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Ab Wie Vielen Jahren Darf Man Minijobs Machen


Ab Wie Vielen Jahren Darf Man Minijobs Machen

Stell dir vor: Dein eigenes Geld verdienen, die ersten Schritte in die Arbeitswelt wagen und sich etwas leisten können, ohne Mama und Papa fragen zu müssen. Klingt gut, oder? Viele Jugendliche träumen davon, einen Minijob zu haben. Aber ab wann ist das eigentlich möglich und was musst du beachten?

Dieser Artikel richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die sich für Minijobs interessieren und wissen möchten, welche Regeln und Gesetze in Deutschland gelten. Wir erklären dir leicht verständlich, ab welchem Alter du einen Minijob annehmen darfst, welche Arten von Jobs in Frage kommen und worauf du bei der Arbeit achten musst.

Was ist ein Minijob überhaupt?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienst (Stand 2024). Manchmal wird er auch als 450-Euro-Job bezeichnet, weil das der vorherige Grenzwert war. Es gibt zwei Arten von Minijobs:

  • Entgeltgeringfügige Beschäftigung: Dein Verdienst liegt regelmäßig unter der 538-Euro-Grenze.
  • Zeitgeringfügige Beschäftigung: Du arbeitest unregelmäßig, zum Beispiel nur in den Ferien oder am Wochenende. Hier ist die Höhe des Verdienstes nicht entscheidend, sondern die kurze Dauer der Beschäftigung.

Wichtig: Minijobs sind sozialversicherungsfrei für dich als Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zahlen musst. Allerdings zahlst du in der Regel Beiträge zur Rentenversicherung, es sei denn, du lässt dich davon befreien.

Ab wann darf ich einen Minijob machen? Die Altersgrenzen

Die wichtigste Frage ist natürlich: Wann darf man legal mit einem Minijob starten? Die Antwort hängt von deinem Alter und deinem Schulabschluss ab. Grundsätzlich gilt:

Unter 13 Jahre: Arbeiten ist tabu!

Kinder unter 13 Jahren dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht arbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Kinder vor Ausbeutung und gefährlicher Arbeit. Es gibt aber wenige Ausnahmen, zum Beispiel bei Dreharbeiten oder Theateraufführungen mit besonderer Genehmigung.

13 und 14 Jahre: Leichte Tätigkeiten erlaubt

Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche mit der Einwilligung der Eltern leichte Tätigkeiten ausüben. Das Gesetz spricht hier von "leichten und geeigneten Arbeiten". Was bedeutet das konkret?

Erlaubte Tätigkeiten für 13- und 14-Jährige können sein:

  • Austragen von Zeitungen und Prospekten: Achte darauf, dass die Last nicht zu schwer ist und du genügend Pausen machst.
  • Babysitten: Nur für Kinder, die du gut kennst und deren Eltern dir vertrauen.
  • Nachhilfe geben: Wenn du in bestimmten Fächern gut bist, kannst du jüngeren Schülern helfen.
  • Leichte Gartenarbeiten: Rasen mähen, Blumen gießen oder Unkraut jäten (ohne gefährliche Geräte).
  • Hilfe im Haushalt: Aufräumen, Staubsaugen oder Spülen (nicht bei gefährlichen Reinigungsarbeiten).
  • Arbeiten auf dem Bauernhof: Tierfütterung (keine schweren Tiere), Erntehelfer (leichte Tätigkeiten).

Wichtig: Diese Tätigkeiten dürfen deine schulischen Leistungen nicht beeinträchtigen. Außerdem sind bestimmte Arbeiten für Jugendliche unter 15 Jahren verboten, z.B. Arbeiten mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen, Akkordarbeit oder Nachtarbeit.

Arbeitszeiten für 13- und 14-Jährige: Du darfst maximal 2 Stunden pro Tag arbeiten, und das nur zwischen 8 und 18 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen darfst du grundsätzlich nicht arbeiten. Auch während der Schulzeit ist Arbeit verboten.

