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Störung Der Geschäftsgrundlage Schema


Störung Der Geschäftsgrundlage Schema

Na, schon mal von der "Störung der Geschäftsgrundlage" gehört? Klingt kompliziert, ist es aber eigentlich gar nicht so... naja, vielleicht doch ein bisschen. Aber keine Sorge, wir kriegen das zusammen hin! Stell dir vor, du sitzt mit 'nem Kaffee da und wir quatschen einfach ein bisschen darüber.

Also, was genau ist das Ding? Im Grunde geht's darum, dass sich die Umstände, unter denen ein Vertrag geschlossen wurde, so drastisch verändert haben, dass es einfach unfair wäre, wenn der Vertrag so, wie er ist, weiterläuft. Klingt einleuchtend, oder?

Das Schema – Step by Step zum Durchblick

Jetzt kommt der spannende Teil: das berüchtigte Schema. Keine Panik, wir gehen das ganz easy durch. Stell es dir wie eine Checkliste vor, die du abhaken musst.

1. Vorliegen eines wirksamen Vertrags: Logisch, oder? Bevor irgendwas gestört sein kann, muss erstmal ein Vertrag da sein. Stell dir vor, du willst ein Haus verkaufen, aber es gibt keinen Kaufvertrag. Da kann ja auch nix gestört werden, richtig?

2. Geschäftsgrundlage: Was ist das denn nun wieder? Die Geschäftsgrundlage sind die Vorstellungen, die beide Vertragspartner beim Vertragsabschluss hatten und auf denen der Vertrag aufbaut. Also die Annahmen, die im Hintergrund schwirrten. Zum Beispiel: "Wir gehen davon aus, dass die Zinsen so bleiben, wie sie sind." Oder: "Wir glauben, dass der Rohstoffpreis nicht explodiert." Verstanden?

3. Störung der Geschäftsgrundlage: Und jetzt kommt der Knackpunkt! Die Geschäftsgrundlage muss sich tatsächlich verändert haben. Und zwar so erheblich, dass es nicht mehr fair ist. Nicht jede kleine Änderung zählt. Denk an 'nen Meteoriteneinschlag, 'ne Hyperinflation oder 'ne plötzliche, unerwartete Gesetzesänderung. Irgendwas wirklich Krasses!

4. Unzumutbarkeit der Festhaltung am Vertrag: Hier wird's tricky. Nur weil sich die Geschäftsgrundlage geändert hat, heißt das nicht automatisch, dass der Vertrag angepasst oder aufgelöst wird. Es muss für eine Partei unzumutbar sein, am ursprünglichen Vertrag festzuhalten. Das ist eine Frage der Einzelfallbetrachtung. Wessen Interessen sind hier stärker zu gewichten? Wer trägt die "Risiko-Verantwortung"?

5. Keine vertragliche oder gesetzliche Risikozuweisung: Ganz wichtig! Hat der Vertrag selbst schon geregelt, was passiert, wenn sowas eintritt? Oder gibt's vielleicht ein Gesetz, das sagt: "Pech gehabt, du trägst das Risiko!"? Dann greift die Störung der Geschäftsgrundlage nämlich nicht. Stell dir vor, du hast 'ne Versicherung abgeschlossen, die genau solche Fälle abdeckt. Dann kannst du dich nicht mehr auf die Störung der Geschäftsgrundlage berufen, oder?

Und was passiert dann?

Wenn alle Punkte abgehakt sind, dann hast du gute Chancen, dass der Vertrag angepasst oder sogar ganz aufgehoben wird. Aber Achtung: Das Gericht hat da Spielraum! Es kann versuchen, den Vertrag so anzupassen, dass er für beide Seiten wieder fair ist. Oder, wenn das nicht geht, den Vertrag ganz aufheben. Das ist aber wirklich der allerletzte Ausweg.

Wichtig: Du musst die Störung der Geschäftsgrundlage geltend machen! Das Gericht wird nicht von alleine auf die Idee kommen. Also, ab zum Anwalt und beraten lassen! (Kleiner Scherz am Rande... aber im Ernst, such dir professionelle Hilfe!)

Und, alles klar? War doch gar nicht so schlimm, oder? Jetzt kannst du beim nächsten Kaffeeklatsch mit deinem Wissen glänzen. Aber vergiss nicht: Das hier ist nur eine vereinfachte Darstellung. Jeder Fall ist anders und es kommt immer auf die Details an. Viel Erfolg!

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