Kündigung Von Azubis Nach Der Probezeit
Was passiert nach der Probezeit? Kündigung für Azubis erklärt.
Die Ausbildung beginnt. Eine spannende Zeit liegt vor dir. Aber was passiert eigentlich nach der Probezeit? Kann dein Ausbildungsbetrieb dich dann einfach kündigen? Wir erklären es dir!
Zuerst einmal: Keine Panik! Dein Schutz als Auszubildender ist nach der Probezeit deutlich höher als davor. Aber es gibt ein paar Dinge, die du wissen solltest.
Was bedeutet "Kündigung"?
Eine Kündigung ist, wenn dein Ausbildungsbetrieb (oder du selbst) das Ausbildungsverhältnis beenden möchte. Das bedeutet, dass du nicht mehr dort arbeiten und lernen würdest.
Stell dir vor, du hast ein Netflix-Abo. Wenn du das Abo kündigst, kannst du keine Filme und Serien mehr schauen. Die Kündigung beendet also ein bestehendes Vertragsverhältnis.
Wichtig: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist nicht gültig!
Was ist die Probezeit?
Die Probezeit ist der erste Teil deiner Ausbildung. Sie dient dazu, dass sowohl du als auch der Ausbildungsbetrieb feststellen können, ob die Ausbildung das Richtige ist.
Denk an eine Probefahrt mit einem Auto. Du testest, ob dir das Auto gefällt und ob du damit gut fahren kannst. Genauso ist es in der Ausbildung.
Die Probezeit dauert mindestens einen Monat und maximal vier Monate. Das steht in deinem Ausbildungsvertrag. Während der Probezeit ist es einfacher, das Ausbildungsverhältnis zu beenden.
Kündigung nach der Probezeit: Was ist anders?
Nach der Probezeit ist eine Kündigung für den Ausbildungsbetrieb viel schwieriger. Du bist nun besser geschützt.
Stell dir vor, die Probezeit ist wie ein Level in einem Videospiel. Danach wird es schwieriger, dich "rauszuschmeißen".
Der Kündigungsschutz für Auszubildende nach der Probezeit ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Das ist ein wichtiges Gesetz, das deine Rechte schützt.
Wann kann der Betrieb dich nach der Probezeit kündigen?
Nach der Probezeit kann dich dein Ausbildungsbetrieb nur noch in Ausnahmefällen kündigen. Es gibt zwei Hauptgründe:
- Außerordentliche Kündigung: Das ist eine Kündigung aus wichtigem Grund.
- Kündigung wegen Betriebsaufgabe oder -verlegung: Das ist selten, aber möglich.
Außerordentliche Kündigung: Was bedeutet das?
Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann erlaubt, wenn es einen wirklich wichtigen Grund gibt. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass es dem Betrieb nicht zugemutet werden kann, die Ausbildung fortzusetzen.
Ein Beispiel: Du stiehlst regelmäßig Geld aus der Kasse. Oder du beleidigst deinen Chef schwer. Das könnten Gründe für eine außerordentliche Kündigung sein.
Wichtig: Der Betrieb muss dir den Grund für die Kündigung schriftlich mitteilen. Du hast auch das Recht, dich dazu zu äußern.
Kündigung wegen Betriebsaufgabe oder -verlegung
Manchmal muss ein Betrieb schließen oder seinen Standort verlegen. In diesem Fall kann der Betrieb die Ausbildungsverhältnisse kündigen.
Allerdings muss der Betrieb sich bemühen, dir einen anderen Ausbildungsplatz zu vermitteln. Die Agentur für Arbeit kann dabei helfen.
Stell dir vor, dein Lieblingsrestaurant schließt. Dann musst du dir auch ein neues Restaurant suchen.
Was kannst du tun, wenn du gekündigt wirst?
Wenn du nach der Probezeit gekündigt wirst, solltest du dich nicht sofort damit abfinden.
Sprich mit deinem Ausbilder oder der Personalabteilung. Frage nach dem Grund für die Kündigung.
Wende dich an deine Gewerkschaft oder die IHK/HWK. Dort bekommst du kostenlose Beratung.
Prüfe, ob die Kündigung rechtens ist. Du kannst innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Fazit
Nach der Probezeit bist du als Azubi besser geschützt. Eine Kündigung ist für den Betrieb dann viel schwieriger. Kenne deine Rechte und lass dich im Zweifelsfall beraten. Viel Erfolg bei deiner Ausbildung!
Denke immer daran: Du bist nicht allein! Es gibt viele Stellen, die dir bei Problemen in der Ausbildung helfen können.
