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Kann Man In Der Ausbildung Gekündigt Werden


Kann Man In Der Ausbildung Gekündigt Werden

Was bedeutet Kündigung in der Ausbildung? Es bedeutet, dass dein Ausbildungsvertrag vorzeitig beendet wird. Das ist nicht immer einfach, aber es gibt Regeln dafür. Wir erklären, wann und wie eine Kündigung während der Ausbildung möglich ist.

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Kündigung während der Ausbildung möglich ist. Diese unterscheiden sich je nach Phase der Ausbildung. Generell unterscheidet man zwischen der Probezeit und der Zeit danach.

Kündigung während der Probezeit

Die Probezeit dient dazu, dass du und dein Ausbildungsbetrieb euch kennenlernen könnt. Während der Probezeit ist eine Kündigung einfacher. Beide Seiten können ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist ist sehr kurz. Oft sind es nur wenige Tage.

Beispiel: Deine Probezeit dauert drei Monate. Nach zwei Monaten merkst du, dass der Beruf nichts für dich ist. Du kannst dann mit kurzer Frist kündigen.

Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit wird es schwieriger, den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Es gibt nur wenige Gründe, die eine Kündigung erlauben. Man unterscheidet zwischen zwei Arten der Kündigung: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden ist nur möglich, wenn du den Ausbildungsberuf aufgeben möchtest. Oder wenn du eine andere Ausbildung beginnen willst. Die Kündigungsfrist beträgt dann vier Wochen. Der Ausbildungsbetrieb kann dich nach der Probezeit nicht ordentlich kündigen.

Beispiel: Du bist im zweiten Lehrjahr. Du möchtest aber lieber Mediengestalter werden. Du kannst dann mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei wichtigem Grund möglich. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass es unzumutbar ist, die Ausbildung fortzusetzen. Dies gilt sowohl für dich als auch für den Ausbildungsbetrieb. Es gibt keine Kündigungsfrist bei einer außerordentlichen Kündigung. Die Kündigung muss aber unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes erfolgen.

Beispiele für wichtige Gründe: Dein Ausbildungsbetrieb zahlt dein Gehalt nicht. Oder du wirst im Betrieb diskriminiert oder sexuell belästigt. Auch wenn du die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, kann das ein wichtiger Grund sein. Für den Ausbildungsbetrieb kann ein wichtiger Grund vorliegen, wenn du beispielsweise mehrfach gegen wichtige Regeln verstößt oder Straftaten begehst.

Wichtig: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Sie muss den Grund für die Kündigung (außerhalb der Probezeit) enthalten. Lasse dich im Zweifel von der Berufsschule, der IHK/HWK oder einer Gewerkschaft beraten. Sie können dir helfen, deine Rechte zu verstehen und die richtige Entscheidung zu treffen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während der Probezeit ist eine Kündigung einfach. Nach der Probezeit ist sie an Bedingungen geknüpft. Informiere dich gut, bevor du kündigst. Kenne deine Rechte und Pflichten.

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