Lohnfortzahlung Bei Krankheit Nach 6 Wochen
Stellen Sie sich vor: Sie sind krank. Richtig krank. Nach Wochen des Krankseins ist die Genesung noch nicht in Sicht, und Sie machen sich Sorgen – nicht nur um Ihre Gesundheit, sondern auch um Ihr Einkommen. Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber endet? Dieser Artikel erklärt, was Sie nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erwartet und welche Ansprüche Sie haben.
Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?
Die gute Nachricht ist, dass Sie in Deutschland auch nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung nicht mittellos dastehen. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung greift hier. Aber wie genau funktioniert das?
Die Lohnfortzahlung im Überblick
Zunächst ist es wichtig, die Grundlagen der Lohnfortzahlung zu verstehen:
- Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber.
- Dieser Anspruch besteht für die Dauer von maximal sechs Wochen.
- Voraussetzung ist, dass Sie die Krankheit nicht selbst verschuldet haben.
Die Lohnfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Sie soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall nicht sofort finanzielle Einbußen erleiden.
Der Übergang zum Krankengeld
Sobald die sechs Wochen der Lohnfortzahlung vorbei sind, springt die Krankenkasse ein. Sie zahlt Ihnen dann Krankengeld.
Wichtig: Sie müssen sich weiterhin krankschreiben lassen und die Krankschreibung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankschreibung dient als Nachweis für Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Das Krankengeld: Höhe und Dauer
Das Krankengeld ist zwar nicht so hoch wie Ihr reguläres Gehalt, aber es sichert Ihren Lebensstandard zumindest teilweise ab.
Wie viel Krankengeld erhalte ich?
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Dadurch ergibt sich der tatsächliche Auszahlungsbetrag.
Beispiel: Verdienen Sie brutto 3.000 Euro und netto 2.000 Euro, beträgt Ihr Krankengeld 70 Prozent von 3.000 Euro (2.100 Euro), aber maximal 90 Prozent von 2.000 Euro (1.800 Euro). Von diesen 1.800 Euro werden dann noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt. Das bedeutet, dass wenn Sie innerhalb von drei Jahren erneut an derselben Krankheit erkranken, die Zeit, in der Sie bereits Krankengeld bezogen haben, angerechnet wird. Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, Sie sind weiterhin arbeitsunfähig, aber aufgrund einer anderen Erkrankung.
"Der Anspruch auf Krankengeld endet, wenn der Versicherte nicht mehr arbeitsunfähig ist oder die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren erreicht ist."
Was Sie tun müssen, um Krankengeld zu erhalten
Der Bezug von Krankengeld erfordert einige Schritte:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Gehen Sie zu Ihrem Arzt und lassen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
- Mitteilung an den Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre anhaltende Arbeitsunfähigkeit.
- Einreichung bei der Krankenkasse: Reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Antrag auf Krankengeld: Ihre Krankenkasse wird Ihnen einen Antrag auf Krankengeld zukommen lassen. Füllen Sie diesen sorgfältig aus und reichen Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Wichtige Dokumente und Fristen
Achten Sie darauf, alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig einzureichen. Verspätete Einreichungen können zu Verzögerungen bei der Auszahlung des Krankengeldes führen.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Antrag auf Krankengeld
- Ggf. weitere Unterlagen (z.B. Nachweise über Einkommen)
Sonderfälle und Ausnahmen
Es gibt einige Sonderfälle, die bei der Lohnfortzahlung und dem Krankengeld zu beachten sind:
Krankheit während des Urlaubs
Wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken, werden die Krankheitstage nicht auf Ihren Urlaubsanspruch angerechnet, sofern Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Wiederholte Erkrankungen
Wie bereits erwähnt, werden bei wiederholten Erkrankungen die Zeiten des Krankengeldbezugs innerhalb von drei Jahren zusammengerechnet. Achten Sie darauf, dass Sie nicht die maximale Bezugsdauer überschreiten.
Freiwillig Versicherte
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben ebenfalls Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes kann jedoch von der Höhe des gewählten Krankengeldsatzes abhängen.
Tipps und Ratschläge
Hier sind einige Tipps, die Ihnen im Krankheitsfall helfen können:
- Frühzeitig informieren: Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall.
- Kontakt zur Krankenkasse: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und klären Sie alle Fragen.
- Dokumentation: Führen Sie eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Unterlagen.
- Rechtliche Beratung: Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Was tun, wenn das Krankengeld nicht ausreicht?
Sollte das Krankengeld nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, können Sie unter Umständen ergänzende Leistungen beantragen, wie z.B. Wohngeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden über Ihre Möglichkeiten.
Fazit: Ihre Rechte im Krankheitsfall
Auch nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung sind Sie in Deutschland nicht schutzlos. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung sichert Ihnen einen Teil Ihres Einkommens und ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihre Genesung zu konzentrieren. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten und scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nutzen Sie diesen Artikel als Leitfaden und sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Ihrer Krankenkasse oder einem Rechtsberater, um Ihre individuelle Situation zu klären.
