6 Wochen Krank Zählt Das Wochenende Mit
Wenn Sie als Arbeitnehmer in Deutschland erkranken, ist es wichtig zu verstehen, wie die sogenannte "6-Wochen-Regelung" funktioniert und ob Wochenenden dabei eine Rolle spielen. Diese Regelung bestimmt, wie lange Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt im Krankheitsfall fortzahlen muss. Es gibt einige Missverständnisse und Unsicherheiten bezüglich der Zählung der 6 Wochen, insbesondere im Hinblick auf Wochenenden und Feiertage. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick geben und Klarheit schaffen.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Das Prinzip der 6-Wochen-Regelung
Die 6-Wochen-Regelung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und schützt Arbeitnehmer im Falle von Krankheit. Grundsätzlich besagt diese Regelung, dass Ihr Arbeitgeber Ihr volles Gehalt für die ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit weiterzahlen muss. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.
Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung
Um Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bestehendes Arbeitsverhältnis: Sie müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen, das bereits seit mindestens vier Wochen besteht.
- Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit: Sie müssen aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sein.
- Kein Verschulden: Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein (z.B. durch eine Schlägerei oder Trunkenheit). Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn es sich um fahrlässiges Verhalten handelt.
- Ärztliche Bescheinigung: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Die Frist hierfür ist oft im Arbeitsvertrag geregelt, beträgt aber spätestens ab dem vierten Tag der Krankheit. Manche Arbeitgeber verlangen die Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag.
Die Berechnung der 6 Wochen: Zählen Wochenenden mit?
Ja, Wochenenden zählen bei der Berechnung der 6 Wochen mit! Es handelt sich um einen Zeitraum von 42 Kalendertagen (6 Wochen x 7 Tage/Woche). Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich nicht um 42 Arbeitstage handelt. Jeder Tag, an dem Sie krank sind, wird gezählt, unabhängig davon, ob es sich um einen Werktag, ein Wochenende oder einen Feiertag handelt.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Lohnfortzahlungspflicht nur an Arbeitstagen gilt. Dies ist jedoch falsch. Der Gesetzgeber hat die Lohnfortzahlung so konzipiert, dass sie eine kontinuierliche finanzielle Absicherung während der Krankheit gewährleistet. Deshalb werden auch die Tage, an denen Sie normalerweise nicht arbeiten (Wochenenden, Feiertage), in die Berechnung einbezogen.
Beispiel 1: Durchgehende Krankheit
Nehmen wir an, Sie erkranken an einem Montag und sind durchgehend krank. Die 6-Wochen-Frist beginnt an diesem Montag und endet 42 Kalendertage später, also am Sonntag der sechsten Woche. Während dieser gesamten Zeit erhalten Sie Ihr volles Gehalt.
Beispiel 2: Krankheit über das Wochenende
Angenommen, Sie erkranken an einem Freitag und sind bis zum darauffolgenden Montag krank. Auch hier zählen Samstag und Sonntag als Krankheitstage und werden bei der Berechnung der 6-Wochen-Frist berücksichtigt.
Wiederholte Erkrankungen: Die Anrechnung von Vorerkrankungen
Die Situation wird komplexer, wenn Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrmals erkranken. Hier kommt die Anrechnung von Vorerkrankungen ins Spiel. Das EFZG unterscheidet hierbei zwei Fälle:
Dieselbe Krankheit
Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten aufgrund derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig werden, werden die vorherigen Krankheitstage auf die 6-Wochen-Frist angerechnet. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber nicht erneut 6 Wochen lang volles Gehalt zahlen muss, sondern nur noch die Differenz bis zu den vollen 6 Wochen.
Beispiel: Sie sind zwei Wochen lang wegen einer Grippe krankgeschrieben. Einen Monat später erkranken Sie erneut an derselben Grippe. In diesem Fall zahlt Ihr Arbeitgeber nur noch für die restlichen vier Wochen der 6-Wochen-Frist Ihr Gehalt. Die ersten zwei Wochen wurden bereits angerechnet.
Verschiedene Krankheiten
Wenn Sie innerhalb eines Jahres aufgrund verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig werden, haben Sie erneut Anspruch auf die volle 6-Wochen-Lohnfortzahlung, jedoch nur, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit mehr als sechs Monate zurückliegt. Liegt sie weniger als sechs Monate zurück, werden die Krankheitstage angerechnet, jedoch nur bis zur vollen Ausschöpfung der 6-Wochen-Frist.
