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Steuererklärung Ausbildung Und Arbeit In Einem Jahr


Steuererklärung Ausbildung Und Arbeit In Einem Jahr

Viele junge Menschen starten nach der Ausbildung direkt ins Berufsleben. Und manchmal passiert es sogar, dass Ausbildung und Arbeit in ein und demselben Jahr liegen. Das wirft Fragen auf: Bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Welche Ausgaben kann ich geltend machen? Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel! Dieser Artikel richtet sich an alle Auszubildenden und Berufseinsteiger, die im gleichen Jahr sowohl eine Ausbildung absolviert als auch gearbeitet haben. Wir erklären verständlich, was bei der Steuererklärung zu beachten ist und wie Sie möglicherweise Steuern sparen können.

Pflicht zur Steuererklärung – Ja oder Nein?

Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aber es gibt bestimmte Situationen, in denen das Finanzamt eine Steuererklärung verlangt. Dies ist oft der Fall, wenn:

  • Sie Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr hatten, beispielsweise aus Vermietung, Verpachtung oder selbstständiger Tätigkeit.
  • Sie oder Ihr Ehepartner Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, oder Krankengeld bezogen haben, die über 410 Euro lagen.
  • Sie unterschiedliche Arbeitgeber im Laufe des Jahres hatten und diese nicht gleichzeitig beschäftigt waren. Das bedeutet, dass Sie zwei oder mehr Lohnsteuerbescheinigungen erhalten haben.
  • Sie einen Freibetrag beim Finanzamt beantragt haben.
  • Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wird.

Auch wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, kann es sich lohnen, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen. Oftmals erhalten Arbeitnehmer, insbesondere Berufseinsteiger, eine Steuererstattung. Dies liegt daran, dass im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde, da Ihre tatsächlichen Ausgaben (z.B. für Bewerbungen, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten) nicht berücksichtigt wurden.

Welche Ausgaben kann ich geltend machen?

Das Finanzamt unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Ausgaben: Werbungskosten und Sonderausgaben. Beide reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen und können somit zu einer Steuererstattung führen.

Werbungskosten – Alles rund um Ausbildung und Beruf

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung oder Ihrem Beruf entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise:

  • Fahrtkosten: Für Fahrten zur Ausbildungsstätte, zur Berufsschule und zum Arbeitsplatz können Sie eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer geltend machen (einfache Strecke). Haben Sie höhere Fahrtkosten, beispielsweise durch öffentliche Verkehrsmittel, können Sie diese ebenfalls ansetzen, wenn Sie sie nachweisen können.
  • Arbeitsmittel: Das sind alle Gegenstände, die Sie für Ihre Ausbildung oder Ihren Beruf benötigen. Dazu gehören zum Beispiel Fachbücher, Schreibmaterialien, ein Laptop, eine Aktentasche oder Berufskleidung.
  • Bewerbungskosten: Alle Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Jobsuche entstanden sind, können Sie als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, Porto oder Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.
  • Fortbildungskosten: Wenn Sie sich nach Ihrer Ausbildung weiterbilden, können Sie die Kosten für Lehrgänge, Seminare, oder Kurse als Werbungskosten geltend machen.
  • Umzugskosten: Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder Ihres Jobs umziehen mussten, können Sie die Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen absetzen.

Wichtig: Sie müssen Ihre Ausgaben grundsätzlich nachweisen können. Sammeln Sie daher alle Belege und Quittungen sorgfältig. Bei manchen Ausgaben, wie beispielsweise den Fahrtkosten, reicht oft eine glaubhafte Schätzung. Allerdings kann das Finanzamt im Zweifelsfall Nachweise verlangen.

Sonderausgaben – Spenden, Versicherungen & Co.

Neben den Werbungskosten gibt es noch die Sonderausgaben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen und Parteien können Sie steuerlich absetzen.
  • Kirchensteuer: Wenn Sie Kirchensteuer gezahlt haben, können Sie diese als Sonderausgabe geltend machen.
  • Versicherungsbeiträge: Bestimmte Versicherungsbeiträge, wie beispielsweise Beiträge zur Kranken-, Pflege-, oder Haftpflichtversicherung, können Sie als Sonderausgaben absetzen. Beiträge zur Altersvorsorge sind ebenfalls teilweise absetzbar.
  • Ausbildungs- und Studienkosten: Erstausbildungskosten, die vor Beginn eines Studiums oder einer dualen Ausbildung entstanden sind, können als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Kosten für eine Zweitausbildung oder ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung gelten dagegen als Werbungskosten und sind unbegrenzt absetzbar.