15 bis 17 Jahre: Die meisten Minijobs sind möglich

Ab 15 Jahren, also nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht (in den meisten Bundesländern), sind die Möglichkeiten für Minijobs deutlich größer. Du darfst nun viele verschiedene Tätigkeiten ausüben, die auch für Erwachsene typisch sind. Allerdings gibt es weiterhin Einschränkungen, um deine Gesundheit und schulische Ausbildung zu schützen.

Mögliche Minijobs für 15- bis 17-Jährige:

  • Aushilfe im Einzelhandel: Regale auffüllen, Waren präsentieren, Kunden bedienen.
  • Kellnern in Restaurants oder Cafés: Getränke und Speisen servieren, Tische abräumen. (Achtung: Alkoholausschank ist oft erst ab 16 oder 18 Jahren erlaubt)
  • Arbeit in der Gastronomie: Küchenhilfe, Spülen.
  • Jobben im Kino oder Freizeitpark: Karten verkaufen, Besucher betreuen.
  • Büroarbeiten: Datenerfassung, Ablage.
  • Helfer in Werkstätten: Leichte Montagearbeiten, Verpackung.

Wichtige Einschränkungen für 15- bis 17-Jährige:

  • Keine gefährlichen Arbeiten: Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, an gefährlichen Maschinen oder unter gesundheitsschädlichen Bedingungen sind verboten.
  • Keine Akkordarbeit: Du darfst nicht unter Zeitdruck und Leistungsdruck arbeiten.
  • Keine Nachtarbeit: In der Regel darfst du nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. in der Gastronomie oder im Schichtbetrieb.
  • Arbeitszeiten: Du darfst maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Pausen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu. Bei mehr als 6 Stunden sind es 60 Minuten.
  • Schule geht vor: Deine Arbeitszeit darf deine schulischen Leistungen nicht beeinträchtigen.

Beispiel: Anna ist 16 Jahre alt und geht noch zur Schule. Sie arbeitet als Aushilfe in einem Supermarkt. Sie darf maximal 8 Stunden am Tag arbeiten, aber nicht während der Schulzeit. Außerdem muss sie genügend Zeit für Hausaufgaben und Lernen haben. Der Supermarkt muss sicherstellen, dass Anna keine gefährlichen Arbeiten verrichtet und genügend Pausen bekommt.

Ab 18 Jahren: Volle Arbeitsrechte

Mit 18 Jahren bist du volljährig und hast grundsätzlich die gleichen Arbeitsrechte wie Erwachsene. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht mehr für dich. Du darfst nun jede Art von Minijob annehmen, solange er legal ist. Es gibt keine Einschränkungen mehr bezüglich der Arbeitszeiten oder der Art der Tätigkeit (außer natürlich die allgemeinen Gesetze und Vorschriften).

Worauf muss ich bei einem Minijob achten?

Egal, wie alt du bist, bei einem Minijob gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten:

Arbeitsvertrag

Du hast das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. In diesem Vertrag sollten alle wichtigen Punkte geregelt sein, z.B.:

  • Deine Aufgaben
  • Dein Lohn
  • Deine Arbeitszeiten
  • Deine Urlaubsansprüche
  • Die Kündigungsfristen

Lies den Arbeitsvertrag sorgfältig durch, bevor du ihn unterschreibst. Wenn du etwas nicht verstehst, frage deinen Arbeitgeber oder lass dich von deinen Eltern oder einem Experten beraten.

Lohn und Gehalt

Du hast Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser beträgt im Jahr 2024 12,41 Euro pro Stunde. Auch wenn du einen Minijob machst, muss dein Arbeitgeber dir mindestens diesen Betrag zahlen.

Achte darauf, dass du deinen Lohn pünktlich erhältst. Dein Arbeitgeber muss dir eine Lohnabrechnung ausstellen, auf der alle Abzüge aufgeführt sind.

Urlaub

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage hängt von der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche ab. Als Faustregel gilt: Du hast Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr, wenn du an sechs Tagen pro Woche arbeitest. Wenn du weniger Tage arbeitest, reduziert sich dein Urlaubsanspruch entsprechend.

