Ab Wann Steht Was Im Führungszeugnis
Das Führungszeugnis, oft auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über eventuelle Vorstrafen einer Person gibt. Es spielt eine entscheidende Rolle in vielen Bereichen des Lebens, sei es bei der Jobsuche, der ehrenamtlichen Tätigkeit oder bestimmten Genehmigungen. Doch wann genau stehen welche Informationen im Führungszeugnis? Diese Frage ist komplex, da das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) detailliert regelt, welche Straftaten und Urteile darin aufgeführt werden und unter welchen Bedingungen sie wieder gelöscht werden.
Grundlagen des Führungszeugnisses
Um zu verstehen, was im Führungszeugnis steht, muss man zunächst die Unterscheidung zwischen dem Bundeszentralregister (BZR) und dem Führungszeugnis kennen. Das Bundeszentralregister (BZR) ist eine umfassende Datenbank, in der alle strafrechtlichen Verurteilungen einer Person gespeichert werden. Das Führungszeugnis hingegen ist ein Auszug aus dem BZR, der nicht alle dort gespeicherten Informationen enthält. Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die unterschiedliche Informationen preisgeben können.
Arten von Führungszeugnissen
Es gibt hauptsächlich drei Arten von Führungszeugnissen:
- Privatführungszeugnis (auch einfaches Führungszeugnis): Dies ist das Standardführungszeugnis für private Zwecke.
- Behördenführungszeugnis: Dieses Führungszeugnis wird direkt an eine Behörde geschickt und kann zusätzliche Informationen enthalten, die für die Behörde relevant sind.
- Erweitertes Führungszeugnis: Dieses Führungszeugnis ist für Personen gedacht, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Es enthält auch Verurteilungen, die im Privatführungszeugnis nicht erscheinen würden, wenn sie im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung stehen.
Welche Informationen werden im Privatführungszeugnis aufgeführt?
Das Privatführungszeugnis enthält in der Regel nur Verurteilungen, die eine bestimmte Schwere überschreiten. Es werden nicht alle im BZR gespeicherten Informationen automatisch ins Führungszeugnis übernommen. Konkret bedeutet das:
Verurteilungen, die im Führungszeugnis stehen:
- Freiheitsstrafen, die drei Monate oder mehr betragen.
- Geldstrafen, wenn sie 90 Tagessätze oder mehr betragen.
- Freiheitsstrafen, die in Bewährung ausgesetzt wurden, auch wenn sie unter drei Monaten liegen, wenn gleichzeitig eine weitere Verurteilung vorliegt, die ins Führungszeugnis aufgenommen wird.
- Bestimmte Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, wie zum Beispiel der Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder ein Berufsverbot, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist.
Verurteilungen, die nicht im Führungszeugnis stehen:
- Verurteilungen zu Geldstrafen von weniger als 91 Tagessätzen.
- Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von weniger als drei Monaten (es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor, wie oben beschrieben).
- Jugendstrafen, die nicht ins Erwachsenenstrafrecht übertragen wurden, können unter Umständen nicht im Führungszeugnis erscheinen, besonders wenn es sich um geringfügige Delikte handelt.
- Einstellungsverfügungen von Strafverfahren, auch wenn eine Geldauflage erteilt wurde.
- Ordnungswidrigkeiten (z.B. Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen)
Wichtig: Auch wenn eine Verurteilung nicht im Führungszeugnis steht, ist sie dennoch im Bundeszentralregister gespeichert. Das bedeutet, dass bestimmte Behörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft) im Rahmen ihrer Ermittlungen Zugriff auf diese Informationen haben können.
Sonderfall: Tilgung von Einträgen
Einträge im Bundeszentralregister und damit auch im Führungszeugnis werden nicht für immer gespeichert. Nach Ablauf bestimmter Tilgungsfristen werden die Einträge gelöscht. Die Tilgungsfristen sind im BZRG geregelt und hängen von der Art und Schwere der Straftat sowie der verhängten Strafe ab.
Tilgungsfristen
Die Tilgungsfristen variieren stark. Einige Beispiele:
- Geldstrafen unter 91 Tagessätzen: Die Tilgungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre.
- Freiheitsstrafen unter einem Jahr: Die Tilgungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
- Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren: Die Tilgungsfrist beträgt in der Regel zehn Jahre.
- Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren: Die Tilgungsfrist beträgt in der Regel fünfzehn Jahre.
- Bei bestimmten Sexualstraftaten kann die Tilgungsfrist zwanzig Jahre oder länger betragen.
