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Was Muss Ich Beim Augenarzt Selber Bezahlen


Was Muss Ich Beim Augenarzt Selber Bezahlen

Beim Augenarztbesuch fragt man sich oft: Was muss ich selber bezahlen? Dieser Artikel erklärt es dir einfach!

Grundversorgung: Das übernimmt die Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt die meisten notwendigen Behandlungen beim Augenarzt. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Augenuntersuchungen: Wenn sie medizinisch notwendig sind (z.B. bei Verdacht auf eine Erkrankung).
  • Behandlung von Augenkrankheiten: Wie Bindehautentzündung, Grauer Star (Katarakt) oder Grüner Star (Glaukom).
  • Notwendige Operationen: Z.B. Katarakt-OP oder Laserbehandlungen bei bestimmten Erkrankungen.
  • Sehhilfen für Kinder und Jugendliche: Unter bestimmten Voraussetzungen.

Wichtig: Du brauchst in der Regel keine Überweisung vom Hausarzt, um zum Augenarzt zu gehen. Deine Versichertenkarte genügt.

IGeL-Leistungen: Selbst zahlen für Zusatzleistungen

IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen. Das sind Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Du musst sie selber bezahlen, weil sie oft als "Wunschleistungen" gelten und nicht als medizinisch unbedingt notwendig.

Beispiele für IGeL-Leistungen beim Augenarzt:

  • Erweiterte Glaukom-Früherkennung (Gesichtsfeldmessung, OCT): Über die Standarduntersuchung hinaus. Die GKV zahlt oft nur eine Basisuntersuchung.
  • Hornhautdickenmessung (Pachymetrie): Wird manchmal zur besseren Glaukom-Diagnostik empfohlen.
  • Brillen- oder Kontaktlinsenbestimmung (Refraktion): Nur wenn keine medizinische Indikation vorliegt (z.B. bei reiner Kurzsichtigkeit). Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die Kasse die Kosten, wenn die Sehschwäche eine bestimmte Stärke überschreitet.
  • Trockene Augen-Behandlung mit bestimmten Methoden: Nicht alle Behandlungen werden von der Kasse übernommen.
  • Kosmetische Augenlidkorrekturen: Wenn sie nicht medizinisch notwendig sind.

Achtung: Dein Augenarzt muss dich vor der Behandlung darüber informieren, dass es sich um eine IGeL-Leistung handelt und wie viel sie kostet. Lass dich nicht unter Druck setzen und frage nach, warum diese Leistung sinnvoll sein soll.

Brillen und Kontaktlinsen: Wann zahlt die Kasse?

Grundsätzlich zahlt die GKV keine Brillen oder Kontaktlinsen für Erwachsene. Es gibt Ausnahmen:

  • Erhebliche Sehbeeinträchtigung: Wenn deine Sehschärfe auf dem besseren Auge mit Brille oder Kontaktlinsen 30 % oder weniger beträgt.
  • Medizinische Notwendigkeit: Bei bestimmten Augenerkrankungen oder nach Operationen kann die Kasse einen Zuschuss zahlen.
  • Kinder und Jugendliche: Die Kasse übernimmt die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen, wenn eine bestimmte Sehschwäche vorliegt.

Wichtig: Die Kasse zahlt nur einen Festbetrag für Brillen und Kontaktlinsen. Oft musst du einen Teil selber bezahlen.

Zusammenfassung: Was du dir merken solltest

  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen beim Augenarzt.
  • IGeL-Leistungen sind Zusatzleistungen, die du selber bezahlen musst.
  • Bei Brillen und Kontaktlinsen zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen etwas dazu.

Informiere dich immer vorab beim Augenarzt oder deiner Krankenkasse, welche Kosten du selber tragen musst. So vermeidest du unangenehme Überraschungen!

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