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Bis Wann Dürfen 16 Jährige Draußen Bleiben


Bis Wann Dürfen 16 Jährige Draußen Bleiben

Wann dürfen 16-Jährige abends draußen bleiben? Das hängt vom deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) ab. Dieses Gesetz regelt, was Jugendliche in welchem Alter dürfen und was nicht.

Die Kernregel: 24 Uhr

Grundsätzlich gilt: 16- und 17-Jährige dürfen sich ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern, Vormund) bis 24 Uhr (Mitternacht) in der Öffentlichkeit aufhalten. Nach Mitternacht müssen sie zu Hause sein oder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sein.

Beispiel: Anna ist 16. Sie kann mit ihren Freunden ins Kino gehen und anschließend noch etwas essen. Solange sie vor Mitternacht zu Hause ist, ist alles in Ordnung. Wenn sie länger bleiben will, bräuchte sie entweder ihre Eltern dabei oder jemanden, der offiziell von ihren Eltern die Erlaubnis hat, auf sie aufzupassen.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel. Die wichtigste Ausnahme betrifft die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten. Wenn Annas Mutter oder Vater dabei ist, darf Anna auch nach Mitternacht draußen bleiben. Das JuSchG soll die Aufsichtspflicht der Eltern nicht unnötig einschränken.

Wichtig: Ein älterer Bruder oder eine ältere Schwester sind in der Regel keine Erziehungsberechtigten im Sinne des Gesetzes. Sie können aber eine *erziehungsbeauftragte Person* sein, wenn die Eltern ihnen das ausdrücklich erlauben und diese Person volljährig ist.

Was bedeutet "erziehungsbeauftragte Person"?

Eine erziehungsbeauftragte Person ist jemand, dem die Eltern vorübergehend die Erziehung und Aufsicht übertragen haben. Das kann ein volljähriger Freund, ein Onkel, eine Tante oder auch ein Babysitter sein. Die Eltern müssen dieser Person aber explizit die Erlaubnis geben, auf den Jugendlichen aufzupassen.

Beispiel: Annas Eltern erlauben ihrem 22-jährigen Cousin, sie zu einer Party mitzunehmen, die bis nach Mitternacht dauert. Damit ist der Cousin eine erziehungsbeauftragte Person und Anna darf mit ihm legalerweise länger unterwegs sein.

Veranstaltungen und Gaststätten

Auch der Besuch von Veranstaltungen wie Konzerten oder Festivals kann durch das JuSchG beeinflusst werden. Hier gelten oft strengere Regeln, die vom Veranstalter festgelegt werden und über die generellen Bestimmungen des JuSchG hinausgehen können. Informiere dich vorher, welche Regeln gelten!

In Gaststätten dürfen sich 16-Jährige ebenfalls bis 24 Uhr aufhalten, wenn sie keine branntweinhaltigen Getränke konsumieren. Der Konsum von Bier oder Wein ist ab 16 Jahren erlaubt, aber auch hier gilt: Bis Mitternacht.

Die Verantwortung liegt bei den Eltern

Letztendlich liegt die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei den Eltern. Sie können die Regeln auch lockerer handhaben, solange sie sicherstellen, dass ihr Kind nicht gefährdet wird. Allerdings können sie bei Verstößen gegen das JuSchG auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Merke: Das JuSchG ist ein Mindeststandard. Eltern können strengere Regeln aufstellen, aber nicht weniger strenge, um die Sicherheit und das Wohl ihres Kindes zu gewährleisten.

Zusammenfassend:

  • 16- und 17-Jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr draußen bleiben.
  • Mit Erziehungsberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person gibt es keine zeitliche Begrenzung.
  • Veranstaltungen und Gaststätten können eigene Regeln haben.
  • Die Eltern tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
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