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Kündigung In Der Probezeit Bei Krankheit


Kündigung In Der Probezeit Bei Krankheit

Kündigung während der Probezeit bei Krankheit: Ein visueller Leitfaden

Stell dir vor, die Probezeit ist wie eine Testfahrt mit einem neuen Auto. Du schaust, ob es passt, und der Händler (dein Arbeitgeber) schaut, ob du der richtige Fahrer bist. Was passiert aber, wenn das Auto während dieser Testfahrt eine Panne hat (du krank wirst)?

Die Kündigung während der Probezeit bei Krankheit ist ein sensibles Thema. Viele Arbeitnehmer sind unsicher, welche Rechte sie haben. Lass uns das genauer anschauen.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist eine vereinbarte Zeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Beide Parteien können prüfen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Sie dient dazu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich kennenlernen können. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis leichter beendet werden.

Stell sie dir wie eine Kennenlernphase vor. Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit mit einer kürzeren Frist gekündigt werden. So können Missverständnisse und Probleme schneller gelöst werden.

Kündigungsschutz während der Probezeit

Grundsätzlich gibt es keinen Kündigungsschutz im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes während der Probezeit. Das bedeutet: dein Arbeitgeber kann dich leichter kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist verkürzt.

Denke an eine Sanduhr. Die Zeit läuft schneller ab, als in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das bedeutet aber nicht, dass dein Arbeitgeber *willkürlich* kündigen kann.

Ein Beispiel: Dein Chef mag deine Haarfarbe nicht und kündigt dir deshalb. Das wäre *willkürlich* und unzulässig. Solche Kündigungen sind oft angreifbar.

Kündigung bei Krankheit: Was ist erlaubt?

Krankheit während der Probezeit ist kein automatischer Kündigungsgrund. Du darfst krank sein. Dein Arbeitgeber darf dich deswegen aber nicht einfach kündigen.

Stell dir vor, du hast einen Vertrag, der gewisse Spielregeln festlegt. Einfach so darf der andere Vertragspartner diesen nicht brechen. Eine Kündigung nur wegen Krankheit könnte als Verstoß gegen den *Gleichbehandlungsgrundsatz* gewertet werden.

Eine Ausnahme wäre zum Beispiel, wenn deine Krankheit die Erbringung deiner Arbeitsleistung *dauerhaft* verhindert. Das ist sehr selten. Der Arbeitgeber muss die Kündigung aber gut begründen können.

Die Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist während der Probezeit ist in der Regel kürzer als nach der Probezeit. Oft beträgt sie 14 Tage. Sie kann aber auch im Arbeitsvertrag anders vereinbart sein.

Prüfe deinen Arbeitsvertrag! Dort steht die genaue Kündigungsfrist. Sie gilt für beide Seiten – sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber.

Was du tun solltest

Wenn du während der Probezeit krank wirst, informiere deinen Arbeitgeber *sofort*. Lege eine ärztliche Bescheinigung (ärztliches Attest) vor. So zeigst du, dass du deiner Informationspflicht nachkommst.

Solltest du eine Kündigung erhalten, prüfe diese genau. Lass dich von einem *Fachanwalt für Arbeitsrecht* beraten. Der Anwalt kann beurteilen, ob die Kündigung rechtens ist. Er kann dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Dokumentiere alles! Notiere dir Gespräche. Sammle E-Mails und Briefe. Diese Dokumentation kann im Streitfall sehr hilfreich sein.

Merke dir: Eine Kündigung während der Probezeit bei Krankheit ist nicht automatisch rechtens. Deine Rechte sind wichtig!

Zusammenfassung

Die Kündigung während der Probezeit ist einfacher als nach der Probezeit. Es gibt aber Grenzen. Krankheit allein ist kein Kündigungsgrund.

Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst. Informiere dich. Hole dir bei Bedarf rechtlichen Rat. So kannst du dich bestmöglich schützen.

Denke an die Testfahrt: Auch wenn das Auto kurzzeitig eine Panne hat, heißt das nicht, dass die Fahrt vorbei sein muss. Vielleicht braucht es nur eine kleine Reparatur.

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