Wichtig: Die Tilgungsfrist beginnt nicht mit dem Datum der Verurteilung, sondern in der Regel mit dem Ende der Strafe (z.B. dem Ende der Bewährungszeit oder der Zahlung der Geldstrafe). Außerdem kann sich die Tilgungsfrist verlängern, wenn während der Tilgungsfrist eine neue Verurteilung hinzukommt.
Das "saubere" Führungszeugnis
Auch wenn eine Verurteilung im BZR getilgt wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass sie sofort aus dem Führungszeugnis verschwindet. Das BZRG sieht eine sogenannte "Schutzfrist" vor. Während dieser Schutzfrist wird die getilgte Verurteilung nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt, es sei denn, es liegt eine neue Verurteilung vor, die ihrerseits ins Führungszeugnis aufgenommen werden muss. Die Schutzfrist entspricht in der Regel der Tilgungsfrist selbst.
Das Behördenführungszeugnis
Das Behördenführungszeugnis wird, wie bereits erwähnt, direkt an eine Behörde geschickt. Es kann mehr Informationen enthalten als das Privatführungszeugnis. Insbesondere können dort auch Verurteilungen aufgeführt werden, die im Privatführungszeugnis nicht erscheinen würden, weil sie beispielsweise unter der Grenze von 91 Tagessätzen liegen oder weil die Tilgungsfrist bereits abgelaufen ist, aber eine Schutzfrist noch nicht greift.
Behörden benötigen das Führungszeugnis oft für bestimmte Tätigkeiten oder Genehmigungen, wie z.B.:
- Waffenbesitzkarte
- Gewerbeerlaubnis
- Zulassung zum Taxigewerbe
- Arbeit im öffentlichen Dienst
Das erweiterte Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis ist speziell für Personen gedacht, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Es soll sicherstellen, dass keine Personen eingesetzt werden, die eine Gefahr für das Kindeswohl darstellen könnten. Im erweiterten Führungszeugnis werden auch Verurteilungen aufgeführt, die im Privatführungszeugnis nicht erscheinen würden, wenn sie im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung stehen. Dazu gehören beispielsweise:
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z.B. sexueller Missbrauch von Kindern, exhibitionistische Handlungen)
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit (z.B. Freiheitsberaubung, Nötigung)
- Straftaten gegen das Leben (z.B. Totschlag, Mord)
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (z.B. Körperverletzung)
- Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, wenn sie im Zusammenhang mit der Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen stehen.
Auch im erweiterten Führungszeugnis gelten Tilgungsfristen, aber diese können aufgrund der Schwere der Delikte deutlich länger sein.
Real-World Examples and Data
Stellen Sie sich vor, eine Person wird wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Diese Verurteilung wird nicht im Privatführungszeugnis erscheinen. Wird die gleiche Person jedoch wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt, so wird diese Verurteilung im Privatführungszeugnis aufgeführt, da sie die Grenze von drei Monaten überschreitet.
Eine andere Person wird im Alter von 17 Jahren wegen Diebstahls verurteilt und erhält eine Jugendstrafe. Wenn diese Jugendstrafe nicht ins Erwachsenenstrafrecht übertragen wird und die Person keine weiteren Straftaten begeht, wird diese Verurteilung in der Regel nicht im Führungszeugnis erscheinen, wenn die Person sich später beispielsweise für einen Job bewirbt.
Laut einer Statistik des Bundesamts für Justiz werden jährlich mehrere Millionen Führungszeugnisse beantragt. Ein значительный Teil dieser Führungszeugnisse ist leer, das heißt, sie enthalten keine Eintragungen. Dies zeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung keine relevanten Vorstrafen hat.
Conclusion
Das Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Auskunft über Vorstrafen gibt. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, welche Informationen im Führungszeugnis aufgeführt werden und wann sie wieder gelöscht werden. Die Regelungen im BZRG sind komplex und hängen von der Art und Schwere der Straftat sowie der verhängten Strafe ab. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.
Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich umfassend über das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und die verschiedenen Arten von Führungszeugnissen. Klären Sie bei Unsicherheiten Ihre Fragen mit einem Rechtsanwalt oder einer anderen kompetenten Beratungsstelle. Sollten Sie Eintragungen im Führungszeugnis haben, die Ihre beruflichen Chancen beeinträchtigen, prüfen Sie, ob die Tilgungsfristen bereits abgelaufen sind oder ob eine vorzeitige Tilgung möglich ist.
