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Straftat Und Ordnungswidrigkeit Gleichzeitig Beispiele


Straftat Und Ordnungswidrigkeit Gleichzeitig Beispiele

Was passiert, wenn eine Handlung sowohl eine Straftat als auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt? Das ist gar nicht so selten. Es geht darum, dass ein Verhalten gegen unterschiedliche Gesetze verstößt. Das deutsche Recht kennt hierfür klare Regeln.

Eine Straftat ist eine schwerwiegende Rechtsverletzung. Sie wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine weniger schwerwiegende Rechtsverletzung. Sie wird meist mit einem Bußgeld geahndet.

Die Frage ist nun: Wie geht man vor, wenn beides gleichzeitig vorliegt? Hier gilt das sogenannte "Prinzip der Spezialität". Das bedeutet, dass die speziellere Regelung Vorrang vor der allgemeineren Regelung hat. Meistens wird die schwerere Straftat verfolgt, und die Ordnungswidrigkeit tritt in den Hintergrund.

Nehmen wir ein Beispiel: Jemand fährt betrunken Auto. Er hat mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Hat er aber mehr als 1,1 Promille, ist es eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB).

In diesem Fall wird in der Regel die Straftat der Trunkenheit im Verkehr verfolgt. Die Ordnungswidrigkeit spielt dann keine eigenständige Rolle mehr. Die Strafe für die Trunkenheit im Verkehr berücksichtigt aber das gesamte Verhalten.

Ein weiteres Beispiel: Jemand wirft eine brennende Zigarette aus dem Autofenster. Dadurch entzündet sich trockenes Gras am Straßenrand. Das kann eine fahrlässige Brandstiftung (Straftat) sein, wenn ein größerer Schaden entsteht. Gleichzeitig ist es aber auch eine Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung).

Auch hier würde in der Regel die Straftat der fahrlässigen Brandstiftung verfolgt. Die Ordnungswidrigkeit würde dann nicht mehr gesondert geahndet. Die Verfolgung der Straftat beinhaltet sozusagen auch die Ahndung des ordnungswidrigen Verhaltens.

Es gibt aber auch Fälle, in denen beide Verstöße nebeneinander geahndet werden können. Das ist dann der Fall, wenn die Ordnungswidrigkeit einen eigenständigen Unrechtsgehalt hat. Oder wenn sie den Tatbestand der Straftat nicht vollständig abdeckt.

Ein Beispiel: Jemand parkt sein Auto im Parkverbot (Ordnungswidrigkeit). Beim Aussteigen beschädigt er ein anderes Auto (Sachbeschädigung, eine Straftat). Hier werden in der Regel beide Verstöße geahndet. Das Parken im Parkverbot und die Sachbeschädigung sind zwei unterschiedliche Handlungen mit unterschiedlichem Unrechtsgehalt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn eine Handlung gleichzeitig eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird meistens die Straftat verfolgt. Die Ordnungswidrigkeit tritt dann zurück. Es gibt aber Ausnahmen, in denen beide Verstöße nebeneinander geahndet werden können. Dies hängt vom Einzelfall und dem jeweiligen Unrechtsgehalt der Handlungen ab.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regeln komplex sind. Die konkrete Entscheidung, ob und wie eine Handlung verfolgt wird, liegt bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen.

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