Kündigung Bei Krankheit Während Der Probezeit
Stellen Sie sich vor, Sie haben endlich Ihren Traumjob gefunden, aber dann werden Sie während der Probezeit krank. Was passiert jetzt? Können Sie gekündigt werden? Diese Situation ist für viele Arbeitnehmer beunruhigend und wirft viele Fragen auf. Dieser Artikel richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland, die sich mit dem Thema Kündigung bei Krankheit während der Probezeit auseinandersetzen müssen. Ziel ist es, Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten zu schaffen und Ihnen zu helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.
Kündigung in der Probezeit: Was ist das Besondere?
Die Probezeit dient sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Sie ist in § 622 Abs. 3 BGB geregelt. Während dieser Zeit gelten besondere Kündigungsfristen:
- Kürzere Kündigungsfrist: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel 2 Wochen (14 Tage) zum Monatsende oder zum 15. des Monats. Dies gilt für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Kein besonderer Kündigungsschutz: Im Gegensatz zu einem festen Arbeitsverhältnis gibt es während der Probezeit keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber keine besonderen Gründe für die Kündigung angeben muss.
Diese Punkte machen die Probezeit zu einer besonders sensiblen Phase im Arbeitsverhältnis.
Krankheit während der Probezeit: Ihre Rechte und Pflichten
Auch während der Probezeit haben Sie als Arbeitnehmer Rechte, wenn Sie krank werden. Genauso hat aber auch der Arbeitgeber bestimmte Möglichkeiten.
Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen:
- Mitteilungspflicht: Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Das bedeutet, so schnell wie möglich, am besten telefonisch oder per E-Mail, noch bevor die Arbeit beginnt.
- Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab dem ersten Krankheitstag kann der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung (gelber Schein) verlangen. Viele Arbeitsverträge legen dies ohnehin fest. Achten Sie darauf, die Bescheinigung rechtzeitig vorzulegen.
- Entgeltfortzahlung: Bei Krankheit während der Probezeit haben Sie in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab der fünften Woche des Arbeitsverhältnisses greift jedoch die Entgeltfortzahlungspflicht. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Gehalt bis zu sechs Wochen weiterzahlen muss.
Was passiert, wenn Sie während der Probezeit gekündigt werden?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Sie auch während der Probezeit kündigen, wenn Sie krank sind. Die Krankheit an sich ist kein Kündigungsgrund, der die Kündigung unwirksam macht, da ja kein Kündigungsschutz besteht.
Aber: Es gibt Ausnahmen und wichtige Aspekte zu beachten:
- Diskriminierung: Eine Kündigung, die aufgrund einer Diskriminierung erfolgt (z.B. aufgrund einer Schwerbehinderung, die Ursache der Krankheit ist), ist unzulässig. Hier greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Sittenwidrigkeit: Eine Kündigung kann sittenwidrig sein, wenn der Arbeitgeber die Krankheit des Arbeitnehmers bewusst ausnutzt, um ihn loszuwerden, z.B. wenn er kurz vor dem Ende der Probezeit kündigt, um die Entgeltfortzahlung zu vermeiden.
- Treuepflicht des Arbeitgebers: Auch während der Probezeit hat der Arbeitgeber eine gewisse Treuepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Er darf nicht willkürlich oder schikanös handeln.
Wichtig: Auch wenn der Kündigungsschutz nicht greift, können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, um die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen zu lassen. Dies sollte innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erfolgen.
Der Kündigungsgrund: Muss der Arbeitgeber ihn nennen?
Wie bereits erwähnt, muss der Arbeitgeber während der Probezeit grundsätzlich keinen Grund für die Kündigung angeben. Er ist also nicht verpflichtet, die Krankheit als Kündigungsgrund zu nennen. Die Kündigung ist auch dann wirksam, wenn der Grund nicht genannt wird, solange keine Diskriminierung oder Sittenwidrigkeit vorliegt.
Allerdings kann es für Sie als Arbeitnehmer hilfreich sein, den Grund für die Kündigung zu erfragen. Dies kann Ihnen helfen, die Situation besser zu verstehen und ggf. rechtliche Schritte zu prüfen.
Was Sie tun können, wenn Sie gekündigt wurden:
Wenn Sie während der Probezeit gekündigt wurden, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Kündigungsschreiben prüfen: Achten Sie darauf, dass die Kündigung schriftlich erfolgt ist und alle notwendigen Angaben enthält (z.B. Name, Adresse, Datum, Kündigungsdatum).
- Kündigungsfrist beachten: Stellen Sie sicher, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
- Arbeitszeugnis beantragen: Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das Ihre Tätigkeiten und Leistungen beschreibt.
- Arbeitslosengeld beantragen: Melden Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.
- Rechtlichen Rat einholen: Lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Er kann beurteilen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Möglichkeiten Sie haben.
- Kündigungsschutzklage prüfen: Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, sollten Sie eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen.
Wie Sie sich als Arbeitnehmer schützen können:
Auch wenn die Rechtslage während der Probezeit komplex ist, gibt es Möglichkeiten, wie Sie sich als Arbeitnehmer schützen können:
- Offene Kommunikation: Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Krankheit und Ihre Bedenken.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie alle wichtigen Ereignisse und Gespräche im Zusammenhang mit Ihrer Krankheit und der Kündigung.
- Arbeitsvertrag prüfen: Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig durch und achten Sie auf Klauseln, die die Kündigung in der Probezeit regeln.
- Rechtzeitig Hilfe suchen: Zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben.
Tipps für Arbeitgeber: Fairness und Transparenz
Auch für Arbeitgeber ist es wichtig, fair und transparent zu handeln, wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit krank wird. Eine Kündigung sollte immer die letzte Option sein.
- Gespräch suchen: Sprechen Sie mit dem Arbeitnehmer über seine Krankheit und seine Perspektiven.
- Alternativen prüfen: Gibt es Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer zu helfen, seine Arbeit trotz Krankheit zu erledigen?
- Kündigungsgrund offenlegen: Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, den Kündigungsgrund anzugeben, kann es fair sein, dies zu tun, um dem Arbeitnehmer Klarheit zu verschaffen.
- Rechtlichen Rat einholen: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, bevor Sie eine Kündigung aussprechen.
Merke: Ein fairer Umgang mit kranken Arbeitnehmern zahlt sich langfristig aus. Er stärkt das Vertrauen und die Motivation der Mitarbeiter und trägt zu einem positiven Arbeitsklima bei.
Zusammenfassung: Ihre Rechte kennen und nutzen
Die Kündigung bei Krankheit während der Probezeit ist ein komplexes Thema, das viele Unsicherheiten birgt. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und diese aktiv nutzen. Kommunizieren Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber, dokumentieren Sie wichtige Ereignisse und holen Sie sich rechtzeitig rechtlichen Rat, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben. Auch wenn die Situation schwierig ist, gibt es Möglichkeiten, Ihre Interessen zu wahren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und lassen Sie sich nicht entmutigen.
Die Kenntnis Ihrer Rechte und Pflichten ermöglicht es Ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen und sich in dieser herausfordernden Situation bestmöglich zu positionieren. Lassen Sie sich nicht entmutigen und suchen Sie aktiv nach Lösungen, um Ihre berufliche Zukunft zu gestalten. Denken Sie daran, dass es immer Möglichkeiten gibt, auch wenn es im Moment schwierig erscheint.
Disclaimer: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Fall sollten Sie sich immer von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
