Krank In Der Probezeit Wer Zahlt
Was passiert, wenn du in der Probezeit krank wirst?
Die Probezeit ist die erste Zeit in einem neuen Job. Sie dient dazu, dass du und dein Arbeitgeber herausfinden können, ob ihr zusammenpasst. Aber was, wenn du krank wirst?
Keine Sorge, du bist nicht allein mit dieser Frage. Viele junge Leute machen sich Gedanken darüber. Besonders, wenn sie gerade erst ins Berufsleben einsteigen.
Definitionen: Was du wissen musst
Es gibt ein paar wichtige Begriffe. Die solltest du kennen. So verstehst du alles besser.
Probezeit: Das ist die Zeit am Anfang eines Arbeitsverhältnisses. Sie kann bis zu sechs Monate dauern. Während der Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis leichter kündigen.
Arbeitsunfähigkeit: Das bedeutet, dass du aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kannst. Du bist krankgeschrieben. Das stellt dein Arzt fest.
Entgeltfortzahlung: Das bedeutet, dass du auch dann dein Gehalt bekommst. Und zwar, wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in der Probezeit
Gute Nachrichten! Auch in der Probezeit hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das ist gesetzlich geregelt. Dein Arbeitgeber muss dir dein Gehalt weiterzahlen.
Allerdings gibt es eine wichtige Bedingung. Du musst mindestens vier Wochen im Betrieb beschäftigt sein. Dann erst hast du Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Was bedeutet das konkret? Stell dir vor, du fängst am 1. August einen neuen Job an. Am 20. August wirst du krank. In diesem Fall hast du noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wirst du aber erst nach dem 1. September krank, sieht die Sache anders aus!
Wie lange wird das Gehalt weitergezahlt?
Dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt für maximal sechs Wochen weiter. Und zwar, wenn du arbeitsunfähig bist. Das gilt pro Krankheitsfall.
Wenn du nach sechs Wochen immer noch krank bist, springt die Krankenkasse ein. Sie zahlt dann Krankengeld. Das ist aber in der Regel weniger als dein normales Gehalt.
Wichtig: Informiere deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich. Sag ihm, dass du krank bist. Und wie lange du voraussichtlich ausfällst. Reiche auch eine ärztliche Bescheinigung (Krankmeldung) ein.
Was, wenn ich vor Ablauf der 4 Wochen krank werde?
Wenn du innerhalb der ersten vier Wochen krank wirst? Dann hast du leider keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das ist die Ausnahme von der Regel.
In diesem Fall bekommst du kein Geld von deinem Arbeitgeber. Aber vielleicht hast du Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Das solltest du prüfen lassen. Wende dich dafür an deine Krankenkasse.
Manchmal kann es auch sein, dass du noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Wenn du kurz vor dem neuen Job arbeitslos warst. Auch das solltest du prüfen.
Krankmeldung: Was du tun musst
Wenn du krank bist, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Diese sind wichtig für eine reibungslose Abwicklung.
Arbeitgeber informieren: Sag deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich Bescheid. Am besten telefonisch oder per E-Mail. Erkläre, dass du krank bist und voraussichtlich nicht arbeiten kannst.
Ärztliche Bescheinigung: Geh zum Arzt. Lass dir eine Krankschreibung ausstellen. Diese musst du deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse vorlegen.
Fristen beachten: Informiere deinen Arbeitgeber und deine Krankenkasse rechtzeitig. Die Fristen dafür stehen oft im Arbeitsvertrag oder sind betriebsüblich. Meistens musst du die Krankschreibung innerhalb von drei Tagen einreichen.
Zusammenfassung
Auch in der Probezeit hast du Rechte. Wenn du krank wirst. Dein Arbeitgeber muss dir dein Gehalt weiterzahlen. Aber erst, wenn du länger als vier Wochen im Betrieb bist.
Informiere deinen Arbeitgeber rechtzeitig. Hol dir eine Krankschreibung vom Arzt. Und beachte die Fristen. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Wenn du noch Fragen hast, frag deinen Arbeitgeber. Oder wende dich an deine Krankenkasse. Die helfen dir gerne weiter.
