Kann Man In Der Probezeit Wegen Krankheit Gekündigt Werden
Die Probezeit ist eine wichtige Phase im Arbeitsverhältnis, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Sie dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und zu prüfen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Ein häufiges Fragezeichen, das in dieser Zeit auftaucht, betrifft die Kündigung bei Krankheit. Kann man während der Probezeit aufgrund von Krankheit gekündigt werden? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten.
Kündigung in der Probezeit: Die Grundlagen
Die Probezeit dient primär dazu, die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überprüfen. Während dieser Zeit gelten vereinfachte Kündigungsbedingungen. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist beenden können. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit in der Regel zwei Wochen, sofern im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Kündigungsgrund: Nicht zwingend erforderlich
Ein wesentlicher Unterschied zur Kündigung nach der Probezeit ist, dass der Arbeitgeber keinen konkreten Kündigungsgrund angeben muss. Er kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kündigung willkürlich erfolgen darf. Sie darf beispielsweise nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen oder sittenwidrig sein.
Krankheit während der Probezeit: Was gilt?
Grundsätzlich gilt, dass auch während der Probezeit Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Dieser Anspruch entsteht jedoch erst nach einer Wartezeit von vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. War der Arbeitnehmer also noch nicht vier Wochen im Unternehmen, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dennoch darf er aufgrund der Krankheit nicht ohne Weiteres gekündigt werden.
Kündigung wegen Krankheit: Grundsätzlich unzulässig
Eine Kündigung, die ausschließlich wegen einer Erkrankung erfolgt, ist in der Regel unwirksam. Das gilt auch während der Probezeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung nicht mit der Begründung aussprechen, dass der Arbeitnehmer krank ist. Eine solche Kündigung wäre als diskriminierend anzusehen.
Ausnahme: Allerdings ist es möglich, dass die Krankheit indirekt zu einer Kündigung führt. Wenn beispielsweise die Fehlzeiten aufgrund der Krankheit so hoch sind, dass die Einarbeitung des Arbeitnehmers erheblich beeinträchtigt wird und der Arbeitgeber dadurch unverhältnismäßig belastet wird, kann dies – in Kombination mit anderen Faktoren – ein Grund für eine Kündigung sein. Wichtig ist, dass die Krankheit dann nicht der alleinige Grund ist.
Beispiele und Szenarien
Szenario 1: Ein neuer Mitarbeiter erkrankt bereits in der ersten Woche seiner Probezeit an einer schweren Grippe und fehlt die gesamte Woche. Der Arbeitgeber kann ihn nicht allein aufgrund dieser einen Woche Krankheit kündigen. Er muss abwarten und beobachten, wie sich die Situation entwickelt.
Szenario 2: Ein Mitarbeiter ist während seiner gesamten Probezeit immer wieder kurzzeitig krank. Die Fehlzeiten summieren sich, und der Arbeitgeber hat den Eindruck, dass der Mitarbeiter seine Aufgaben aufgrund der ständigen Unterbrechungen nicht richtig erfüllen kann. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, aber nicht ausschließlich wegen der Krankheit. Er müsste argumentieren, dass die ständigen Fehlzeiten die Einarbeitung und die Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigen.
Szenario 3: Ein Mitarbeiter verschweigt bei der Einstellung eine chronische Erkrankung, die ihn erheblich in seiner Leistungsfähigkeit einschränkt. Der Arbeitgeber erfährt erst während der Probezeit davon. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen, da der Mitarbeiter ihn über seine tatsächliche Leistungsfähigkeit getäuscht hat. Auch hier ist die Krankheit nicht der alleinige Kündigungsgrund, sondern die Täuschung über den Gesundheitszustand.
Was tun im Falle einer Kündigung während der Krankheit?
Wenn Sie während der Probezeit krankgeschrieben sind und eine Kündigung erhalten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Kündigung prüfen: Achten Sie darauf, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und die Kündigungsfrist eingehalten wird.
- Krankmeldung: Reichen Sie Ihre Krankmeldung umgehend beim Arbeitgeber ein.
- Anwalt konsultieren: Lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Dieser kann beurteilen, ob die Kündigung rechtens ist und welche Möglichkeiten Sie haben.
- Kündigungsschutzklage: Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Kündigung unrechtmäßig ist (z.B. weil sie ausschließlich wegen Ihrer Krankheit erfolgte), können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Zusätzliche Aspekte und Rechtsprechung
Die Rechtsprechung zu Kündigungen während der Probezeit ist vielfältig und hängt stark vom Einzelfall ab. Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, ob eine Kündigung wegen Krankheit während der Probezeit rechtens ist. Die Gerichte berücksichtigen stets die individuellen Umstände, wie z.B. die Dauer der Krankheit, die Häufigkeit der Fehlzeiten, die Auswirkungen auf den Betrieb und die Gründe für die Kündigung.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Beweislast. Der Arbeitgeber muss im Streitfall darlegen und beweisen, dass die Kündigung nicht ausschließlich wegen der Krankheit erfolgte, sondern andere Gründe vorlagen. Gelingt ihm dies nicht, kann die Kündigung für unwirksam erklärt werden.
Merke: Eine Kündigung, die offensichtlich dazu dient, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu umgehen, ist in der Regel rechtswidrig.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Kündigung während der Probezeit aufgrund von Krankheit nicht grundsätzlich unzulässig ist, aber sehr genau geprüft werden muss. Der Arbeitgeber darf die Kündigung nicht ausschließlich mit der Erkrankung des Arbeitnehmers begründen. Allerdings können häufige oder lange Fehlzeiten in Kombination mit anderen Faktoren (z.B. Beeinträchtigung der Einarbeitung) eine Kündigung rechtfertigen.
Handlungsempfehlungen:
- Seien Sie offen und ehrlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber über Ihren Gesundheitszustand, soweit dies für Ihre Tätigkeit relevant ist.
- Dokumentieren Sie Ihre Krankmeldungen und die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber sorgfältig.
- Lassen Sie sich im Falle einer Kündigung während der Krankheit von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Die Probezeit ist eine sensible Phase, in der es wichtig ist, die eigenen Rechte zu kennen und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine frühzeitige Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Interessen zu wahren und eine faire Lösung zu finden.
