Welcher Preis Gilt Bei Falsch Ausgezeichneter Ware

Hey du! Stell dir vor, du schlenderst so durch deinen Lieblingssupermarkt, entdeckst ein Schnäppchen, das *fast* zu gut ist, um wahr zu sein. Auf dem Preisschild prangt "Super-Duper-Schoko-Knaller-Riegel: Nur 50 Cent!" Du strahlst, greifst gleich drei, ab zur Kasse. Und dann... der Schock! An der Kasse verlangt die Kassiererin 1,50 Euro pro Riegel. Was nun?
Herzlich willkommen im Dschungel der falsch ausgezeichneten Waren! Keine Panik, wir klären das mal eben auf. Ist ja schließlich kein Weltuntergang, auch wenn deine Schoko-Träume kurzzeitig geplatzt sind.
Was passiert, wenn der Preis nicht stimmt?
Ganz einfach: Grundsätzlich gilt, dass der Preis, der an der Ware ausgezeichnet ist, noch kein bindendes Angebot darstellt. Juristen nennen das eine "invitatio ad offerendum" – eine Einladung zur Angebotsabgabe. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Stell dir vor, das Preisschild flüstert dir zu: "Hey, vielleicht willst du mich ja kaufen!"
Das *eigentliche* Angebot machst du, indem du die Ware an die Kasse bringst. Und die Annahme dieses Angebots liegt beim Supermarkt (vertreten durch die Kassiererin), indem sie dir den Riegel über den Scanner zieht. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Supermarkt (oder du!) theoretisch noch zurückrudern.
Aber, und jetzt kommt das große ABER, es gibt natürlich Ausnahmen und Graubereiche, die das Ganze etwas spannender machen!
Der kleine Unterschied: Irrtum und arglistige Täuschung
Wenn der Preisunterschied auf einem offensichtlichen Irrtum beruht (z.B. da steht 5 Cent statt 5 Euro), dann hast du eher schlechte Karten. Die Kassiererin darf den korrekten Preis verlangen. Stell dir vor, du würdest einen Neuwagen für 100 Euro angeboten bekommen – da würde auch jeder stutzig werden, oder? 😉
Anders sieht es aus, wenn der Supermarkt dich absichtlich in die Irre führen will. Wenn also immer wieder falsche Preisschilder angebracht werden, um Kunden anzulocken, dann spricht man von arglistiger Täuschung. Und das ist natürlich nicht erlaubt! Beweise das aber mal… 😬
Wichtig: Du hast keinen Anspruch darauf, die Ware zum falsch ausgezeichneten Preis zu bekommen. Aber du hast das Recht, vom Kauf zurückzutreten! Du kannst also sagen: "Nö, für 1,50 Euro will ich den Riegel doch nicht." Und dann lässt du ihn einfach da liegen (oder kaufst ihn doch, weil Schokolade nun mal Schokolade ist 😉).
Was du tun kannst (und solltest!)
1. Freundlich bleiben! Die Kassiererin ist wahrscheinlich auch nur ein Mensch und hat den Fehler nicht selbst verursacht. Ein nettes Gespräch wirkt oft Wunder.
2. Auf den Fehler hinweisen! Sag der Kassiererin, dass der Preis am Regal anders ausgezeichnet war. Vielleicht kann sie den Preis noch korrigieren oder dir entgegenkommen.
3. Den Marktleiter verlangen! Wenn die Kassiererin nicht weiterhelfen kann oder will, frag nach dem Marktleiter. Der hat oft mehr Entscheidungsbefugnis.
4. Nicht einschüchtern lassen! Du hast das Recht, deine Meinung zu äußern und auf deine Rechte zu bestehen (im Rahmen des Zumutbaren, versteht sich).
5. Dokumentieren! Mach am besten ein Foto vom falschen Preisschild (wenn möglich). Das kann später hilfreich sein.
6. Rechtsschutzversicherung? Wenn es um größere Beträge geht (was bei Schokoriegeln eher unwahrscheinlich ist 😉), kann es sich lohnen, rechtlichen Rat einzuholen.
Und was lernen wir daraus?
Falsch ausgezeichnete Ware ist zwar ärgerlich, aber in den meisten Fällen kein Drama. Mit Freundlichkeit, Beharrlichkeit und ein bisschen Wissen über deine Rechte kommst du meistens zu einer zufriedenstellenden Lösung. Und selbst wenn nicht: Es gibt Schokolade ja schließlich auch woanders! 😉
Also, Kopf hoch, liebe/r Leser/in! Lass dir nicht die Laune verderben und geh mit einem Lächeln durchs Leben. Denn selbst wenn der Preis mal nicht stimmt, gibt es immer noch genug Gründe zum Strahlen! Und wer weiß, vielleicht findest du ja beim nächsten Einkauf das *noch* größere Schnäppchen! 😊



