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Muss Folgebescheinigung Vom Selben Arzt Sein


Muss Folgebescheinigung Vom Selben Arzt Sein

Die Frage "Muss Folgebescheinigung vom selben Arzt sein?" bezieht sich auf die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung). Konkret geht es darum, ob eine Folgebescheinigung, die eine bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit verlängert, zwingend von dem Arzt ausgestellt werden muss, der auch die Erstbescheinigung ausgestellt hat.

Grundsätzlich muss die Folgebescheinigung nicht zwangsläufig vom selben Arzt ausgestellt werden. Es gibt jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten. Der behandelnde Arzt, der die Folgebescheinigung ausstellt, muss in der Lage sein, die medizinische Notwendigkeit der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Kontinuität der Behandlung. Idealerweise kennt der Arzt, der die Folgebescheinigung ausstellt, die Krankengeschichte des Patienten. Ein Arztwechsel kann die Beurteilung erschweren, wenn relevante Informationen fehlen. Trotzdem ist dies nicht immer ein Hindernis. Solange der neue Arzt über alle wichtigen Informationen verfügt, kann er eine Folgebescheinigung ausstellen.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in der Regel keine strikten Vorgaben, dass Folgebescheinigungen vom selben Arzt ausgestellt werden müssen. Allerdings kann es vorkommen, dass die Krankenkasse bei häufigen Arztwechseln oder ungewöhnlich langen Arbeitsunfähigkeitszeiten Rückfragen stellt. Dies dient dazu, die Plausibilität der Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.

Beispiel 1: Ein Patient leidet an einer Grippe und erhält von seinem Hausarzt eine AU-Bescheinigung für eine Woche. Während dieser Woche reist der Patient in eine andere Stadt. Dort verschlechtert sich sein Zustand. Ein anderer Arzt in der neuen Stadt kann eine Folgebescheinigung ausstellen, um die Arbeitsunfähigkeit zu verlängern.

Beispiel 2: Ein Patient ist wegen Rückenproblemen in Behandlung. Sein behandelnder Orthopäde ist im Urlaub. Ein anderer Orthopäde in derselben Praxis kann die Folgebescheinigung ausstellen, da er Zugriff auf die Patientenakte hat und somit die medizinische Notwendigkeit beurteilen kann. Die Praxis ist entscheidend.

Es ist wichtig zu betonen, dass der ausstellende Arzt die ärztliche Sorgfaltspflicht einhalten muss. Das bedeutet, er muss sich ein hinreichendes Bild vom Gesundheitszustand des Patienten machen, bevor er eine Folgebescheinigung ausstellt. Er muss die Diagnose und die Behandlung verstehen. Die Patienten müssen ehrlich Auskunft geben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Folgebescheinigung nicht zwingend vom selben Arzt ausgestellt werden muss. Die Kontinuität der Behandlung ist jedoch von Vorteil. Der Arzt muss in der Lage sein, die medizinische Notwendigkeit der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen. Die Krankenkasse kann bei häufigen Arztwechseln Rückfragen stellen.

In der Praxis bedeutet dies, dass Patienten flexibel sein können. Sollte der ursprüngliche Arzt nicht erreichbar sein oder ein anderer Arzt eine bessere Expertise für die spezifische Erkrankung haben, ist es in der Regel möglich, eine Folgebescheinigung von einem anderen Arzt zu erhalten. Es ist ratsam, den neuen Arzt über die bisherige Behandlung zu informieren.

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