Krankmeldung Ab Dem Dritten Tag Rückwirkend
Krankmeldung ab dem dritten Tag rückwirkend bezieht sich auf die Möglichkeit, in Deutschland eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder AU) später vorzulegen, auch wenn man schon länger krank ist. Allerdings gibt es dabei ein paar wichtige Punkte zu beachten.
Was bedeutet das genau?
Normalerweise musst du deinem Arbeitgeber sofort mitteilen, dass du krank bist. Viele Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen schreiben auch vor, dass du ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen musst. Wenn das nicht der Fall ist, gilt das Gesetz: Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG musst du spätestens am vierten Tag deiner Krankheit eine AU vorlegen.
Rückwirkend bedeutet hier, dass du auch für die vorherigen Tage (Tag 1 und 2, wenn du erst am dritten Tag zum Arzt gehst) eine Krankschreibung bekommen kannst.
Die Krux mit der Rückwirkung
Nicht jeder Arzt stellt eine AU rückwirkend aus. Ärzte sind grundsätzlich frei darin, ob sie eine Krankschreibung rückdatieren oder nicht. Viele Ärzte zögern, weil sie dich ja an den ersten beiden Tagen nicht untersucht haben und schwer beurteilen können, ob du wirklich arbeitsunfähig warst.
Beispiel: Du wachst am Montag mit starken Kopfschmerzen auf und gehst nicht zur Arbeit. Am Dienstag geht es dir immer noch schlecht. Erst am Mittwoch gehst du zum Arzt. Der Arzt kann dich im besten Fall ab Montag krankschreiben. Er muss es aber nicht tun.
Warum ist das wichtig?
Wenn du keine rückwirkende Krankschreibung bekommst, und dein Arbeitsvertrag oder die gesetzliche Regelung eine Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag fordert, könntest du Probleme mit deinem Arbeitgeber bekommen. Ohne AU für die ersten Tage könntest du im schlimmsten Fall keine Lohnfortzahlung für diese Tage erhalten. Es handelt sich dann um unentschuldigtes Fehlen.
Was tun, wenn der Arzt keine rückwirkende Krankschreibung ausstellt?
Sprich offen mit deinem Arzt. Erkläre ihm, warum du erst später kommen konntest und warum du rückwirkend eine Bescheinigung benötigst. Manchmal lässt sich eine Lösung finden. Bedenke aber, dass der Arzt nicht verpflichtet ist, eine rückwirkende AU auszustellen. Es liegt in seinem Ermessen.
Zusammenfassend:
- Melde dich so früh wie möglich krank.
- Kläre mit deinem Arbeitgeber, ab wann eine AU erforderlich ist.
- Gehe so bald wie möglich zum Arzt.
- Sprich mit deinem Arzt über die Möglichkeit einer rückwirkenden Krankschreibung.
Achtung:
Bei längeren Krankheiten oder wiederholten kurzfristigen Ausfällen kann der Arbeitgeber eine AU ab dem ersten Tag verlangen – auch wenn dies nicht im Arbeitsvertrag steht. Informiere dich über die Regelungen in deinem Betrieb.
