Grad Der Behinderung Bei Sehschwäche
Der Grad der Behinderung (GdB) bei Sehschwäche ist eine Maßzahl, die das Ausmaß der Beeinträchtigung der Sehfähigkeit einer Person durch eine Augenerkrankung oder Sehbehinderung quantifiziert. Er wird in Zehnergraden von 10 bis 100 ausgedrückt, wobei 10 eine geringe und 100 eine sehr schwere Beeinträchtigung darstellt. Dieser GdB ist nicht nur eine Zahl; er hat konkrete Auswirkungen auf den Alltag und ermöglicht den Betroffenen, bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen, wie beispielsweise Steuererleichterungen, Parkerleichterungen oder Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.
Wie wird der GdB bei Sehschwäche ermittelt?
Die Feststellung des GdB erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt. Grundlage für die Bewertung sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VersMedG), ein bundesweit einheitliches Regelwerk. Dabei werden verschiedene Aspekte der Sehfunktion berücksichtigt. Die wichtigsten sind:
- Sehschärfe (Visus): Dies ist die Fähigkeit, Details zu erkennen. Sie wird für jedes Auge einzeln und ggf. mit Korrektur (Brille oder Kontaktlinsen) gemessen.
- Gesichtsfeld: Dies ist der Bereich, den man mit unbewegtem Auge wahrnehmen kann. Einschränkungen des Gesichtsfeldes, z.B. durch einen Tunnelblick, werden berücksichtigt.
- Beweglichkeit der Augen: Beeinträchtigungen der Augenbeweglichkeit, wie z.B. Doppeltsehen, fließen in die Bewertung ein.
- Sonstige Faktoren: Auch andere Faktoren wie Blendempfindlichkeit, Nachtblindheit oder Farbsinnstörungen können den GdB beeinflussen.
Phasenweise Vorgehensweise zur Ermittlung des GdB
Hier eine vereinfachte Darstellung des Vorgehens, um Ihnen eine erste Orientierung zu geben:
- Erfassung der Sehbeeinträchtigung: Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen, wie Arztberichte, Gutachten von Augenärzten und Ergebnisse von Sehtests. Diese Dokumente sind die Grundlage für die Bewertung.
- Prüfung der Sehschärfe: Ermitteln Sie die Sehschärfe (Visus) beider Augen, jeweils mit bestmöglicher Korrektur. Dies ist ein zentraler Wert für die Bestimmung des GdB.
- Gesichtsfelduntersuchung: Lassen Sie eine Gesichtsfelduntersuchung durchführen, um eventuelle Einschränkungen des Gesichtsfeldes zu dokumentieren.
- Bewertung gemäß VersMedG: Nutzen Sie die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VersMedG), um anhand der erfassten Werte (Sehschärfe, Gesichtsfeld etc.) einen ersten Richtwert für den GdB zu ermitteln. Die VersMedG sind online einsehbar (z.B. über die Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).
- Antragstellung: Stellen Sie einen Antrag auf Feststellung des GdB beim zuständigen Versorgungsamt. Fügen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen bei.
- Gutachterliche Stellungnahme: Das Versorgungsamt wird in der Regel eine gutachterliche Stellungnahme einholen. Dies kann eine Untersuchung durch einen Amtsarzt oder einen externen Gutachter beinhalten.
- Bescheid des Versorgungsamtes: Nach Prüfung aller Unterlagen und Gutachten erhalten Sie einen Bescheid vom Versorgungsamt, in dem der GdB festgestellt wird.
Beispiele zur Verdeutlichung
- Beispiel 1: Eine Person mit einer Sehschärfe von 0,3 auf dem besseren Auge mit Korrektur hat wahrscheinlich einen GdB von 30-40. Dies ist nur ein Richtwert, da weitere Faktoren berücksichtigt werden müssen.
- Beispiel 2: Eine Person mit einem deutlichen Tunnelblick hat auch bei guter Sehschärfe möglicherweise einen GdB, da das eingeschränkte Gesichtsfeld die Orientierung und Mobilität stark beeinträchtigen kann.
- Beispiel 3: Eine Person mit altersbedingter Makuladegeneration (AMD) und einer deutlichen Sehverschlechterung, die auch durch Hilfsmittel nicht ausreichend korrigiert werden kann, kann einen GdB von 50 oder mehr erhalten.
Wichtige Hinweise
- Der GdB wird immer individuell festgestellt. Die hier genannten Beispiele sind nur Richtwerte.
- Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen dem Versorgungsamt vorlegen.
- Sie haben das Recht, gegen den Bescheid des Versorgungsamtes Widerspruch einzulegen, wenn Sie mit der Feststellung des GdB nicht einverstanden sind.
- Lassen Sie sich von einem Sozialverband (z.B. VdK oder SoVD) beraten. Diese können Ihnen bei der Antragstellung und im Widerspruchsverfahren helfen.
Es ist ratsam, sich professionelle Unterstützung zu suchen, um den GdB bei Sehschwäche korrekt zu ermitteln und die entsprechenden Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung! Sprechen Sie mit Ihrem Augenarzt und einem Sozialverband.
