Was Steht In Einem Polizeilichen Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis, oft auch einfach nur Führungszeugnis genannt, ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über eventuell vorhandene Vorstrafen einer Person gibt. Es ist ein wichtiger Nachweis in vielen Bereichen des Lebens, von der Jobsuche bis hin zur ehrenamtlichen Tätigkeit. Doch was genau steht eigentlich in so einem Führungszeugnis? Dieser Artikel beleuchtet die Details und erklärt, welche Informationen es enthält und welche nicht.
Arten von Führungszeugnissen
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die jeweils für unterschiedliche Zwecke verwendet werden. Die beiden gängigsten Typen sind das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis. Es gibt auch das Behördenführungszeugnis, welches einer Behörde direkt zugestellt wird und ggf. zusätzliche Informationen enthält.
Das einfache Führungszeugnis
Das einfache Führungszeugnis ist die Standardausführung und wird am häufigsten beantragt. Es enthält in der Regel die meisten rechtskräftigen Verurteilungen, die im Bundeszentralregister eingetragen sind. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:
- Geringfügige Strafen: Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten, wenn keine weiteren Eintragungen vorhanden sind, erscheinen in der Regel nicht.
- Jugendstrafen: Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht werden nur unter bestimmten Umständen aufgenommen, beispielsweise wenn eine Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren verhängt wurde.
- Tilgungsreife: Eintragungen, die bereits tilgungsreif sind (d.h., die Sperrfrist für die Tilgung abgelaufen ist), werden nicht mehr aufgeführt. Die Tilgungsfristen variieren je nach Art und Schwere der Straftat.
Beispiel: Jemand wurde vor fünf Jahren wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Wenn keine weiteren Eintragungen vorliegen, wird diese Verurteilung in einem einfachen Führungszeugnis in der Regel nicht mehr erscheinen, nachdem die Tilgungsfrist abgelaufen ist.
Das erweiterte Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis wird hauptsächlich in Bereichen benötigt, in denen Personen beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten. Es dient dem Schutz von Minderjährigen und soll sicherstellen, dass keine Personen mit einschlägigen Vorstrafen in diesen Bereichen tätig sind. Es enthält zusätzlich zu den Informationen des einfachen Führungszeugnisses auch:
- Bestimmte Verurteilungen wegen Sexualstraftaten: Auch wenn diese unterhalb der Schwelle liegen, die für das einfache Führungszeugnis relevant wäre, können sie hier aufgeführt sein.
- Bestimmte andere Straftaten, die im Zusammenhang mit der Betreuung von Minderjährigen stehen: Dazu gehören beispielsweise bestimmte Formen der Körperverletzung oder des Missbrauchs von Schutzbefohlenen.
Beispiel: Eine Person bewirbt sich für eine Stelle als Jugendbetreuer in einem Sportverein. Der Verein verlangt ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses könnte beispielsweise eine frühere Verurteilung wegen einer Körperverletzung zum Nachteil eines Jugendlichen enthalten, auch wenn diese im einfachen Führungszeugnis nicht aufgeführt wäre.
Das Behördenführungszeugnis
Das Behördenführungszeugnis wird – wie der Name schon sagt – direkt an eine Behörde gesendet, die es zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Es kann zusätzlich zu den Informationen des einfachen Führungszeugnisses auch Informationen enthalten, die im privaten Führungszeugnis nicht erscheinen würden, beispielsweise:
- Ermittlungsverfahren: Laufende Ermittlungsverfahren werden zwar nicht im Führungszeugnis selbst vermerkt, können aber in den dem Führungszeugnis beigefügten Mitteilungen an die Behörde enthalten sein.
- Hinweise auf laufende Bewährungszeiten: Diese können für die Behörde relevant sein, um die Eignung der Person für bestimmte Aufgaben zu beurteilen.
Die Notwendigkeit eines Behördenführungszeugnisses muss von der anfordernden Behörde begründet werden.
Was nicht im Führungszeugnis steht
Es ist wichtig zu wissen, dass das Führungszeugnis nicht alle Informationen über eine Person enthält. Folgende Punkte werden in der Regel nicht aufgeführt:
- Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz (z.B. Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen) werden nicht eingetragen.
- Einstellungsbeschlüsse: Wenn ein Strafverfahren eingestellt wurde, erscheint dies nicht im Führungszeugnis.
- Nicht rechtskräftige Verurteilungen: Nur rechtskräftige Verurteilungen werden aufgenommen. Ein laufendes Strafverfahren führt also nicht zu einer Eintragung.
- Informationen über die finanzielle Situation: Schulden, Insolvenzen oder ähnliche finanzielle Angelegenheiten werden nicht im Führungszeugnis erfasst.
Beispiel: Jemand hat mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und Bußgelder erhalten. Diese Verstöße werden in keinem Führungszeugnis aufgeführt.
Die Bedeutung der Tilgung
Die Tilgung ist ein wichtiger Aspekt des Strafrechts. Sie bedeutet, dass eine Verurteilung nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr im Führungszeugnis erscheint. Die Tilgungsfrist hängt von der Art und Schwere der Straftat ab. Es gibt jedoch auch eine Tilgungsreife im Bundeszentralregister. Auch wenn eine Strafe im Führungszeugnis gelöscht wird, kann sie noch im Bundeszentralregister vorhanden sein.
Die Tilgung soll es ermöglichen, dass Personen nach Verbüßung ihrer Strafe wieder vollständig in die Gesellschaft integriert werden können, ohne lebenslang durch ihre Vergangenheit stigmatisiert zu werden.
Wichtiger Hinweis: Auch wenn eine Verurteilung im Führungszeugnis getilgt ist, kann sie in bestimmten Ausnahmefällen dennoch relevant sein, beispielsweise bei der Ausübung bestimmter Berufe oder bei der Beantragung einer bestimmten Erlaubnis.
Beantragung des Führungszeugnisses
Das Führungszeugnis kann beim Bürgeramt oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Für die Beantragung ist in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Die Gebühren für die Beantragung sind bundeseinheitlich geregelt.
Fazit
Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Auskunft über eventuell vorhandene Vorstrafen gibt. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, welche Informationen es enthält und welche nicht. Die Art des Führungszeugnisses (einfach, erweitert, Behördenführungszeugnis) bestimmt, welche Informationen offengelegt werden. Die Tilgung spielt eine wichtige Rolle, um die Reintegration von Straftätern in die Gesellschaft zu fördern.
Bevor Sie ein Führungszeugnis beantragen, sollten Sie sich genau informieren, welche Art von Führungszeugnis Sie benötigen und welche Informationen darin enthalten sein werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, sich juristisch beraten zu lassen.
