Geschlossene Unterbringung Für Psychisch Kranke
Geschlossene Unterbringung für psychisch Kranke (forced psychiatric admission) bedeutet, dass eine Person mit einer psychischen Erkrankung gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Es ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit.
Warum gibt es das?
Der Hauptgrund für geschlossene Unterbringung ist der Schutz der betroffenen Person selbst oder der Schutz anderer. Es geht darum, Situationen zu verhindern, in denen jemand sich selbst gefährdet (z.B. durch Suizidversuche) oder eine Gefahr für andere darstellt (z.B. durch Aggressivität oder Wahnvorstellungen).
Wann ist das erlaubt?
Geschlossene Unterbringung ist an strenge Bedingungen geknüpft. Es muss immer eine rechtliche Grundlage geben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Voraussetzungen in Deutschland.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Psychische Erkrankung: Eine nachweisbare psychische Erkrankung muss vorliegen, die eine Behandlung notwendig macht.
- Gefährdung: Aufgrund der Erkrankung muss eine Eigen- oder Fremdgefährdung bestehen.
- Verhältnismäßigkeit: Die geschlossene Unterbringung muss das mildeste Mittel sein, um die Gefährdung abzuwenden. Andere, weniger einschneidende Maßnahmen müssen ausgeschöpft sein oder als ungeeignet erscheinen.
Denken Sie an jemanden, der in einer manischen Episode ist und unkontrolliert Geld ausgibt, sich selbst überschätzt und wahnhafte Ideen entwickelt. Wenn diese Person dadurch in eine finanzielle Notlage gerät und sich selbst gefährdet, könnte eine geschlossene Unterbringung in Betracht gezogen werden, um sie vor den schlimmsten Folgen ihrer Erkrankung zu schützen.
Wie läuft das ab?
In der Regel wird ein ärztliches Gutachten benötigt, das die psychische Erkrankung und die Gefährdung bestätigt. Das Gutachten wird dann dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt. Das Gericht entscheidet über die Anordnung der geschlossenen Unterbringung.
Die betroffene Person hat das Recht auf rechtliches Gehör. Das bedeutet, sie kann sich vor Gericht äußern und ihre Sicht der Dinge darlegen. Außerdem hat sie das Recht auf einen Anwalt.
Stellen Sie sich vor, ein Arzt bemerkt, dass eine Person, die unter einer schweren Depression leidet, Suizidabsichten äußert und bereits Vorbereitungen trifft. Der Arzt erstellt ein Gutachten und informiert das Gericht. Das Gericht hört die Person an, eventuell auch einen Anwalt, und entscheidet dann, ob eine geschlossene Unterbringung angeordnet wird.
Was passiert während der Unterbringung?
Während der geschlossenen Unterbringung wird die betroffene Person psychiatrisch behandelt. Ziel ist es, die psychische Erkrankung zu stabilisieren und die Gefährdung abzuwenden. Die Behandlung kann Medikamente, Psychotherapie und andere therapeutische Maßnahmen umfassen.
Die Unterbringung ist zeitlich begrenzt und muss regelmäßig vom Gericht überprüft werden. Wenn die Voraussetzungen für die Unterbringung nicht mehr gegeben sind, muss sie aufgehoben werden.
Wichtig zu wissen:
Geschlossene Unterbringung ist ein sensibles Thema und birgt ethische Herausforderungen. Es ist wichtig, dass die Rechte der betroffenen Person gewahrt werden und die Unterbringung nur als ultima ratio (letztes Mittel) in Betracht gezogen wird.
Es gibt auch die Möglichkeit der offenen Unterbringung, bei der die Person zwar in einer psychiatrischen Einrichtung behandelt wird, aber nicht gegen ihren Willen festgehalten wird. Diese Form der Behandlung ist in der Regel vorzuziehen, wenn sie möglich ist.
Die Betreuungsrechte spielen ebenfalls eine Rolle. Ein Betreuer kann bestellt werden, um die Interessen der betroffenen Person zu vertreten, insbesondere wenn diese nicht in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Geschlossene Unterbringung ist eine drastische Maßnahme, die nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutz der Person selbst oder anderer angeordnet werden darf. Sie ist immer an eine gerichtliche Entscheidung und eine regelmäßige Überprüfung gebunden.
