Ab Wann Darf Man Organe Spenden
Die Frage, ab wann man Organe spenden darf, ist komplexer als viele denken. Es geht nicht nur um ein bestimmtes Alter, sondern um die grundsätzliche Fähigkeit einer Person, eine informierte Entscheidung zu treffen oder, im Falle einer fehlenden Entscheidung, um die Möglichkeit, dass die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen handeln können. Organ- und Gewebespenden retten Leben und verbessern die Lebensqualität vieler Menschen. Dieses Recht ist in Deutschland im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt.
Die Grundlage: Entscheidungsfähigkeit
Im Kern geht es um die Entscheidungsfähigkeit. Das bedeutet, dass die Person in der Lage sein muss, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und bewusst zu treffen. Hier eine Übersicht:
- Kinder und Jugendliche: Eine formale Altersgrenze für die Organspende gibt es in Deutschland nicht. Entscheidend ist die Einsichtsfähigkeit. Bei sehr jungen Kindern entscheiden die Eltern.
- Entscheidung der Eltern: Bis zum 16. Lebensjahr entscheiden ausschließlich die Eltern über eine Organ- oder Gewebespende ihres Kindes. Sie müssen dabei das Wohl ihres Kindes im Blick haben. Die Entscheidung sollte im Sinne des Kindeswohls getroffen werden und dessen mutmaßlichen Willen berücksichtigen.
- Zustimmung des Jugendlichen (14-16 Jahre): Ab dem 14. Lebensjahr muss der Jugendliche bei einer Organentnahme einwilligen. Verweigert der Jugendliche die Organspende, darf sie nicht durchgeführt werden. Die Eltern müssen aber weiterhin zustimmen. Das bedeutet, dass sowohl die Eltern als auch der Jugendliche selbst einverstanden sein müssen.
- Eigene Entscheidung (ab 16 Jahren): Ab dem 16. Lebensjahr kann jeder Mensch selbstständig eine Entscheidung zur Organspende treffen. Die Entscheidung wird idealerweise in einem Organspendeausweis dokumentiert. Die Eltern haben dann kein Mitspracherecht mehr.
Beispiel: Ein 15-jähriger Junge erleidet einen schweren Unfall. Er hat keinen Organspendeausweis. Die Ärzte klären die Eltern über die Möglichkeit einer Organspende auf. Der Junge selbst ist nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen. Die Eltern stimmen der Organspende zu. Da der Junge älter als 14 Jahre ist, müssen die Ärzte versuchen, ihn zu seiner Meinung zu befragen. Verweigert er die Spende (auch wenn er sich nicht explizit äußern kann, aber z.B. ablehnende Gesten zeigt), darf keine Organentnahme erfolgen.
Der Organspendeausweis und die Patientenverfügung
Der Organspendeausweis ist ein wichtiges Dokument, in dem man seine Entscheidung zur Organspende festhalten kann. Er ist nicht verpflichtend, erleichtert aber den Angehörigen im Ernstfall die Entscheidung. Man kann im Ausweis:
- Der Organspende zustimmen.
- Bestimmte Organe von der Spende ausschließen.
- Einen Widerspruch gegen die Organspende erklären.
- Eine Vertrauensperson benennen, die im Falle des Falles Auskunft geben kann.
Eine Patientenverfügung kann ebenfalls Hinweise zur Organspende enthalten, ist aber primär für andere medizinische Entscheidungen relevant. Wenn keine eindeutige Erklärung zur Organspende vorliegt (weder im Organspendeausweis noch in einer Patientenverfügung), werden die Angehörigen gebeten, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden. Dies wird als mutmaßlicher Wille bezeichnet.
Der Ablauf im Todesfall
Im Falle eines potenziellen Organspenders wird geprüft, ob die hirntod-Diagnose eindeutig gestellt wurde. Der Hirntod ist der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen und gilt als sicheres Todeszeichen. Erst nach der Feststellung des Hirntods und der Klärung der Zustimmung zur Organspende (durch Ausweis, Angehörige oder frühere Entscheidung) darf die Organentnahme erfolgen. Die Organentnahme selbst erfolgt durch ein spezialisiertes Transplantationsteam.
- Feststellung des Hirntods: Durch zwei unabhängige Ärzte.
- Klärung der Zustimmung: Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Entscheidung der Angehörigen.
- Organentnahme: Durch ein spezialisiertes Transplantationsteam.
- Vermittlung der Organe: Durch Eurotransplant, eine internationale Organisation, die die Verteilung der Spenderorgane koordiniert.
Wichtig: Die Organspende ist in Deutschland ein freiwilliger Akt der Solidarität. Niemand wird zur Organspende gezwungen. Es ist wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine bewusste Entscheidung zu treffen und diese zu dokumentieren, damit im Ernstfall im Sinne des eigenen Willens gehandelt werden kann. Die Entscheidung ist jederzeit widerrufbar.
