Krank Nach Kündigung In Der Probezeit
Krankheit nach Kündigung in der Probezeit: Was Sie wissen müssen
Die Probezeit ist eine Art Testphase. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Sie ist oft kürzer als die reguläre Kündigungsfrist.
Doch was passiert, wenn Sie während der Probezeit gekündigt werden und danach krank werden? Oder wenn Sie selbst kündigen und dann erkranken? Hier sind die wichtigsten Informationen.
Krankheit und Lohnfortzahlung nach Kündigung
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie arbeitsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das gilt auch, wenn die Krankheit nach der Kündigung, aber noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses eintritt.
Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen weiterhin Gehalt zahlen muss. Allerdings gibt es hier bestimmte Voraussetzungen.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Krankheit unverzüglich Ihrem Arbeitgeber melden. Außerdem benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese muss dem Arbeitgeber so schnell wie möglich vorgelegt werden.
Wichtig: Unverzügliche Meldung und ärztliche Bescheinigung
Was bedeutet "unverzüglich"? Das heißt, dass Sie den Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren müssen. Am besten noch am ersten Tag der Erkrankung. Eine E-Mail oder ein Anruf sind üblich.
Die ärztliche Bescheinigung (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt) muss ebenfalls zeitnah beim Arbeitgeber eingehen. Die genauen Fristen können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sein. Oftmals ist es eine Frist von drei Kalendertagen.
Versäumen Sie diese Fristen, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Sie müssen dann beweisen, dass Sie die Verspätung nicht zu verantworten haben.
Ende des Arbeitsverhältnisses und Krankengeld
Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung endet mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn Sie weiterhin krank sind.
Was passiert dann? Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Und dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Sonderfall: Erkrankung vor Kündigung
Was gilt, wenn Sie bereits vor der Kündigung krank waren? Auch hier haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings kann es komplizierter werden.
Der Arbeitgeber könnte argumentieren, dass die Krankheit der Grund für die Kündigung war. Und dass er deshalb keine Lohnfortzahlung leisten muss. In solchen Fällen ist es ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen.
Kündigung während Krankheit
Darf der Arbeitgeber Ihnen während Ihrer Krankheit kündigen? Ja, grundsätzlich schon. Eine Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Eine Kündigung kann beispielsweise unwirksam sein, wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt. Oder wenn sie aus sachfremden Gründen erfolgt. Zum Beispiel, weil der Arbeitgeber Sie wegen Ihrer Krankheit diskriminieren möchte.
Zusammenfassung: Wichtige Punkte
Hier noch einmal die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Melden Sie Ihre Krankheit unverzüglich Ihrem Arbeitgeber.
- Legen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor.
- Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung endet mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
- Danach haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld.
- Eine Krankheit schützt nicht grundsätzlich vor einer Kündigung.
Es ist immer ratsam, sich bei Fragen rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen.
"Die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind komplex. Es ist wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen."
