Was Zählt Als Zugewinn In Der Ehe
Was zählt als Zugewinn in der Ehe?
Zugewinn ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht. Er beschreibt die Wertsteigerung des Vermögens, die ein Ehepartner während der Ehe erzielt hat. Einfach gesagt, es ist der Vermögenszuwachs vom Beginn der Ehe bis zum Ende. Das Ende ist meist der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird.
Der Zugewinnausgleich ist ein wichtiger Aspekt bei einer Scheidung. Er soll sicherstellen, dass beide Partner von der Wertsteigerung profitieren, die während der Ehe entstanden ist. Es geht darum, dass der Partner, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen Partner hat.
Anfangsvermögen und Endvermögen
Um den Zugewinn zu berechnen, werden zwei Zeitpunkte betrachtet: der Beginn und das Ende der Ehe. Das Vermögen, das jeder Partner zu Beginn der Ehe besessen hat, nennt man Anfangsvermögen. Dies wird genau dokumentiert. Dazu gehören beispielsweise Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, aber auch Schulden.
Das Endvermögen ist das Vermögen, das jeder Partner zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags besitzt. Auch hierzu gehören alle Vermögenswerte und Schulden. Der Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn. Somit kann man feststellen, wer während der Ehe mehr Zugewinn erzielt hat.
Was zählt zum Zugewinn?
Grundsätzlich zählt alles zum Zugewinn, was während der Ehe an Vermögen hinzukommt. Das können sein: Erwerbseinkommen, Zinsen und Dividenden, Gewinne aus Wertpapieren oder Immobilienverkäufen. Aber auch Schenkungen und Erbschaften können, je nach Vereinbarung, zum Zugewinn zählen.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Schenkungen und Erbschaften, die ein Ehepartner während der Ehe erhält, gehören grundsätzlich nicht zum Zugewinn. Sie werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Dies gilt aber nur, wenn der Schenker oder Erblasser dies so bestimmt hat.
Beispiele für Zugewinn
Nehmen wir an, Erika und Martin lassen sich scheiden. Erika hatte zu Beginn der Ehe ein Anfangsvermögen von 10.000 Euro. Am Ende der Ehe beträgt ihr Vermögen 60.000 Euro. Ihr Zugewinn beträgt also 50.000 Euro (60.000 Euro - 10.000 Euro).
Martin hatte zu Beginn der Ehe ein Anfangsvermögen von 50.000 Euro. Am Ende der Ehe beträgt sein Vermögen 80.000 Euro. Sein Zugewinn beträgt also 30.000 Euro (80.000 Euro - 50.000 Euro). In diesem Fall hat Erika einen höheren Zugewinn erzielt als Martin. Martin hat dann einen Anspruch auf Zugewinnausgleich.
Um den Zugewinnausgleichsanspruch zu berechnen, wird die Differenz der beiden Zugewinne halbiert. Im Beispiel beträgt die Differenz 20.000 Euro (50.000 Euro - 30.000 Euro). Martin hat also einen Anspruch auf 10.000 Euro von Erika. Das ist die Hälfte der Differenz.
Auswirkungen von Schulden
Schulden beeinflussen sowohl das Anfangs- als auch das Endvermögen. Wenn ein Ehepartner zu Beginn der Ehe Schulden hat, werden diese vom Anfangsvermögen abgezogen. Entsprechend werden Schulden am Ende der Ehe vom Endvermögen abgezogen.
Wenn während der Ehe Schulden abgebaut werden, erhöht dies den Zugewinn. Denn das Endvermögen ist höher als es ohne den Schuldenabbau wäre. Umgekehrt mindern neu aufgenommene Schulden den Zugewinn, weil das Endvermögen geringer ist.
Ehevertrag
Eheleute können durch einen Ehevertrag vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichen. Sie können zum Beispiel vereinbaren, dass es keinen Zugewinnausgleich gibt. Oder sie können festlegen, welche Vermögenswerte bei der Berechnung des Zugewinns berücksichtigt werden sollen und welche nicht.
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Er bietet die Möglichkeit, die Vermögensverhältnisse im Falle einer Scheidung individuell zu regeln. Es ist ratsam, sich vor Abschluss eines Ehevertrages rechtlich beraten zu lassen.
Fazit
Der Zugewinnausgleich ist ein komplexes Thema im Familienrecht. Er soll sicherstellen, dass die Wertsteigerung des Vermögens während der Ehe fair aufgeteilt wird. Für die Berechnung des Zugewinns sind das Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner entscheidend. Ein Ehevertrag kann individuelle Regelungen ermöglichen.
