Versorgungsausgleich Scheidung Beamte Und Angestellte
Der Versorgungsausgleich (VA) ist ein wichtiger Bestandteil jeder Scheidung in Deutschland. Er betrifft die Rentenansprüche, die Ehepartner während der Ehe erworben haben. Vereinfacht gesagt: Er soll sicherstellen, dass beide Partner nach der Scheidung in Bezug auf ihre Altersvorsorge fair behandelt werden, auch wenn einer von ihnen während der Ehe weniger oder gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
Was ist der Versorgungsausgleich genau?
Der VA ist ein automatischer Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Die Ehezeit beginnt mit dem Tag der Eheschließung und endet mit dem Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wird. Das Familiengericht ermittelt, wie viel jeder Partner an Rentenansprüchen (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rentenversicherungen, Beamtenversorgung) in dieser Zeit angesammelt hat. Der Partner mit den höheren Ansprüchen muss dann einen Teil davon an den Partner mit den geringeren Ansprüchen abgeben.
Versorgungsausgleich bei Beamten und Angestellten: Unterschiede
Der grundlegende Mechanismus des VA ist für Beamte und Angestellte gleich. Es gibt aber wichtige Unterschiede in der Art und Weise, wie die Rentenansprüche berücksichtigt und ausgeglichen werden:
- Gesetzliche Rentenversicherung (Angestellte): Angestellte zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ihre Rentenansprüche werden dort erfasst und im VA berücksichtigt.
- Beamtenversorgung (Beamte): Beamte zahlen *nicht* in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie erhalten stattdessen eine Beamtenversorgung (Pension). Diese Pension wird ebenfalls im VA berücksichtigt. Die Berechnung der auszugleichenden Anwartschaft ist aber anders als bei der gesetzlichen Rente.
- Betriebliche Altersvorsorge: Sowohl Angestellte als auch Beamte können eine betriebliche Altersvorsorge haben. Diese wird im VA ebenfalls berücksichtigt.
- Private Altersvorsorge: Auch private Rentenversicherungen, Riester-Verträge oder Rürup-Verträge werden im VA betrachtet.
Wie läuft der Versorgungsausgleich ab? Schritt für Schritt
- Scheidungsantrag: Ein Ehepartner reicht den Scheidungsantrag ein.
- Fragebogen zum Versorgungsausgleich: Beide Ehepartner erhalten vom Familiengericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Hier müssen sie detaillierte Angaben zu ihren Rentenanwartschaften machen.
- Auskunft der Versorgungsträger: Das Gericht fordert Auskünfte von den Rentenversicherungsträgern, Pensionskassen usw. an, um die genauen Anwartschaften zu ermitteln.
- Berechnung des Ausgleichs: Das Gericht berechnet, wie hoch der Ausgleich ist. Ziel ist es, dass beide Partner nach der Scheidung in etwa gleich hohe Rentenanwartschaften haben.
- Gerichtsbeschluss: Das Gericht erlässt einen Beschluss zum Versorgungsausgleich. Dieser Beschluss legt fest, welche Anwartschaften übertragen werden.
- Umsetzung des Ausgleichs: Die Versorgungsträger setzen den Beschluss um. Die Rentenanwartschaften des einen Partners werden auf den anderen Partner übertragen.
Beispiel: Angestellter vs. Beamter
Nehmen wir an, Anna (Angestellte) und Bernd (Beamter) lassen sich scheiden. Während der Ehe hat Anna Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und einer betrieblichen Altersvorsorge erworben. Bernd hat Pensionsansprüche als Beamter. Das Gericht ermittelt alle Anwartschaften. Sagen wir, Bernd hat deutlich höhere Versorgungsansprüche. Im Rahmen des VA wird ein Teil seiner Pensionsansprüche auf Anna übertragen. Anna erhält dann einen eigenen Rentenanspruch, der auf Bernds Pensionsansprüchen basiert. Bernd muss nun eine geringere Pension beziehen, da ein Teil davon an Anna geht.
Ausnahmen und Besonderheiten
Es gibt Ausnahmen vom VA. Das Gericht kann den VA ganz oder teilweise ausschließen, wenn er grob unbillig wäre. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Ehe nur sehr kurz gedauert hat oder wenn ein Partner während der Ehe schwerwiegende Verfehlungen begangen hat. Ein Notar kann auch einen Ehevertrag aufsetzen, der den VA regelt oder ausschließt. Dies muss aber vor der Eheschließung oder während der Ehe geschehen und von beiden Partnern freiwillig unterzeichnet werden.
Wichtig zu wissen!
Der Versorgungsausgleich kann komplex sein. Es ist ratsam, sich bei einer Scheidung von einem Anwalt oder einem Rentenberater beraten zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden und Sie eine faire Lösung erhalten.
