web statistics

Parkende Pkw Dürfen Mit Der Parkleuchte Gesichert Werden


Parkende Pkw Dürfen Mit Der Parkleuchte Gesichert Werden

Leute, Leute, lasst mich euch mal was erzählen! Sitzen wir gemütlich beim Kaffee? Gut, denn es geht um ein Thema, das so deutsch ist wie Sauerkraut und Stau auf der A3: Das Parken.

Genauer gesagt, um die Frage aller Fragen: Darf ich meine Parkleuchte anschmeißen, wenn ich meinen geliebten (oder gehassten, je nachdem ob ihr grade einen Parkplatz gefunden habt oder nicht) PKW am Straßenrand abstelle? Die Antwort ist, wie so oft im deutschen Recht: Jein… Aber keine Panik, ich erklär’s euch in verständlichem Deutsch, ohne Paragraphen-Kauderwelsch, versprochen!

Der Parkleuchten-Blues: Wann darf sie denn leuchten?

Stellt euch vor: Dunkle Nacht, Regen peitscht gegen die Scheibe, und ihr habt aus Versehen (oder absichtlich, wir urteilen ja nicht) euer Auto an einer Stelle abgestellt, wo’s nicht ganz so optimal beleuchtet ist. Hier kommt die Parkleuchte ins Spiel, der kleine, unscheinbare Held der Dunkelheit.

Die gute Nachricht: Ja, in solchen Fällen DÜRFEN eure Parkleuchten leuchten. Aber nur, wenn es die Straßenverkehrsordnung (StVO) explizit erlaubt, und das ist – Überraschung! – an dunklen, unübersichtlichen Stellen außerhalb geschlossener Ortschaften oder innerhalb geschlossener Ortschaften, wo die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht.

Merke: "Dunkel" ist hier das Schlüsselwort. Wenn die Laternen so hell strahlen, dass du fast eine Sonnenbrille brauchst, dann lass die Parkleuchte aus. Sonst riskierst du nicht nur doofe Blicke, sondern eventuell auch ein Knöllchen!

Achtung, Falle! (Und wie man sie umgeht)

Jetzt wird’s tricky. Denn die StVO hat da so ein paar kleine Stolpersteine eingebaut. Man könnte fast meinen, die haben Spaß daran, uns Autofahrer zu verwirren. Aber keine Angst, ich hab da ein paar Tipps und Tricks auf Lager!

Erstens: Die Parkleuchte ist KEIN Ersatz für das Standlicht! Das Standlicht ist immer dann Pflicht, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind und euer Auto am Fahrbahnrand steht. Die Parkleuchte ist sozusagen das "Extra", das i-Tüpfelchen für besonders dunkle Ecken.

Zweitens: Und das ist ganz wichtig: Die Parkleuchte darf nur auf der Fahrbahnseite leuchten, die dem Verkehr zugewandt ist! Also, wenn ihr rechts parkt, muss auch nur die rechte Parkleuchte an sein. Sonst blendet ihr den Gegenverkehr und das ist nicht nur uncool, sondern auch gefährlich.

Stellt euch vor, ihr parkt auf der linken Seite (ja, das ist erlaubt, wenn es die Situation zulässt) und lasst die rechte Parkleuchte brennen. Das ist ungefähr so, als würdet ihr auf einer Party mit einem riesigen Schild "Hier bin ich!" rumlaufen, obwohl ihr eigentlich inkognito bleiben wolltet. Völlig sinnlos und potenziell peinlich!

Kuriose Fakten und unnützes Wissen

Wusstet ihr, dass es in manchen Ländern gar keine Parkleuchten gibt? Ja, richtig gelesen! Da muss man sich mit Standlicht oder sogar Warnblinkanlage behelfen. Typisch deutsch, dass wir dafür extra eine eigene Leuchte haben, oder?

Und apropos Warnblinkanlage: Die ist natürlich kein Ersatz für die Parkleuchte! Die Warnblinkanlage ist für Notfälle gedacht, wenn ihr z.B. eine Panne habt oder eine Gefahrenstelle absichern müsst. Nicht, weil ihr einfach nur faul seid, einen ordentlichen Parkplatz zu suchen.

Die Moral von der Geschicht’

Also, Freunde, merken wir uns: Die Parkleuchte ist ein nützliches Hilfsmittel, um euer Auto in dunklen Ecken sichtbar zu machen. Aber sie ist kein Allheilmittel und kein Freifahrtschein für Falschparker.

Benutzt sie mit Bedacht, achtet auf die StVO und lasst uns alle gemeinsam dafür sorgen, dass die Straßen sicherer und die Parkplätze weniger stressig werden. Und wenn alles nichts hilft, dann nehmt doch einfach das Fahrrad. Ist sowieso gesünder und spart Nerven bei der Parkplatzsuche. Prost!

Also, lasst uns die Parkleuchte nicht zu einem weiteren Grund für Ärger im Straßenverkehr machen, sondern sie clever einsetzen, um die Sicherheit zu erhöhen. Und wer weiß, vielleicht rettet sie uns ja eines Tages vor einem kleinen Blechschaden. In diesem Sinne: Gute Fahrt und immer schön aufpassen, wo ihr parkt!

Parkende Pkw Dürfen Mit Der Parkleuchte Gesichert Werden www.lra-mue.de
www.lra-mue.de
Parkende Pkw Dürfen Mit Der Parkleuchte Gesichert Werden www.youtube.com
www.youtube.com
Parkende Pkw Dürfen Mit Der Parkleuchte Gesichert Werden www.ebay.de
www.ebay.de
Parkende Pkw Dürfen Mit Der Parkleuchte Gesichert Werden www.stvo2go.de
www.stvo2go.de

Articles connexes