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Urteile Zu Arzt Verweigert Hausbesuch


Urteile Zu Arzt Verweigert Hausbesuch

Kennen Sie das Gefühl, wenn Sie oder ein Angehöriger dringend ärztliche Hilfe benötigen, aber aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können? Und dann verweigert der Arzt den Hausbesuch? Das ist nicht nur frustrierend, sondern kann auch beängstigend sein. In solchen Situationen ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, wie man sich verhalten soll.

Die Pflicht zum Hausbesuch: Wann muss der Arzt kommen?

Grundsätzlich besteht für Ärzte keine generelle Pflicht, Hausbesuche durchzuführen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Die ärztliche Berufsordnung verpflichtet Ärzte dazu, in Notfällen Hilfe zu leisten. Was aber als Notfall gilt und wann ein Hausbesuch notwendig ist, ist oft Auslegungssache.

Ein Hausbesuch ist in der Regel dann erforderlich, wenn der Patient aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • Bettlägerigkeit
  • Akuten, starken Schmerzen
  • Hohem Fieber, das mit einem schlechten Allgemeinzustand einhergeht
  • Mobilitätseinschränkungen aufgrund von Alter oder Behinderung
  • Psychischen Erkrankungen, die einen Praxisbesuch unmöglich machen

Es ist wichtig zu betonen, dass der Arzt seine Entscheidung immer individuell treffen muss. Er muss die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und abwägen, ob ein Hausbesuch medizinisch notwendig und zumutbar ist. Die bloße Bequemlichkeit des Patienten reicht in der Regel nicht aus.

Wichtig: Auch die Entfernung zwischen Praxis und Wohnort des Patienten spielt eine Rolle. Je größer die Entfernung, desto eher kann der Arzt einen Hausbesuch ablehnen, insbesondere wenn er viele andere Patienten zu versorgen hat. Dann muss er aber sicherstellen, dass die Versorgung des Patienten anderweitig gewährleistet ist (z.B. durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst).

Urteile zur Verweigerung von Hausbesuchen: Was sagt die Rechtsprechung?

Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die sich mit der Frage der ärztlichen Pflicht zum Hausbesuch auseinandersetzen. Die Rechtsprechung ist dabei oft einzelfallbezogen und berücksichtigt die konkreten Umstände.

Einige Beispiele:

  • Das Landgericht München I (Az. 25 O 1862/09) urteilte, dass ein Arzt einen Hausbesuch durchführen muss, wenn der Patient aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen und der Arzt die notwendige medizinische Versorgung ohne Hausbesuch nicht gewährleisten kann.
  • Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 3 U 193/04) entschied, dass ein Arzt einen Hausbesuch ablehnen darf, wenn der Patient lediglich unter einer Erkältung leidet und in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen.
  • In einem weiteren Fall entschied das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 254/03), dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) auch die Pflicht des Staates umfasst, eine ausreichende medizinische Versorgung sicherzustellen. Dies kann unter Umständen auch die Pflicht zu einem Hausbesuch beinhalten.

Diese Urteile zeigen, dass es keine pauschale Antwort gibt. Die Frage, ob ein Arzt einen Hausbesuch durchführen muss, hängt immer von den individuellen Umständen ab. Die Gerichte berücksichtigen dabei unter anderem den Gesundheitszustand des Patienten, die Dringlichkeit der Behandlung, die Entfernung zwischen Praxis und Wohnort, die Arbeitsbelastung des Arztes und die Verfügbarkeit anderer Versorgungsmöglichkeiten.

Was tun, wenn der Arzt den Hausbesuch verweigert?

Wenn Ihr Arzt einen Hausbesuch verweigert, obwohl Sie der Meinung sind, dass er medizinisch notwendig ist, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Sprechen Sie mit dem Arzt: Versuchen Sie, die Gründe für die Ablehnung zu verstehen. Erklären Sie Ihre Situation und warum Sie einen Hausbesuch benötigen. Vielleicht lässt sich das Problem im Gespräch lösen.
  2. Kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst: Unter der bundesweiten Rufnummer 116117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieser ist außerhalb der regulären Sprechzeiten für Notfälle zuständig.
  3. Rufen Sie den Notruf: In lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie sofort den Notruf 112.
  4. Beschweren Sie sich bei der Ärztekammer: Wenn Sie der Meinung sind, dass der Arzt seine Pflichten verletzt hat, können Sie sich bei der zuständigen Ärztekammer beschweren.
  5. Lassen Sie sich rechtlich beraten: In komplexen Fällen kann es sinnvoll sein, sich von einem Anwalt für Medizinrecht beraten zu lassen.

Merke: Dokumentieren Sie alle Gespräche und Handlungen. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit, Namen der Gesprächspartner und die Inhalte der Gespräche. Diese Dokumentation kann im Falle einer Beschwerde oder eines Rechtsstreits sehr hilfreich sein.

Die Rolle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Der ärztliche Bereitschaftsdienst (oder Notdienst) ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Er ist außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen erreichbar und übernimmt die Versorgung von Patienten, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können. Der Bereitschaftsdienst kann auch Hausbesuche durchführen, wenn diese medizinisch notwendig sind.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der bundesweiten Rufnummer 116117 erreichbar. In einigen Regionen gibt es auch lokale Bereitschaftsdienstzentralen. Die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist nicht zu verwechseln mit der Notrufnummer 112, die nur in lebensbedrohlichen Situationen gewählt werden sollte.

Fazit: Informieren Sie sich und handeln Sie!

Die Frage, ob ein Arzt einen Hausbesuch durchführen muss, ist oft komplex und einzelfallbezogen. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, wie man sich verhalten soll, wenn der Arzt den Hausbesuch verweigert. Kommunizieren Sie offen mit Ihrem Arzt, suchen Sie im Notfall den ärztlichen Bereitschaftsdienst auf und scheuen Sie sich nicht, sich rechtlich beraten zu lassen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden.

Denken Sie daran: Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Angehörigen ist das Wichtigste. Setzen Sie sich für Ihre Rechte ein und sorgen Sie dafür, dass Sie die notwendige medizinische Versorgung erhalten.

Urteile Zu Arzt Verweigert Hausbesuch www.vdk.de
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