Wie Lange Kann Ein Arzt Jemanden Rückwirkend Krankschreiben

Wer hat sich nicht schon einmal gewünscht, die Zeit zurückdrehen zu können? Nicht um die Welt zu retten oder ein wichtiges Fußballspiel zu gewinnen, sondern... um sich nachträglich krankschreiben zu lassen? Wir alle kennen das: Der Job stresst, die Erkältung kriecht langsam hoch, und der Gedanke an einen Tag im warmen Bett, fernab von Termindruck und nervigen Kollegen, erscheint wie ein Geschenk des Himmels. Aber kann man sich einfach so nachträglich krankschreiben lassen? Die Antwort ist – wie so oft im Leben – nicht ganz einfach.
Der Sinn einer Krankschreibung, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt, liegt darin, Arbeitnehmer vor den negativen Konsequenzen einer Krankheit zu schützen. Sie soll sicherstellen, dass man sich auskurieren kann, ohne Angst vor Jobverlust oder Lohneinbußen haben zu müssen. Die AU dient also dem Schutz des Arbeitnehmers und sorgt gleichzeitig dafür, dass man nicht krank zur Arbeit geht und womöglich Kollegen ansteckt oder durch mangelnde Konzentration Fehler begeht. Das ist nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse des Arbeitgebers.
Wie wird das nun in der Praxis gehandhabt? Stellen Sie sich vor, Sie wachen Montagmorgen mit Halsschmerzen und Fieber auf. Eigentlich müssten Sie zur Arbeit, aber Sie fühlen sich einfach zu schlecht. Sie schleppen sich zum Arzt, der Sie untersucht und feststellt, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Er stellt Ihnen eine AU aus, die ab Montag gilt – alles kein Problem. Aber was, wenn Sie sich schon am Freitagabend schlecht fühlten, aber dachten, es würde sich übers Wochenende schon bessern? Können Sie den Arzt bitten, Sie rückwirkend, also ab Freitag, krankzuschreiben?
Hier wird es knifflig. Grundsätzlich gilt: Ärzte sind sehr zurückhaltend, was rückwirkende Krankschreibungen angeht. Das liegt daran, dass es schwierig ist, den Gesundheitszustand einer Person zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit zu beurteilen. Die meisten Ärzte schreiben höchstens für einige Tage rückwirkend krank, und das auch nur, wenn es plausibel ist, dass die Krankheit bereits vorher bestand und man aus triftigen Gründen (z.B. Wochenende, Feiertag, akute Beschwerden, die den Arztbesuch zunächst unmöglich machten) nicht früher zum Arzt gehen konnte.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei chronischen Erkrankungen oder nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine rückwirkende Krankschreibung eher möglich sein, da der Krankheitsverlauf in der Regel dokumentiert ist. Auch in Fällen von psychischen Erkrankungen kann der Arzt eher bereit sein, eine rückwirkende AU auszustellen, da die Symptome oft schleichend beginnen und die Betroffenen sich möglicherweise erst spät Hilfe suchen.
Praktische Tipps: Wenn Sie merken, dass Sie krank werden, gehen Sie so schnell wie möglich zum Arzt. Erklären Sie dem Arzt die Situation ehrlich und detailliert. Machen Sie deutlich, seit wann Sie Beschwerden haben und warum Sie nicht früher kommen konnten. Und seien Sie sich bewusst, dass der Arzt nicht verpflichtet ist, Sie rückwirkend krankzuschreiben. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Im Zweifelsfall kann es auch sinnvoll sein, sich zunächst telefonisch beim Arzt zu erkundigen, um die Situation zu besprechen.
Letztendlich ist das Wichtigste, auf die eigene Gesundheit zu achten und sich nicht zur Arbeit zu schleppen, wenn man krank ist. Eine Krankschreibung dient nicht dazu, einen Tag blau zu machen, sondern dazu, sich auszukurieren und wieder gesund zu werden. Und das ist nicht nur gut für Sie selbst, sondern auch für Ihre Kollegen und Ihren Arbeitgeber.



