web page hit counter

Wann Muss Der Krankenschein Spätestens Beim Arbeitgeber Sein


Wann Muss Der Krankenschein Spätestens Beim Arbeitgeber Sein

Einleitung: Die Frist für die Krankmeldung – Wann muss der Krankenschein beim Arbeitgeber sein?

Wenn man krank ist, ist es wichtig, sich auszuruhen und wieder gesund zu werden. Aber neben dem eigenen Wohlbefinden gibt es auch Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Eine dieser Pflichten ist die rechtzeitige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, im Volksmund auch "Krankenschein" genannt. Doch wann genau muss dieser Krankenschein eigentlich beim Arbeitgeber sein? Dieser Artikel beleuchtet die gesetzlichen Regelungen, mögliche Ausnahmen und gibt praktische Tipps, um sicherzustellen, dass Sie Ihrer Meldepflicht korrekt nachkommen.

Die generelle Meldepflicht und ihre Fristen

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Meldepflicht, sobald man arbeitsunfähig ist. Diese Meldepflicht besteht aus zwei Teilen: der unverzüglichen Information des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit und der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Was bedeutet das konkret?

Unverzüglich bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort, also am besten noch am selben Tag, über die Erkrankung informiert werden muss. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder auf andere Weise geschehen, die im Unternehmen üblich ist. Der Arbeitgeber muss wissen, dass Sie nicht zur Arbeit kommen können und voraussichtlich wie lange. Diese erste Information ist wichtig, damit der Arbeitgeber die Arbeitsabläufe entsprechend planen kann.

Die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung, also des Krankenscheins, ist der zweite Teil der Meldepflicht. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). § 5 Abs. 1 EntgFG regelt, wann die Bescheinigung vorzulegen ist:

"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."

Das bedeutet im Klartext: Wenn Ihre Erkrankung länger als drei Tage dauert, muss der Krankenschein spätestens am vierten Tag beim Arbeitgeber vorliegen. Dabei zählen alle Kalendertage, also auch Samstage, Sonntage und Feiertage.

Beispiele zur Verdeutlichung der Frist

Um die Regelung besser zu verstehen, hier einige Beispiele:

  • Beispiel 1: Sie fühlen sich am Montag krank und gehen zum Arzt. Der Arzt bescheinigt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich Mittwoch. In diesem Fall müssen Sie keinen Krankenschein vorlegen, da die Arbeitsunfähigkeit nicht länger als drei Tage dauert.
  • Beispiel 2: Sie fühlen sich am Montag krank und gehen zum Arzt. Der Arzt bescheinigt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich Donnerstag. In diesem Fall müssen Sie den Krankenschein spätestens am Freitag beim Arbeitgeber vorlegen.
  • Beispiel 3: Sie fühlen sich am Freitag krank und gehen zum Arzt. Der Arzt bescheinigt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich Dienstag. In diesem Fall müssen Sie den Krankenschein spätestens am Mittwoch beim Arbeitgeber vorlegen.

Ausnahmen von der Regel: Die vertraglichen Vereinbarungen

Die oben genannten Regelungen sind die gesetzlichen Mindeststandards. Es ist jedoch möglich, dass in Ihrem Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen wurden. Diese Vereinbarungen können die Vorlagefrist verkürzen. Es ist also wichtig, Ihren Arbeitsvertrag und eventuelle Zusatzvereinbarungen genau zu prüfen.

In manchen Unternehmen ist es beispielsweise üblich, dass der Krankenschein bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen muss. Eine solche Regelung ist zulässig, solange sie klar und deutlich im Arbeitsvertrag oder einer anderen verbindlichen Vereinbarung festgelegt ist.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit 2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das bedeutet, dass der Arzt die Bescheinigung direkt an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber kann diese dann elektronisch bei der Krankenkasse abrufen. Trotzdem bleibt die Pflicht bestehen, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Auch wenn der Arbeitgeber die eAU abrufen kann, entbindet dies den Arbeitnehmer nicht von der Pflicht, die Erkrankung zu melden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Umstellung auf die eAU noch nicht vollständig abgeschlossen ist und es in einigen Fällen zu Verzögerungen kommen kann. Es ist daher ratsam, sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, wie die Handhabung der eAU im Unternehmen geregelt ist.

Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Wenn Sie die Frist zur Vorlage des Krankenscheins versäumen, kann dies Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Das bedeutet, dass Sie für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt erhalten. Allerdings muss der Arbeitgeber Ihnen die Möglichkeit geben, die Bescheinigung nachträglich vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung dann vorlegen, muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung leisten.

Neben dem Verlust der Entgeltfortzahlung kann eine verspätete Krankmeldung auch zu einer Abmahnung führen. Insbesondere, wenn dies wiederholt vorkommt. Eine Abmahnung kann im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung rechtfertigen.

Tipps für eine reibungslose Krankmeldung

Um Probleme zu vermeiden, hier einige praktische Tipps:

  • Informieren Sie den Arbeitgeber sofort: Melden Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber und informieren Sie ihn über Ihre Erkrankung.
  • Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und eventuelle Zusatzvereinbarungen auf abweichende Regelungen zur Krankmeldung.
  • Gehen Sie rechtzeitig zum Arzt: Suchen Sie so schnell wie möglich einen Arzt auf, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
  • Bewahren Sie den Krankenschein gut auf: Machen Sie eine Kopie des Krankenscheins, bevor Sie ihn beim Arbeitgeber einreichen.
  • Erkundigen Sie sich nach der Handhabung der eAU: Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Unternehmen gehandhabt wird.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Krankenschein spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen muss, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in anderen Vereinbarungen sind kürzere Fristen festgelegt. Es ist wichtig, den Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung zu informieren und die ärztliche Bescheinigung rechtzeitig vorzulegen, um Konsequenzen wie den Verlust der Entgeltfortzahlung oder eine Abmahnung zu vermeiden.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die korrekte und rechtzeitige Krankmeldung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Sie dient nicht nur dem Schutz Ihrer Rechte als Arbeitnehmer, sondern auch der reibungslosen Organisation im Unternehmen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten, kommunizieren Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber und halten Sie sich an die geltenden Fristen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Krankmeldung problemlos verläuft und Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen zur Krankmeldung in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung, um Unklarheiten zu beseitigen.

Wann Muss Der Krankenschein Spätestens Beim Arbeitgeber Sein www.stern.de
www.stern.de
Wann Muss Der Krankenschein Spätestens Beim Arbeitgeber Sein niiryz.blogspot.com
niiryz.blogspot.com
Wann Muss Der Krankenschein Spätestens Beim Arbeitgeber Sein www.krankenkasseninfo.de
www.krankenkasseninfo.de
Wann Muss Der Krankenschein Spätestens Beim Arbeitgeber Sein www.haufe.de
www.haufe.de

Articles connexes