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Grad Der Behinderung Bei Humerusfraktur


Grad Der Behinderung Bei Humerusfraktur

Wir verstehen, dass eine Humerusfraktur – ein Bruch des Oberarmknochens – nicht nur schmerzhaft, sondern auch beängstigend sein kann. Plötzlich sieht man sich mit Einschränkungen konfrontiert, die den Alltag grundlegend verändern. Nicht selten stellt sich die Frage, inwieweit diese Beeinträchtigung als Behinderung anerkannt wird und welche Ansprüche daraus entstehen.

Die Realität einer Humerusfraktur: Mehr als nur ein gebrochener Knochen

Eine Humerusfraktur betrifft viele Menschen, und ihre Auswirkungen gehen weit über den Knochenbruch selbst hinaus. Stellen Sie sich vor, Sie sind Maler und können Ihren Arm nicht mehr heben, um ein Bild zu malen. Oder Sie sind Mutter und können Ihr Kind nicht mehr problemlos hochheben. Das sind nur zwei von unzähligen Beispielen, die verdeutlichen, wie sehr eine solche Verletzung das Leben beeinträchtigen kann. Es geht um den Verlust von Unabhängigkeit, um Schwierigkeiten im Beruf und um die Belastung für Familie und Freunde.

Mögliche Folgen einer Humerusfraktur

  • Bewegungseinschränkungen: Schwierigkeiten bei der Armhebung, Drehbewegungen oder beim Greifen.
  • Schmerzen: Chronische Schmerzen können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
  • Muskelabbau: Durch Inaktivität kann es zu Muskelabbau im Arm und in der Schulter kommen.
  • Nervenschäden: In seltenen Fällen können Nerven verletzt werden, was zu Sensibilitätsstörungen oder Lähmungen führen kann.
  • Psychische Belastung: Die Einschränkungen und Schmerzen können zu Depressionen oder Angstzuständen führen.

Grad der Behinderung (GdB) bei Humerusfraktur: Ein komplexes Thema

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Schwere einer Beeinträchtigung. Er wird auf einer Skala von 0 bis 100 in Zehnerschritten angegeben. Ab einem GdB von 50 gilt man in Deutschland als schwerbehindert und hat Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. Die Feststellung des GdB bei einer Humerusfraktur ist jedoch nicht einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Faktoren, die den GdB beeinflussen

  • Art der Fraktur: War es ein einfacher Bruch oder eine komplizierte Trümmerfraktur?
  • Heilungsverlauf: Gab es Komplikationen wie eine Pseudarthrose (Falschgelenk)?
  • Funktionseinschränkungen: Wie stark ist die Beweglichkeit des Armes eingeschränkt? Gibt es neurologische Ausfälle?
  • Berufliche Auswirkungen: Kann der Betroffene seinen bisherigen Beruf noch ausüben?
  • Begleiterkrankungen: Liegen weitere Erkrankungen vor, die die Beeinträchtigung verstärken?

Es ist wichtig zu verstehen, dass es keine automatische Einstufung des GdB bei einer Humerusfraktur gibt. Jede Situation wird individuell beurteilt. Die Versorgungsämter orientieren sich dabei an den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen", die in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgelegt sind. Diese geben Anhaltspunkte für die Bewertung von Funktionseinschränkungen.

Beispiele für GdB-Bewertungen (Richtwerte)

Leichte Bewegungseinschränkung im Schultergelenk: GdB 0-10

Mittelgradige Bewegungseinschränkung im Schultergelenk: GdB 20-30

Schwere Bewegungseinschränkung im Schultergelenk: GdB 40-50

Versteifung des Schultergelenks: GdB 50

Bei zusätzlich ausgeprägter Muskelminderung: Erhöhung des GdB um 10-20 Punkte möglich

Diese Werte sind lediglich Richtwerte. Die tatsächliche Bewertung kann je nach Einzelfall abweichen. Ein Sachverständigengutachten ist oft erforderlich, um den Grad der Beeinträchtigung objektiv festzustellen.

Kontroverse und Kritik: Die Herausforderungen bei der GdB-Feststellung

Die Feststellung des GdB ist oft ein strittiges Thema. Viele Betroffene empfinden die Bewertung als ungerecht oder zu niedrig. Es gibt auch Kritik an den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen", die als zu ungenau und interpretationsbedürftig kritisiert werden. Manche argumentieren, dass die beruflichen Auswirkungen einer Humerusfraktur nicht ausreichend berücksichtigt werden. Wieder andere bemängeln, dass psychische Belastungen oft unterschätzt werden.

Auf der anderen Seite argumentieren die Behörden, dass sie sich an objektiven Kriterien orientieren müssen, um eine Gleichbehandlung aller Betroffenen zu gewährleisten. Sie weisen darauf hin, dass die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" regelmäßig aktualisiert werden, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Zudem betonen sie, dass Betroffene die Möglichkeit haben, Widerspruch gegen eine GdB-Feststellung einzulegen.

Was können Sie tun? Lösungsorientierte Ansätze

Wenn Sie eine Humerusfraktur erlitten haben und eine Anerkennung als Behinderung in Erwägung ziehen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen, wie Arztberichte, Röntgenbilder, Gutachten und Therapieberichte.
  • Beratung: Lassen Sie sich von einem Arzt, einer Beratungsstelle oder einem Rechtsanwalt beraten.
  • Antragstellung: Stellen Sie einen Antrag auf Feststellung des GdB beim zuständigen Versorgungsamt.
  • Widerspruch: Legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie mit der GdB-Feststellung nicht einverstanden sind.
  • Gutachten: Bereiten Sie sich gut auf ein eventuelles Sachverständigengutachten vor.

Es ist ratsam, sich professionelle Unterstützung zu suchen, um den Antragsprozess erfolgreich zu gestalten. Beratungsstellen und Anwälte können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und die bestmögliche GdB-Bewertung zu erzielen. Geben Sie nicht auf!

Zusätzliche Tipps

  • Führen Sie ein Schmerztagebuch: Dokumentieren Sie Ihre Schmerzen und Einschränkungen im Alltag.
  • Nehmen Sie an einer Selbsthilfegruppe teil: Der Austausch mit anderen Betroffenen kann sehr hilfreich sein.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Kennen Sie Ihre Rechte als behinderter Mensch.

Die Zukunft: Verbesserungen im System

Es gibt Bestrebungen, das System der GdB-Feststellung zu verbessern. Dazu gehören:

  • Vereinfachung des Antragsverfahrens: Der Antragsprozess soll einfacher und transparenter werden.
  • Verbesserung der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze": Die Richtlinien sollen präziser und verständlicher formuliert werden.
  • Stärkung der Patientenrechte: Betroffene sollen besser über ihre Rechte informiert werden und leichter Zugang zu Rechtsbehelfen haben.
  • Mehr Einbeziehung der Betroffenen: Die Perspektive der Betroffenen soll bei der Entwicklung neuer Richtlinien stärker berücksichtigt werden.

Diese Verbesserungen sind wichtig, um das System gerechter und transparenter zu gestalten und um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt werden.

Zum Nachdenken

Eine Humerusfraktur kann Ihr Leben verändern, aber sie muss Sie nicht definieren. Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche inneren Stärken Sie in dieser herausfordernden Situation entdeckt haben und wie Sie diese nutzen können, um Ihr Leben weiterhin aktiv und positiv zu gestalten? Welche kleinen Schritte können Sie heute unternehmen, um Ihre Unabhängigkeit zurückzugewinnen und Ihre Lebensqualität zu verbessern?

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