Lohnfortzahlung Bei Krankheit In Der Probezeit
Lohnfortzahlung in der Probezeit – Kein Grund zur Panik!
Krank werden ist nie ideal. Gerade in der Probezeit ist die Unsicherheit oft groß. Was passiert mit dem Gehalt? Keine Sorge, es gibt Regeln! Sie schützen auch in den ersten Monaten.
Stell dir vor, dein Job ist wie ein neues Auto. Die Probezeit ist wie die erste Probefahrt. Du testest das Auto, und der Händler beobachtet, ob alles passt. Aber auch während der Probefahrt hast du Anspruch auf Sicherheit, wie eine Versicherung. So ist es auch mit dem Gehalt bei Krankheit.
Die magische Grenze: 4 Wochen
Der Schlüssel zur Lohnfortzahlung ist eine bestimmte Zeitspanne. Es sind 4 Wochen seit Beginn deines Arbeitsverhältnisses. Hast du schon länger als 4 Wochen gearbeitet? Dann hast du im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber.
Denk an eine Sanduhr. Die Zeit rinnt. Sobald der Sand für 4 Wochen durchgelaufen ist, hast du den Anspruch. Vorher gibt es eine andere Regelung, die wir gleich besprechen.
Unter 4 Wochen: Krankengeld von der Krankenkasse
Was ist, wenn du innerhalb der ersten 4 Wochen krank wirst? Keine Panik! Du erhältst dann Krankengeld von deiner Krankenkasse. Das ist zwar etwas weniger als dein normales Gehalt, aber immerhin eine finanzielle Unterstützung.
Stell dir vor, dein Gehalt ist ein Kuchen. Wenn du länger als 4 Wochen im Job bist, zahlt der Arbeitgeber den ganzen Kuchen (Lohnfortzahlung). Bist du kürzer da, zahlt die Krankenkasse ein etwas kleineres Kuchenstück (Krankengeld).
Wichtig: Krankmeldung nicht vergessen!
Egal ob innerhalb oder außerhalb der 4 Wochen-Frist: Eine Krankmeldung ist Pflicht. Informiere deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich. Am besten telefonisch und zusätzlich schriftlich.
Vergiss nicht, auch deinen Arzt aufzusuchen. Er stellt dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung (oft auch "gelber Schein" genannt) musst du deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse zukommen lassen.
Die Details der Lohnfortzahlung
Wenn du Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, bekommst du dein volles Gehalt weiterbezahlt. Und zwar für maximal 6 Wochen. Danach springt, falls nötig, die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Die 6 Wochen gelten *pro* Krankheitsfall. Wenn du also wegen einer anderen Krankheit erneut ausfällst, beginnt die Frist von Neuem.
Denk an eine Art Guthaben. Du hast 6 Wochen "Lohnfortzahlungs-Guthaben" pro Krankheit. Jeder Krankheitstag zieht etwas von diesem Guthaben ab. Ist das Guthaben aufgebraucht, gibt es Krankengeld.
Was passiert bei wiederholter Krankheit?
Wirst du innerhalb von 12 Monaten aufgrund derselben Krankheit wieder arbeitsunfähig? Dann kann es kompliziert werden. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung kann entfallen. Die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld. Frag am besten bei deiner Krankenkasse nach, wie es in deinem speziellen Fall aussieht.
Stell dir vor, du hast eine Pflanze. Sie ist krank. Du pflegst sie 6 Wochen lang (Lohnfortzahlung). Dann geht es ihr wieder gut. Aber ein paar Monate später wird sie wieder krank, weil es immer noch derselbe Schädling ist. Dann kann es sein, dass du sie nicht noch einmal 6 Wochen lang "bezahlt pflegen" kannst, sondern eine andere Art der Unterstützung brauchst (Krankengeld).
Zusammenfassung: Lohnfortzahlung in der Probezeit einfach erklärt
- 0-4 Wochen im Job: Krankengeld von der Krankenkasse.
- Ab der 5. Woche: Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für maximal 6 Wochen pro Krankheitsfall.
- Wichtig: Sofortige Krankmeldung beim Arbeitgeber und Arztbesuch.
Die Probezeit ist eine Zeit des Kennenlernens. Aber auch während dieser Zeit hast du Rechte! Informiere dich, wenn du unsicher bist. Deine Krankenkasse und die Arbeitsagentur helfen dir gerne weiter.
