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Ab Wann Muss Eine Krankmeldung Vorliegen


Ab Wann Muss Eine Krankmeldung Vorliegen

Wer kennt das nicht? Man wacht morgens auf und fühlt sich elend. Die Nase läuft, der Hals kratzt und der Gedanke an Arbeit lässt den Magen rebellieren. Die Frage ist dann: Ab wann muss ich mich eigentlich krankmelden und eine Krankmeldung vorlegen? Dieser Artikel richtet sich an alle Arbeitnehmer in Deutschland und soll Klarheit über die geltenden Regelungen zur Krankmeldung und der Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) schaffen.

Die Krankmeldung: Der erste Schritt

Der erste Schritt, wenn du krank bist, ist die Krankmeldung. Das bedeutet, du musst deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist. Aber wann genau muss diese Meldung erfolgen?

Unverzügliche Meldung

Unverzüglich bedeutet in diesem Fall sofort. Sobald du merkst, dass du nicht arbeiten kannst, musst du deinen Arbeitgeber informieren. Das kann telefonisch, per E-Mail oder auch durch eine andere Person geschehen. Wichtig ist, dass die Information den Arbeitgeber erreicht. Es geht darum, den Betrieb so schnell wie möglich über deine Abwesenheit zu informieren, damit Vorkehrungen getroffen werden können, beispielsweise die Umverteilung von Aufgaben.

§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet Arbeitnehmer, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.

Das Gesetz schreibt also vor, dass du dich sofort melden musst. Was aber, wenn du erst später zum Arzt gehst?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Der "gelbe Schein"

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, oft auch "gelber Schein" genannt, ist der offizielle Nachweis deiner Arbeitsunfähigkeit. Sie wird von einem Arzt ausgestellt und bestätigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist zu arbeiten. Wann aber musst du diese Bescheinigung vorlegen?

Die Drei-Tage-Regel und Ausnahmen

Grundsätzlich gilt in Deutschland die sogenannte Drei-Tage-Regel. Das bedeutet:

  • Wenn du länger als drei Kalendertage krank bist, musst du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
  • Beispiel: Du wirst am Montag krank. Dann musst du dem Arbeitgeber spätestens am Donnerstag eine AU vorlegen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Dein Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können festlegen, dass du die AU bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegen musst. Es ist also wichtig, deinen Arbeitsvertrag genau zu prüfen. Achte auf Klauseln, die sich auf Krankmeldung und AU beziehen.

Wichtig: Der Arbeitgeber kann auch ohne vertragliche Regelung verlangen, dass du die AU früher vorlegst. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn es einen begründeten Verdacht auf Missbrauch gibt. Zum Beispiel, wenn du schon häufig kurzfristig krank warst.

Was passiert, wenn ich die AU zu spät vorlege?

Das Zuspätbringen der AU kann Konsequenzen haben. Dein Arbeitgeber ist in diesem Fall nicht verpflichtet, dir für die Zeit deiner Krankheit Entgeltfortzahlung zu leisten. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Abmahnung kommen. Es ist also ratsam, die Fristen einzuhalten.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Du als Arbeitnehmer musst dem Arbeitgeber lediglich mitteilen, dass du krank bist und bei welchem Arzt du warst. Der Arbeitgeber kümmert sich dann um den Rest.

Aber Achtung: Auch wenn der Arbeitgeber die Daten elektronisch abruft, entbindet dich das nicht von der Pflicht, dich unverzüglich krankzumelden! Auch musst du dich darum kümmern, dass der Arzt die eAU tatsächlich an die Krankenkasse übermittelt. Im Zweifelsfall solltest du nachfragen.

Ausnahmen von der eAU

Es gibt Situationen, in denen die eAU nicht greift. Zum Beispiel:

  • Wenn du bei einem Privatarzt in Behandlung bist.
  • Wenn du im Ausland erkrankst.
  • Wenn dein Arzt technische Probleme bei der Übermittlung hat.

In diesen Fällen musst du deinem Arbeitgeber weiterhin eine AU in Papierform vorlegen.

Tipps und Tricks für den Krankheitsfall

Um im Krankheitsfall alles richtig zu machen, hier noch ein paar hilfreiche Tipps:

  • Informiere dich: Lies deinen Arbeitsvertrag und eventuelle Betriebsvereinbarungen, um die genauen Regelungen in deinem Unternehmen zu kennen.
  • Sei ehrlich: Melde dich nur krank, wenn du wirklich nicht arbeiten kannst.
  • Geh zum Arzt: Lass dich untersuchen und hole dir eine AU, wenn du länger krank bist.
  • Kommuniziere: Halte deinen Arbeitgeber auf dem Laufenden, wenn sich deine Krankheit verlängert.
  • Bewahre Ruhe: Krank sein ist unangenehm genug. Stress dich nicht zusätzlich mit unnötigen Fehlern.

Zusammenfassend: Die wichtigsten Punkte

  • Krankmeldung: Unverzüglich nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
  • AU-Bescheinigung: Grundsätzlich ab dem vierten Krankheitstag, es sei denn, dein Arbeitsvertrag oder der Arbeitgeber verlangen eine frühere Vorlage.
  • eAU: Arbeitgeber ruft Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab, du musst dich aber trotzdem unverzüglich krankmelden.
  • Ausnahmen: Bei Privatarzt, Erkrankung im Ausland oder technischen Problemen des Arztes ist weiterhin eine AU in Papierform erforderlich.

Wir hoffen, dieser Artikel hat dir Klarheit über die Pflichten bei einer Krankmeldung verschafft. Denke daran, dass offene Kommunikation mit deinem Arbeitgeber wichtig ist, um Missverständnisse zu vermeiden und ein gutes Arbeitsverhältnis zu erhalten. Bleib gesund!

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