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Nach Krankengeld Wieder Krank Andere Diagnose


Nach Krankengeld Wieder Krank Andere Diagnose

Was passiert, wenn man nach dem Krankengeldbezug wieder krank wird, aber mit einer anderen Diagnose? Das ist ein wichtiges Thema im deutschen Sozialversicherungsrecht. Wir erklären es einfach.

Krankengeld: Eine kurze Erklärung

Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse. Es wird gezahlt, wenn man länger als sechs Wochen krank ist und nicht arbeiten kann. Der Arbeitgeber zahlt nämlich nur die ersten sechs Wochen der Krankheit Lohnfortzahlung. Danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttoeinkommens, aber maximal 90% des Nettoeinkommens.

Was bedeutet "Nach Krankengeld Wieder Krank Andere Diagnose"?

Dieser Begriff beschreibt eine Situation: Jemand hat Krankengeld bezogen. Dieser Bezug ist ausgelaufen (oft nach maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit). Kurz darauf oder später wird diese Person wieder krank. Aber diesmal liegt eine andere medizinische Diagnose vor. Das bedeutet, dass die neue Krankheit nicht mit der vorherigen zusammenhängt.

Beispiel: Frau Müller hatte 78 Wochen lang Krankengeld wegen eines Bandscheibenvorfalls bekommen. Danach konnte sie wieder arbeiten. Zwei Monate später bricht sie sich ein Bein. Das ist eine andere Krankheit (andere Diagnose), die mit dem Bandscheibenvorfall nichts zu tun hat.

Die Bedeutung der "Anderen Diagnose"

Die "andere Diagnose" ist wichtig. Sie entscheidet darüber, ob man erneut Anspruch auf Krankengeld hat. Wenn es sich um dieselbe Krankheit oder eine Folgeerkrankung handelt, gelten spezielle Regeln. Bei einer neuen, unabhängigen Krankheit, beginnt der Anspruch auf Krankengeld quasi von Neuem.

Wichtig: Die Krankenkasse prüft genau, ob es sich wirklich um eine neue, unabhängige Krankheit handelt. Sie kann medizinische Gutachten einholen, um den Zusammenhang zwischen den Erkrankungen zu beurteilen.

Neuer Anspruch auf Krankengeld?

Grundsätzlich gilt: Wenn man nach dem Ende des Krankengeldbezugs wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig wird, entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld. Dieser neue Anspruch beginnt mit dem Tag der neuen Arbeitsunfähigkeit. Die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen beginnt dann ebenfalls neu.

Beispiel: Herr Schmidt hatte Krankengeld wegen Depressionen erhalten. Nach einer Wiedereingliederung und erfolgreichen Arbeitsaufnahme erkrankt er an einer Grippe. Er hat nun Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen von seinem Arbeitgeber. Dauert die Grippe länger, kann er anschließend Krankengeld für die Grippe beziehen.

Die "Blockfrist" beachten

Es gibt die sogenannte "Blockfrist". Die 78 Wochen, in denen man Krankengeld für dieselbe Krankheit bekommen kann, beziehen sich auf einen Zeitraum von drei Jahren (36 Monaten). Auch wenn die Krankheit zwischendurch unterbrochen ist, läuft diese Frist weiter. Wenn man also innerhalb dieser drei Jahre wieder an derselben Krankheit erkrankt, wird die Bezugsdauer zusammengerechnet.

Bei einer anderen Diagnose spielt die Blockfrist keine Rolle. Der neue Anspruch auf Krankengeld beginnt unabhängig davon.

Was tun, wenn man wieder krank wird?

Wenn man nach dem Krankengeldbezug wieder krank wird, sollte man Folgendes tun:

  • Sofort zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen.
  • Die Krankmeldung unverzüglich an die Krankenkasse schicken.
  • Der Krankenkasse die neue Diagnose mitteilen.
  • Sich gegebenenfalls von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle beraten lassen, wenn es Unklarheiten gibt.

Die Krankenkasse wird den Fall prüfen und entscheiden, ob ein neuer Anspruch auf Krankengeld besteht. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen bereitzustellen und bei der Klärung des Sachverhalts mitzuwirken.

Fazit

Nach Krankengeld wieder krank, aber mit einer anderen Diagnose – das kann einen neuen Anspruch auf Krankengeld begründen. Wichtig ist, dass es sich tatsächlich um eine neue, unabhängige Krankheit handelt. Die Krankenkasse wird dies prüfen. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlich beraten lassen.

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