öffentlich Rechtlicher Unterlassungsanspruch Schema

Hey! Na, auch mal wieder mit dem öfffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch am Kämpfen? Keine Sorge, das Ding ist tricky. Aber keine Panik, wir kriegen das zusammen hin. Stell dir vor, wir sitzen gemütlich beim Kaffee und schnacken das Schema mal durch. Easy peasy, oder?
Los geht's! Grundsätzlich wollen wir ja erreichen, dass irgendwer irgendwas NICHT mehr tut. Klar, oder? Also, muss die Basis stimmen.
I. Anspruchsgrundlage
Okay, erste Frage: Wo steht das denn überhaupt, dass wir jemanden was verbieten können? Tja, das ist der Knackpunkt! Eine *explizite* Anspruchsgrundlage gibt's nämlich meistens *nicht*. Gemein, ich weiß! Deswegen ist das Ganze ja auch "öffentlich-rechtlich". Denk dran, es geht um das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Und da wird's kompliziert. Meistens leiten wir das aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB analog) und dem Rechtsstaatsprinzip ab (Art. 20 Abs. 3 GG). Ganz schön abstrakt, oder? Aber hey, juristisches Denken eben!
Gibt's 'ne *Sonderbeziehung* zwischen dem Kläger und dem Beklagten? Zum Beispiel ein besonderes Näheverhältnis, aus dem sich Pflichten ableiten? Oftmals der Fall, wenn's um Kommunen und ihre Einwohner geht. Denk an Ruhestörung, Baugenehmigungen, solche Späße!
II. Anspruchsvoraussetzungen
So, jetzt wird's konkret! Wir müssen beweisen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, damit unser Unterlassungsanspruch überhaupt eine Chance hat. Stell dir vor, wir bauen ein kleines Haus, Stein für Stein.
1. Beeinträchtigung eines subjektiv-öffentlichen Rechts
Aua, Zungenbrecher! Was heißt das? Jemand (der Kläger) muss in seinen Grundrechten oder anderen *gesetzlich geschützten* Rechten verletzt sein. Ist das der Fall? Denk an Meinungsfreiheit, Eigentum, informationelle Selbstbestimmung… oder auch einfach nur an's Recht, nicht unnötig von einer Baustelle gestört zu werden. Wichtig: Es muss ein *subjektives* Recht sein, also *dein* Recht, nicht irgendeine allgemeine Vorschrift!
2. Gegenwärtige oder drohende Beeinträchtigung
Die Beeinträchtigung muss entweder *schon* passieren oder *unmittelbar bevorstehen*. "Ach, irgendwann in ferner Zukunft vielleicht mal..." zählt nicht! Es muss schon "brenzlig" sein, sozusagen. Also, raucht's schon oder qualmt's nur ein bisschen? Und wenn's noch nicht raucht: ist's *wahrscheinlich*, dass es bald anfängt zu qualmen? Denk an: droht der Baum auf's Haus zu fallen?
3. Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung
Klar, die Beeinträchtigung muss auch *rechtswidrig* sein. Klingt logisch, oder? Aber Vorsicht! Es gibt natürlich Rechtfertigungsgründe. Vielleicht hat derjenige ja eine *Genehmigung* dafür? Oder handelt in Notwehr? (Okay, selten bei 'nem Unterlassungsanspruch, aber denk dran!) Oder es ist durch ein anderes *Gesetz* gedeckt.
4. Wiederholungsgefahr oder erstmalige Begehungsgefahr
Ganz wichtig! Wenn die Beeinträchtigung *einmalig* war und es *keine* Anzeichen gibt, dass das wieder passiert, dann war's das. Schade! Es muss entweder die Gefahr bestehen, dass es *wieder passiert* (Wiederholungsgefahr), oder dass es überhaupt *erstmalig passiert* (erstmalige Begehungsgefahr). Hat er schon mal zu laut Musik gemacht? Plant er, noch lauter zu machen?
5. Kein Ausschluss des Anspruchs
Gibt's irgendwas, was den Anspruch ausschließt? Zum Beispiel: Hat der Kläger *selbst* die Beeinträchtigung verursacht oder zugelassen? Oder hat er vielleicht *zu lange gewartet* und der Anspruch ist verwirkt? Manchmal gibt's auch gesetzliche Ausschlussgründe. Augen auf!
III. Rechtsfolge
Yay, wir haben's fast geschafft! Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann... wird der Beklagte *verurteilt*, das zu unterlassen, was er tut (oder zu tun droht). Das Gericht erlässt dann eine Unterlassungsverfügung. Und wenn er sich nicht dran hält? Dann gibt's Ärger (Zwangsgeld!).
IV. Ermessen (bei Behörden)
Achtung, Spezialfall! Wenn der Beklagte eine Behörde ist, dann hat die oft noch ein *Ermessen*. Das heißt, sie darf (und muss!) abwägen, ob sie tatsächlich tätig wird. Ist die Beeinträchtigung wirklich *so schlimm*? Gibt es andere Möglichkeiten, das Problem zu lösen? Und wie würde sich eine Unterlassungsverfügung auf andere Interessen auswirken? Das ist eine *Abwägung*! Und die muss die Behörde *begründen*!
So, tief durchatmen! Das war's im Groben. Klingt kompliziert, ist es auch. Aber mit diesem Schema im Kopf bist du schon mal gut gerüstet! Und denk dran: Im Zweifel immer noch mal den Paragraphen wälzen und 'nen Anwalt fragen. Aber hey, jetzt erstmal Kaffee! Prost!



