Kündigung Während Der Probezeit Bei Krankheit
Kündigung während der Probezeit bei Krankheit – ein Thema, das viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschäftigt. Einfach gesagt, geht es darum, ob ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer während der Probezeit kündigen darf, wenn dieser krank ist. Lass uns das mal genauer anschauen.
Was ist die Probezeit?
Die Probezeit ist eine Art Testphase am Anfang eines Arbeitsverhältnisses. Sie dient dazu, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer herausfinden können, ob sie zueinander passen. Sie ist meistens im Arbeitsvertrag vereinbart und dauert maximal sechs Monate. Während der Probezeit gelten in der Regel verkürzte Kündigungsfristen, was bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis schneller beendet werden kann.
Darf der Arbeitgeber während der Krankheit kündigen?
Ja, grundsätzlich darf der Arbeitgeber auch während der Probezeit kündigen, selbst wenn der Arbeitnehmer krank ist. Die Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung in der Probezeit. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Kündigung nicht *wegen* der Krankheit erfolgen darf, aber die Krankheit verhindert sie auch nicht.
Was bedeutet das genau?
Stell dir vor, du bist neu in einem Job und hast dich nach zwei Wochen erkältet. Dein Chef ist mit deiner Leistung insgesamt nicht zufrieden, weil du in den ersten zwei Wochen nicht so produktiv warst, wie er erwartet hat. Er kann dich dann kündigen, auch wenn du gerade krank bist. Die Kündigung erfolgt dann nicht *wegen* der Krankheit, sondern aufgrund deiner bisherigen Leistung.
Anders wäre es, wenn dein Chef dich kündigen würde, *weil* du krank bist und er Angst hat, dass du öfter ausfallen wirst. Das wäre problematisch, ist aber schwer nachzuweisen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, es gibt Ausnahmen, die aber in der Probezeit selten greifen:
- Diskriminierung: Wenn die Kündigung aufgrund einer Diskriminierung erfolgt (z.B. wegen einer chronischen Krankheit oder Behinderung), ist sie unwirksam. Das ist aber oft schwer zu beweisen.
- Besonderer Kündigungsschutz: Schwangere oder Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Allerdings greift dieser Schutz oft erst nach einer gewissen Beschäftigungsdauer, die über die typische Probezeit hinausgeht.
Was solltest du tun, wenn du während der Krankheit in der Probezeit gekündigt wirst?
- Ruhe bewahren: Lass dich nicht von der Situation überrollen.
- Kündigungsschreiben prüfen: Achte auf die Kündigungsfrist und den Grund der Kündigung (falls angegeben).
- Arbeitslos melden: Melde dich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
- Rechtlichen Rat einholen: Sprich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Er kann beurteilen, ob die Kündigung rechtens ist und ob du dagegen vorgehen solltest. Ein Anwalt kann dir helfen zu verstehen, ob es sich um eine unzulässige Kündigung handelt.
Die Kündigungsfrist in der Probezeit
Die Kündigungsfrist während der Probezeit ist in der Regel kürzer als nach der Probezeit. Oft beträgt sie nur zwei Wochen. Es ist wichtig, die genaue Frist im Arbeitsvertrag zu prüfen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Kündigung während der Probezeit bei Krankheit grundsätzlich möglich ist, aber nicht *wegen* der Krankheit erfolgen darf. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung hast, solltest du dich rechtlich beraten lassen. Die Probezeit dient dem Kennenlernen, und eine Kündigung ist zwar ärgerlich, aber nicht das Ende der Welt. Nutze die Zeit, um dich neu zu orientieren und nach einem Job zu suchen, der besser zu dir passt!
