Aberratio Ictus Error In Persona
Aberratio Ictus und Error in Persona sind beides Arten von Fehlern, die im Strafrecht auftreten können. Sie beziehen sich darauf, wenn der Täter nicht genau das erreicht, was er eigentlich wollte. Beide Konzepte sind wichtig, um die Strafbarkeit des Täters richtig zu beurteilen. Sie beeinflussen, ob der Täter für das bestraft wird, was er geplant hat, oder für das, was tatsächlich passiert ist.
Aberratio Ictus bedeutet "Fehlgehen der Handlung". Es beschreibt eine Situation, in der der Täter sein Opfer zwar anvisiert, aber sein Angriff fehlgeht. Der Angriff trifft stattdessen ein anderes, unbeabsichtigtes Objekt oder eine andere Person. Der Täter zielt also richtig, trifft aber falsch. Das ist ein wesentlicher Punkt, um den Unterschied zu Error in Persona zu verstehen.
Beispiel: Ein Täter will A erschießen. Er zielt auf A, aber seine Hand zittert. Die Kugel trifft stattdessen B, der neben A steht. Hier liegt Aberratio Ictus vor.
Bei Aberratio Ictus wird der Täter in der Regel so bestraft, als hätte er das eigentlich gewollte Opfer getroffen. Der Angriff auf das ungewollte Opfer wird zusätzlich als fahrlässige Körperverletzung oder Tötung geahndet. Die Intention des Täters, A zu töten, bleibt bestehen. Er ist also nicht straffrei. Die ungewollte Handlung wird zusätzlich berücksichtigt.
Error in Persona bedeutet "Irrtum über die Person". Hier verwechselt der Täter sein Opfer. Er greift die falsche Person an, weil er glaubt, es sei die Person, die er eigentlich angreifen wollte. Der Täter zielt hier auch, aber er irrt sich bereits bei der Auswahl seines Opfers. Er verwechselt die Identität.
Beispiel: Ein Täter will B erschießen, weil er ihn für A hält. Er schießt auf B und tötet ihn. Der Täter irrte sich über die Identität des Opfers. Hier liegt Error in Persona vor.
Bei Error in Persona wird der Täter in der Regel so bestraft, als hätte er die Person getötet, die er eigentlich töten wollte. Der Irrtum ändert nichts an der Strafbarkeit. Es ist unerheblich, dass er sich geirrt hat. Die Absicht, einen Menschen zu töten, war vorhanden. Die Verwechslung ändert nichts an der Schuld.
Der Hauptunterschied liegt also im Zielvorgang. Bei Aberratio Ictus zielt der Täter richtig, trifft aber falsch. Bei Error in Persona zielt der Täter auf die falsche Person, weil er sie verwechselt. Beide Fehler haben Auswirkungen auf die Strafbarkeit des Täters, führen aber in der Regel nicht zur Straffreiheit. Die Intention des Täters ist entscheidend.
Es ist wichtig, diese beiden Konzepte zu verstehen, um strafrechtliche Fälle richtig beurteilen zu können. Die Unterscheidung zwischen Aberratio Ictus und Error in Persona ist nicht immer einfach. Sie erfordert eine genaue Analyse der Tatumstände und der Absicht des Täters. Die korrekte Einordnung ist entscheidend für eine gerechte Bestrafung.