Beispiel 1: Sie sind zwei Wochen wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben. Acht Monate später erkranken Sie an einer Erkältung. Da die vorherige Krankheit mehr als sechs Monate zurückliegt, haben Sie Anspruch auf volle 6 Wochen Lohnfortzahlung für die Erkältung.
Beispiel 2: Sie sind zwei Wochen wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben. Vier Monate später erkranken Sie an einer Erkältung. Da die vorherige Krankheit weniger als sechs Monate zurückliegt, haben Sie Anspruch auf 4 Wochen Lohnfortzahlung für die Erkältung (6 Wochen - 2 Wochen aus dem Beinbruch).
Was passiert nach Ablauf der 6 Wochen? Krankengeld von der Krankenkasse
Nach Ablauf der 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten Sie in der Regel Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % Ihres Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 % Ihres Nettoeinkommens. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Wichtig ist, dass Sie sich auch nach Ablauf der 6 Wochen weiterhin ärztlich behandeln lassen und Ihre Arbeitsunfähigkeit regelmäßig durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
Die Rolle der Krankenkasse
Die Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld erfüllt sind. Dazu gehört auch die Prüfung der ärztlichen Bescheinigungen und gegebenenfalls die Einholung eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Die Krankenkasse kann die Zahlung von Krankengeld verweigern, wenn Sie beispielsweise Ihre Mitwirkungspflichten verletzen oder wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend nachgewiesen ist.
Sonderfälle und Ausnahmen
Es gibt einige Sonderfälle und Ausnahmen von der 6-Wochen-Regelung, die hier kurz erwähnt werden sollen:
Befristete Arbeitsverhältnisse
Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen besteht grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, solange das Arbeitsverhältnis besteht und die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Endet das befristete Arbeitsverhältnis während der Krankheit, endet auch die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Anschließend haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Kündigung während der Krankheit
Eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich möglich, ändert aber nichts an der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer von 6 Wochen. Die Kündigung wird erst nach Ablauf der 6 Wochen wirksam, es sei denn, es handelt sich um eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld, das in der Regel höher ist als das Krankengeld der Krankenkasse. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entfällt in diesem Fall.
Sonderregelungen in Tarifverträgen
In manchen Tarifverträgen gibt es Sonderregelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Es kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Arbeitgeber das Gehalt länger als 6 Wochen fortzahlt oder dass das Krankengeld aufgestockt wird. Es lohnt sich daher, einen Blick in den eigenen Tarifvertrag zu werfen.
Praktische Tipps für Arbeitnehmer
Um im Krankheitsfall richtig vorzugehen und Ihre Ansprüche zu wahren, sollten Sie folgende Tipps beachten:
- Melden Sie sich unverzüglich krank: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
- Legen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor: Holen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt und legen Sie diese Ihrem Arbeitgeber innerhalb der vorgeschriebenen Frist vor.
- Dokumentieren Sie Ihre Krankheitszeiten: Führen Sie ein genaues Protokoll über Ihre Krankheitszeiten, um den Überblick zu behalten und eventuelle Unstimmigkeiten zu klären.
- Klären Sie Unklarheiten mit Ihrem Arbeitgeber: Wenn Sie Fragen zur Lohnfortzahlung haben, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebsrat.
- Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse: Wenn Sie nach Ablauf der 6 Wochen Krankengeld beziehen, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Rechte und Pflichten.
- Suchen Sie rechtlichen Rat: Wenn Sie sich unsicher sind oder Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, suchen Sie rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die 6-Wochen-Regelung ist ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und die Regelungen richtig verstehen. Wochenenden zählen bei der Berechnung der 6 Wochen definitiv mit. Achten Sie auf die Anrechnung von Vorerkrankungen und informieren Sie sich über Ihre Ansprüche auf Krankengeld nach Ablauf der 6 Wochen.
Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich aktiv über Ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Betriebsrat oder Ihrer Krankenkasse, wenn Sie Fragen haben. Suchen Sie rechtlichen Rat, wenn Sie sich unsicher sind oder Probleme haben. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie im Krankheitsfall die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Vergessen Sie nicht, dass Ihre Gesundheit an erster Stelle steht. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, um gesund zu werden, und kümmern Sie sich um Ihre Genesung.
