Was Kostet Parken Mit Anhaenger Auf Buergersteig

Also, Leute, setzt euch fest! Wir reden heute über ein Thema, das explosiver ist als ein schlecht geparkter Wohnwagen beim Oktoberfest: Parken mit Anhänger auf dem Bürgersteig. Ja, genau! Die Frage aller Fragen: Was kostet das? Und vor allem: Ist das überhaupt erlaubt?
Stellt euch vor: Es ist Samstagmorgen, die Sonne scheint (oder auch nicht, das ist ja Deutschland), und ihr wollt mit eurem Anhänger, beladen mit Fahrrädern, Surfbrettern und der Hoffnung auf einen entspannten Tag, losdüsen. Problem: Vor der Tür ist kein Platz. Der Bürgersteig lockt. Breit genug ist er ja. Aber... darf man?
Der Bürgersteig: Freund oder Feind des Anhängers?
Der Bürgersteig ist, wie der Name schon sagt, für Bürger da. Zum Gehen. Zum Flanieren. Zum Eis essen. Nicht zum Parken von tonnenschweren Anhängern. Aber Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel, oder?
Offiziell ist das Parken auf dem Bürgersteig nur dann erlaubt, wenn es durch ein Verkehrszeichen explizit angeordnet ist. Und mal ehrlich, wann habt ihr das jemals gesehen? Ein blaues Schild mit einem Anhänger, der fröhlich auf dem Bürgersteig parkt? Eher sieht man ein Einhorn, das Tango tanzt.
Das bedeutet im Klartext: In den allermeisten Fällen ist das Parken mit Anhänger auf dem Bürgersteig schlichtweg verboten. Punkt. Aus. Mickey Mouse!
Die Strafen: Aua, das tut weh!
Und was passiert, wenn man es trotzdem macht? Nun, dann droht ein Knöllchen. Und die sind heutzutage nicht mehr so billig wie ein Döner von vor zehn Jahren.
Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: Stehen Oma Erna mit ihrem Rollator, der Kinderwagen mit dem schreienden Baby oder der sehbehinderte Herr Müller plötzlich vor einem unüberwindbaren Hindernis (nämlich eurem Anhänger), dann wird es teuer. Sehr teuer. Hier drohen Bußgelder im höheren zweistelligen Bereich, manchmal sogar dreistellig.
- Dauer des Parkens: Je länger der Anhänger den Bürgersteig blockiert, desto tiefer müsst ihr in die Tasche greifen. Wer also denkt, er parkt mal eben "nur kurz" für ein Brötchen, könnte am Ende ein sehr teures Brötchen bezahlen.
- Gefährdung anderer: Wenn durch den geparkten Anhänger eine Gefährdung entsteht, beispielsweise weil Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen, dann drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg. Und wer Punkte hat, weiß, dass der Führerschein in Gefahr ist.
Kurz gesagt: Parken mit Anhänger auf dem Bürgersteig kann euch richtig teuer zu stehen kommen. Und das ist noch nicht alles!
Abschleppen: Der Super-GAU für Anhänger-Parker
Denn neben dem Bußgeld droht noch eine weitere Gefahr: Das Abschleppen. Und das ist der Super-GAU für jeden, der seinen Anhänger liebt (oder zumindest nicht hasst).
Wenn die Ordnungshüter der Meinung sind, dass euer Anhänger eine unzumutbare Behinderung darstellt, dann lassen sie ihn kurzerhand abschleppen. Und das kostet. Richtig viel. Da können schnell mehrere hundert Euro zusammenkommen. Plus das Bußgeld. Plus der Ärger. Plus die Demütigung, wenn ihr euren Anhänger auf dem Abschlepphof abholen müsst.
Alternativen: Lieber sicher als... auf dem Abschlepphof
Was also tun? Gibt es Alternativen zum riskanten Parken auf dem Bürgersteig?
- Parkplatz suchen: Ja, das ist manchmal mühsam. Aber es ist allemal besser, als ein teures Knöllchen zu riskieren.
- Parkhaus: Manche Parkhäuser haben extra breite Stellplätze, die für Anhänger geeignet sind. Einfach mal nachfragen!
- Privatgrundstück: Wenn ihr einen netten Nachbarn habt, der euch erlaubt, euren Anhänger auf seinem Grundstück abzustellen, dann ist das natürlich die beste Lösung. Aber fragt vorher!
- Anhänger abkoppeln: In manchen Fällen ist es möglich, den Anhänger vom Auto abzukoppeln und ihn auf einer geeigneteren Fläche abzustellen. Achtung: Auch hier gelten Regeln! Informiert euch vorher.
Merke: Lieber einmal mehr nachdenken und eine legale Parkmöglichkeit suchen, als sich später über ein saftiges Bußgeld und einen abgeschleppten Anhänger zu ärgern. Denn am Ende gilt: Wer auf dem Bürgersteig parkt, der zahlt drauf. Und zwar nicht zu knapp!
Also, bleibt brav, parkt legal und genießt euren Ausflug mit Anhänger! Und denkt daran: Der Bürgersteig ist für Bürger da, nicht für Anhänger. Außer, es steht ein Schild da, das es erlaubt. Aber wie gesagt: Einhörner, die Tango tanzen, sind wahrscheinlicher.













