchblicken.
Denk dran, 25 Jahre sind eine lange Zeit. Du hast wahrscheinlich viel gelernt, viel erlebt und vielleicht sogar den ein oder anderen Büroflirt gehabt (pssst!). Egal, wie deine Entscheidung aussieht, ob du bleibst oder gehst: Du hast dir Respekt verdient!
Also, Kopf hoch, Brust raus und ab dafür! Egal, was die Zukunft bringt, du packst das! Und denk dran: Nach 25 Jahren im Job hast du dir eine ordentliche Portion Selbstbewusstsein und Erfahrung angeeignet. Damit kannst du Berge versetzen (oder zumindest den Papierkorb im Büro)!