Achtung: Für Sonderausgaben gibt es oft Höchstgrenzen. Informieren Sie sich daher genau, welche Beträge Sie maximal absetzen können.

Die Steuererklärung richtig ausfüllen – Schritt für Schritt

Die Steuererklärung kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Aber keine Sorge, mit etwas Geduld und den richtigen Informationen ist sie gut zu bewältigen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuererklärung abzugeben:

  • Papierform: Sie können die Steuerformulare beim Finanzamt abholen oder im Internet herunterladen und manuell ausfüllen.
  • ELSTER: ELSTER ist das Online-Portal der Finanzverwaltung. Hier können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch erstellen und an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist kostenlos und bietet viele Hilfestellungen.
  • Steuererklärungssoftware: Es gibt verschiedene kommerzielle Steuererklärungsprogramme, die Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unterstützen. Diese Programme sind oft benutzerfreundlicher als ELSTER und bieten zusätzliche Funktionen, wie beispielsweise eine automatische Berechnung der Steuererstattung.
  • Steuerberater: Wenn Sie sich unsicher sind oder Ihre Steuererklärung besonders kompliziert ist, können Sie sich von einem Steuerberater helfen lassen. Die Kosten für den Steuerberater können Sie in der Regel als Werbungskosten absetzen.

Egal für welche Methode Sie sich entscheiden, folgende Formulare sind für Ihre Steuererklärung relevant:

  • Mantelbogen: Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten an, wie Name, Adresse und Bankverbindung.
  • Anlage N: Hier tragen Sie Ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ein, also Ihren Lohn. Sie benötigen dazu Ihre Lohnsteuerbescheinigung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
  • Anlage Ausbildung: Hier können Sie Ihre Ausbildungs- und Fortbildungskosten geltend machen.
  • Anlage Kind (gegebenenfalls): Wenn Sie Kinder haben, können Sie hier Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beantragen.
  • Anlage Sonstiges: Hier können Sie sonstige Ausgaben geltend machen, die in keine der anderen Anlagen passen.

Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung. So haben Sie genügend Zeit, alle Belege zusammenzusuchen und sich bei Fragen Hilfe zu suchen. Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Wenn Sie sich von einem Steuerberater helfen lassen, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

Beispiele und Rechenbeispiele

Um das Ganze etwas anschaulicher zu machen, hier ein kleines Beispiel:

Anna hat im Jahr 2023 im August ihre Ausbildung abgeschlossen und anschließend direkt eine Stelle als Bürokauffrau angetreten. Sie hat im Jahr 2023 insgesamt 15.000 Euro brutto verdient. Ihre Fahrtkosten zur Berufsschule betrugen 500 Euro, ihre Arbeitsmittel (Laptop und Fachbücher) kosteten 300 Euro und ihre Bewerbungskosten beliefen sich auf 200 Euro. Anna ist nicht kirchensteuerpflichtig und hat keine Spenden geleistet.

Annas Werbungskosten betragen somit:

500 Euro (Fahrtkosten) + 300 Euro (Arbeitsmittel) + 200 Euro (Bewerbungskosten) = 1.000 Euro

Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (ein Pauschalbetrag für Werbungskosten) im Jahr 2023 bei 1.230 Euro liegt, werden Annas tatsächliche Werbungskosten in diesem Fall nicht berücksichtigt. Sie profitiert jedoch von dem Pauschbetrag.

Hätte Anna jedoch höhere Werbungskosten gehabt, beispielsweise durch einen Umzug oder teure Fortbildungen, hätte sie diese geltend machen können und möglicherweise eine Steuererstattung erhalten.

Fazit – Steuererklärung lohnt sich oft!

Auch wenn es auf den ersten Blick aufwendig erscheint, die Steuererklärung kann sich gerade für junge Berufseinsteiger lohnen. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Ausgaben zusammenzusuchen und die Steuererklärung sorgfältig auszufüllen. Mit den richtigen Informationen und etwas Geduld können Sie möglicherweise Steuern sparen und sich über eine Steuererstattung freuen. Nutzen Sie die verschiedenen Hilfsangebote, wie ELSTER oder Steuererklärungssoftware, oder lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten. Vergessen Sie nicht: Auch kleine Beträge können sich summieren und zu einer spürbaren Erstattung führen! Investieren Sie die Zeit – es lohnt sich!

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