Krankheit

Wenn du krank bist, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir deinen Lohn weiterzahlen muss, auch wenn du nicht arbeiten kannst. Du musst deinem Arbeitgeber sofort mitteilen, dass du krank bist, und ihm eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Kündigung

Sowohl du als auch dein Arbeitgeber können den Minijob kündigen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Sozialversicherung

Wie bereits erwähnt, sind Minijobs für dich als Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Allerdings zahlst du in der Regel Beiträge zur Rentenversicherung. Du kannst dich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das bedeutet, dass du dann keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlst, aber auch keine Rentenansprüche erwirbst. Überlege dir gut, ob du dich von der Rentenversicherung befreien lassen möchtest.

Wo finde ich einen Minijob?

Es gibt viele Möglichkeiten, einen Minijob zu finden:

  • Online-Jobbörsen: Auf Plattformen wie Indeed, StepStone oder Studentenjob findest du viele Angebote für Minijobs.
  • Schwarzes Brett in der Schule oder im Jugendzentrum: Oft hängen dort Zettel mit Jobangeboten aus.
  • Direkt bei Unternehmen nachfragen: Frage in Geschäften, Restaurants oder Cafés in deiner Umgebung nach, ob sie Aushilfen suchen.
  • Freunde und Bekannte fragen: Vielleicht wissen deine Freunde oder Bekannte von einem Jobangebot.
  • Jobmessen: Auf Jobmessen kannst du dich über verschiedene Berufe und Unternehmen informieren und direkt mit potenziellen Arbeitgebern sprechen.

Tipps für die Jobsuche

Hier sind noch ein paar Tipps, die dir bei der Jobsuche helfen können:

  • Sei vorbereitet: Überlege dir, welche Art von Job du suchst und welche Fähigkeiten du hast.
  • Erstelle einen Lebenslauf: Auch wenn du noch nicht viel Berufserfahrung hast, solltest du einen Lebenslauf erstellen, in dem du deine schulischen Leistungen, deine Interessen und deine Hobbys auflistest.
  • Schreibe eine Bewerbung: Schreibe eine kurze und aussagekräftige Bewerbung, in der du dich vorstellst und erklärst, warum du für den Job geeignet bist.
  • Sei pünktlich und zuverlässig: Wenn du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst, sei pünktlich und zuverlässig.
  • Sei freundlich und motiviert: Zeige deinem potenziellen Arbeitgeber, dass du motiviert bist und Spaß an der Arbeit hast.

Minijob und Schule: Eine gute Kombination?

Ein Minijob kann eine tolle Möglichkeit sein, um dein Taschengeld aufzubessern, erste Berufserfahrung zu sammeln und selbstständiger zu werden. Aber es ist wichtig, dass du den Minijob nicht überbewertest und deine schulischen Leistungen darunter leiden. Plane deine Zeit gut und achte darauf, dass du genügend Zeit für Hausaufgaben, Lernen und Freizeit hast. Sprich mit deinen Eltern und Lehrern, wenn du Probleme hast, deinen Minijob und die Schule unter einen Hut zu bekommen.

Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unter 13 Jahren: Arbeiten ist grundsätzlich verboten.
  • 13 und 14 Jahre: Leichte Tätigkeiten mit Einwilligung der Eltern erlaubt (max. 2 Stunden pro Tag).
  • 15 bis 17 Jahre: Viele Minijobs möglich, aber mit Einschränkungen (max. 8 Stunden pro Tag, keine gefährlichen Arbeiten).
  • Ab 18 Jahren: Volle Arbeitsrechte.
  • Mindestlohn: 12,41 Euro pro Stunde (Stand 2024).
  • Arbeitsvertrag: Du hast Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
  • Schule geht vor: Deine schulischen Leistungen dürfen nicht unter dem Minijob leiden.

Ein Minijob kann eine wertvolle Erfahrung sein, die dir viele Vorteile bringt. Nutze die Chance, um dein eigenes Geld zu verdienen, dich weiterzuentwickeln und dich auf dein späteres Berufsleben vorzubereiten. Informiere dich gut über deine Rechte und Pflichten und achte darauf, dass du fair behandelt wirst. Viel Erfolg bei deiner Jobsuche!

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